Hallo,
Habe des öfteren Anrufe von der Nr. 035150007909 erhalten. Bin aber nie dran gegangen, da mir die Nummer nicht bekannt ist.
Heute ist dann folgendes passiert:
Mein Handy geht und im Display wird der Name eines Freundes angezeigt. Bin dran gegangen. Es hat sich ein Herr gemeldet, der im Auftrag von O2anruft und meine Kundendaten abstimmen will. Habe sofort aufgelegt. Habe dann gleich nachgeschaut und festgestellt, das die Nummer 035150007909 in meinen Kontakten unter einem Bekannten abgespeichert ist. Es ist der erste Kontakt in meiner Kontaktliste. Diese Nummer habe ich dort nie gespeichert. Irgendwie haben die Zugriff auf mein Handy bekommen. Anzeige bei der Polizei läuft.
Hat O2 so etwas nötig? Warum unternimmt O2 nichts gegen diese Eintreiber?
viele Grüße
Klaus
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Du hast die Nummer wahrscheinlich einfach aus versehen im Adressbuch gespeichert bei einer der früheren Anrufe. Weder o2 noch der Service-Partner hat die Möglichkeit eine Nummer in deinem Adressbuch zu speichern.
klaus5577 schrieb:
Irgendwie haben die Zugriff auf mein Handy bekommen. Anzeige bei der Polizei läuft.
Bei Smartphones passiert es ziemlich einfach, dass man eine unbekannte Nummer einem bestehenden Kontakt hinzufügt. Ist mir auch schon mal aus Versehen passiert, habe ich aber sofort gemerkt. Wie Henning schreibt, ist das was du vermutest nicht möglich.
Bin mir da nicht so sicher. Kabe noch nie Rufnummern aus der Liste Kontakten hinzugefügt. Bei meinem i9000 gerade noch mal gestestet. Es sind mindestens zwei Schritte notwendig um es den Kontakten hizuzufügen.
Außerdem habe ich O2 im Vertrag untersagt Werbeanrufe zu tätigen, welches mir die Hotline eben noch mal bestätigt hat.
Habe jetzt auf jeden Fall noch mal die Bundesnetzagentur eingeschaltet.
Außerdem habe ich O2 im Vertrag untersagt Werbeanrufe zu tätigen, welches mir die Hotline eben noch mal bestätigt hat.
Habe jetzt auf jeden Fall noch mal die Bundesnetzagentur eingeschaltet.
Vertragsangelegenheiten bezüglich deiner Kundendaten sind doch kein Werbekontakt.....
Desweiteren kann man nicht einfach so über einen eingehenden Anruf einen Kontakt erzeugen.
Wenn das möglich wäre und man jedes Android-Handy einfach per Anruf mit Kontakten füttern könnte, hätte es schon einen großen Aufschrei gegeben.
Zum Speichern eines Kontaktes gehört schon Eigeninitiative dazu.
Wenn das möglich wäre und man jedes Android-Handy einfach per Anruf mit Kontakten füttern könnte, hätte es schon einen großen Aufschrei gegeben.
Zum Speichern eines Kontaktes gehört schon Eigeninitiative dazu.
o2_Henning schrieb:Welche Vertragsangelegenheiten werden denn in den Anrufen besprochen?
Vertragsangelegenheiten bezüglich deiner Kundendaten sind doch kein Werbekontakt.....
Sandroschubert schrieb:Ob o2 dich für Werbung anrufen darf. Ziemlich unschöne Maßnahme, und freundlich sind die Trullas (sorry!) in dem Callcenter auch nicht. Die wollen nur ein "ja" hören, mehr nicht.
o2_Henning schrieb:Welche Vertragsangelegenheiten werden denn in den Anrufen besprochen?
Vertragsangelegenheiten bezüglich deiner Kundendaten sind doch kein Werbekontakt.....
o2_Henning schrieb:Henning, ich gluabe, du weisst, dass solche Anrufe, mit dem einzigen Zweck ein "ja" für Werbekontakte aufzuzeichnen keine Vertragsangelegenheiten und daher unzulässig sind. Dass sie an sich keine direkte Werbeanrufe sind ist unerheblich, sofern man bereits der telefonischen Kontaktaufnahme explizit widersprochen hat. Und da gibt es noch die Grauzone mit der Weitergabe der Daten an externe Callcenter. Nicht ohne Grund hat die Bundesnetzagentur ein Auge auf manche Arvato-Callcenter.
Vertragsangelegenheiten bezüglich deiner Kundendaten sind doch kein Werbekontakt.....
@klaus5577
Am besten schriftlich bei o2 explizit noch der Verwendung deiner Daten durch externe Callcenter zum Zweck der Zustimmung für Werbeanrufe widersprechen - innerhalb weniger Tage sollten die Anrufe aufhören. Wenn nicht, die Nummer im Smartphone blocken.
Den Anrufen hat man indirekt ja schon zugestimmt.
Nur hat sich die Rechtslage geändert, sodass solche Anrufe nun notwendig sind.
Nur hat sich die Rechtslage geändert, sodass solche Anrufe nun notwendig sind.
stefanniehaus schrieb:Wo / wann hat man (indirekt) zugestimmt?
Den Anrufen hat man indirekt ja schon zugestimmt.
Nur hat sich die Rechtslage geändert, sodass solche Anrufe nun notwendig sind.
Ja, solche Anrufe sind inzwischen notwendig, aber nur dann wenn man nicht sowieso bereits widersprochen hat! In dem Fall sind sie weder notwendig noch zulässig.
Bei Vertragsabschluss.
Zulässig sind solche Anrufe aber so oder so, da es keine "Cold Calls" sind.
Zulässig sind solche Anrufe aber so oder so, da es keine "Cold Calls" sind.
Tut mir leid Stefan, aber du hast es, glaube ich, nicht ganz verstanden.
Ja, beim Vertragsschluss stimmt man der Verwendung der Daten zu (es sei denn man streicht den entsprechenden Teil im vertrag durch). Man kann aber nachträglich jederzeit der Verwendung der Daten für bestimmte Zwecke widersprechen, und ab dem Zeitpunkt sind auch solche Anrufe wie diese unzulässig. Der Kunde kann natürlich erneut zustimmen, aber nicht das Unternehmen ständig anrufen um zu versuchen, die erneute Zustimmung einzuholen.
Da ein Vertragsverhältnis besteht kann es sowieso kein Cold Calling sein, aber es gibt auch trotz eines bestehenen Vertragsverhältnisses unzulässige Anrufe.
Ja, beim Vertragsschluss stimmt man der Verwendung der Daten zu (es sei denn man streicht den entsprechenden Teil im vertrag durch). Man kann aber nachträglich jederzeit der Verwendung der Daten für bestimmte Zwecke widersprechen, und ab dem Zeitpunkt sind auch solche Anrufe wie diese unzulässig. Der Kunde kann natürlich erneut zustimmen, aber nicht das Unternehmen ständig anrufen um zu versuchen, die erneute Zustimmung einzuholen.
Da ein Vertragsverhältnis besteht kann es sowieso kein Cold Calling sein, aber es gibt auch trotz eines bestehenen Vertragsverhältnisses unzulässige Anrufe.
Unter diese Regelung fällt aber nicht die reine Abfrage ob man der Werbung zustimmt oder nicht. Solange im selben Anruf keine Werbung gemacht wird, sind solche Anrufe nach UWG nicht verboten.
http://www.vflw.de/?section=news&cmd=details&newsid=6
http://www.vflw.de/?section=news&cmd=details&newsid=6
stefanniehaus schrieb:Zitat:
Unter diese Regelung fällt aber nicht die reine Abfrage ob man der Werbung zustimmt oder nicht. Solange im selben Anruf keine Werbung gemacht wird, sind solche Anrufe nach UWG nicht verboten.
http://www.vflw.de/?section=news&cmd=details&newsid=6
Nach bereits geltendem Recht muss immer eine Einwilligung des Verbrauchers zu werblichen Anrufen vorliegen.
Nunmehr steht ausdrücklich im Gesetz, dass die Einwilligung "vorher" und "ausdrücklich" erfolgen muss.
Zulässig ist ein reiner Service-Anruf zur Abfrage der gelieferten Qualität oder des Service. In diesem Telefonat darf jedoch kein zusätzliches Werbegespräch geführt werden.
Es reicht aus, die Zustimmung mündlich zu erteilen. Dafür ist man aber beweispflichtig.
Was hat die Abfrage der gelieferten Qualität oder des Service mit der Abfrage einer Zustimmung zu Werbezwecken zu tun?
Und auch hier gilt: Man kann die Zustimmung nicht so einholen, wenn diese bereits ausdrücklich widersprochen wurde.
Die unbeantwortete Frage lautet also: Wo ist die rechtliche Grundlage für Anrufe, um die Zustimmung erneut einzuholen, wenn man bereits ausdrücklich widersprochen hat?
Die betreffende Zeile hast du doch selbst rot markiert.
Diese Zeile hat doch damit nichts zu tun - es geht in dieser Zeile um Abfragen zur Servicequalität.
... und des Services selbst!
Desweiteren stellt der einzelne Anruf keine Belästigung nach § 7 UWG dar.
Desweiteren stellt der einzelne Anruf keine Belästigung nach § 7 UWG dar.
stefanniehaus schrieb:
... und des Services selbst!
Ja, was aber auch nichts mit der Einholung einer Zustimmung für Werbung zu tun hat. Welcher Service soll das sein?
stefanniehaus schrieb:
Desweiteren stellt der einzelne Anruf keine Belästigung nach § 7 UWG dar.
Ein einzelner Anruf vielleicht nicht (wobei ich das nirgendwo finde), aber das macht der Anruf an sich nicht deswegen zulässig.
Seit wann ist etwas grundsätzlich verboten?
Das Problem muss man anders rum sehen: Die Anrufe sind erlaubt, solange sie nicht gesetzlich verboten sind.
Nicht andersrum.
Das Problem muss man anders rum sehen: Die Anrufe sind erlaubt, solange sie nicht gesetzlich verboten sind.
Nicht andersrum.
Der Anruf ist natürlich nicht grundsätzlich verboten, es sei denn man hat die Verwendung der Daten für Werbezwecke bereits widersprochen. Wir drehen uns hier im Kreis, also:
- Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat darf angerufen werden, damit eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden kann
- Wer bereits ausdrücklich widersprochen hat darf nur dann angerufen werden, wenn es sich bei dem Anruf um eine Vertragsangelegenheit handelt oder es handelt sich um einen reinen Service-Anruf in Verbindung mit dem verwendetetn Produkt oder Service.
Es geht in diesem Thread um genau solche Fälle, wo der Kunde der Verwendung der Daten bereits widersprochen hat.
- Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat darf angerufen werden, damit eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden kann
- Wer bereits ausdrücklich widersprochen hat darf nur dann angerufen werden, wenn es sich bei dem Anruf um eine Vertragsangelegenheit handelt oder es handelt sich um einen reinen Service-Anruf in Verbindung mit dem verwendetetn Produkt oder Service.
Es geht in diesem Thread um genau solche Fälle, wo der Kunde der Verwendung der Daten bereits widersprochen hat.
Ich stimme hier @bs0 zu.
M.E. dürften solche Anrufe nur zulässig sein, wenn der Vertragspartner keine Info darüber hat, ob er mich zu Werbezwecken anrufen darf. Wenn ich den Werbeanrufen ausdrücklich widersprochen habe, macht es keinen Sinn, mich laufend zu fragen, ob ich meine Meinung geändert habe.
M.E. dürften solche Anrufe nur zulässig sein, wenn der Vertragspartner keine Info darüber hat, ob er mich zu Werbezwecken anrufen darf. Wenn ich den Werbeanrufen ausdrücklich widersprochen habe, macht es keinen Sinn, mich laufend zu fragen, ob ich meine Meinung geändert habe.
bielo schrieb:Nein - das sind Cold Calls. Und die sind grundsätzlich nicht zulässig.
Ich stimme hier @bs0 zu.
M.E. dürften solche Anrufe nur zulässig sein, wenn der Vertragspartner keine Info darüber hat, ob er mich zu Werbezwecken anrufen darf. Wenn ich den Werbeanrufen ausdrücklich widersprochen habe, macht es keinen Sinn, mich laufend zu fragen, ob ich meine Meinung geändert habe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_telefonische_Werbung
salov schrieb:Nein. Den Anrufen liegt ein Vertragsverhältnis zu Grunde und es erfolgt keinerlei Werbung. Also auch keine unerwünschte Telefonwerbung.
Nein - das sind Cold Calls. Und die sind grundsätzlich nicht zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_telefonische_Werbung
vertrag hin, vertrag her...
nach widerspruch keine dementsprechende kontaktaufnahme!
(sonst führt sich das ganze selbst ad absurdum - und zusätzlich hätte man sich die nunmehr benötigten datenschutzrechtlichen einwilligungserklärungen für solche dinge sparen können.)
nach widerspruch keine dementsprechende kontaktaufnahme!
(sonst führt sich das ganze selbst ad absurdum - und zusätzlich hätte man sich die nunmehr benötigten datenschutzrechtlichen einwilligungserklärungen für solche dinge sparen können.)
oggy14 schrieb:Genau. Und nur darum geht es hier. Jetzt muss das nur jemand o2 erklären
vertrag hin, vertrag her...
nach widerspruch keine dementsprechende kontaktaufnahme!
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