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Hallo,



 



zunächst einmal zu meiner Situation:



Ich befinde mich in einer Ausbildung und ziehe mit einem alten Kumpel ab November zusammen in eine WG. Er ist schon Anfang Oktober eingezogen. Blöderweise muss ich jetzt mit ihm noch seinen alten o2 Vertrag aussitzen, welcher eigentlich April 2015 auslaufen sollte.



 



Heute wollte ich interessenhalber mal online nachschauen, wann genau der Vertrag ausläuft. Ich dachte mich trifft der Schlag. Der DSL-Vertrag ist einfach stillschweigend um 24 Monate verlängert worden. In der Auftragsbestätigung (PDF) gewühlt und siehe da - Seite 3, vorletzter Punkt (ist ja nur eine Randnotiz....) 😡 :



 



Ihr Vertrag hat ab dem Umzug eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zu IhremFestnetzprodukt um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht mit einerFrist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende derjeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Die Laufzeit ihrer bereitsbestehenden Option/en bleibt unberührt. Die Mindestlaufzeit bezieht sichnicht auf etwaig von Ihnen mitbestellte Produktoptionen, die jederzeit miteiner Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden können. DieKündigung von einzelnen Optionen ist zulässig. Die Regelungen zurKündigung gelten für Kündigung des Kunden und des Anbieters. Kündigtder Anbieter eine Option, die allein in der besonderen Tarifierung vonLeistungen besteht, ist der Kunde seinerseits berechtigt, bis zum Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Optionskündigung ohne Einhaltung einer Fristden gesamten Vertrag zu kündigen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform(siehe Ziffer 8.4 der AGB). 



Das dreisteste an der Sache ist aber, dass schon Ende September der Hotline mitgeteilt worden war, dass man den Vertrag in jedem Falle zu regulären Konditionen ohne Berührung der VLZ weiterlaufen lassen wolle. Dies wurde dann laut CC-Agentin auch vermerkt. Denkste....



 



Hinzu kommt, dass mein werter WG-Kompane wie auf der Info-Seite http://hilfe.o2online.de/t5/Umzug-Rufnummernmitnahme/Umzug-Alles-auf-einen-Blick/ta-p/206196 beschrieben das Formular für den DSL-Umzug heruntergeladen hatte und per Post an o2 geschickt hatte. Hier steht wortwörtlich: "Beauftragen Sie den Umzug über unser Formular zum Ausdrucken: Umzugsauftrag o2 DSL (PDF, 78 kB)

Kosten: 49,99 €

Falls o2 DSL an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen und über die weiteren Schritte informieren."



 



Wenn für dieses Verfahren schon Kosten angegeben sind, dann darf ich ja wohl davon ausgehen, dass ich nicht auch noch die Vertragslaufzeit dahingehend kontrollieren muss, ob o2 da etwas dran gedreht hat.



 



Abschließend darf ich bitte noch auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 hinweisen:



(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat. 



Da in dem Formular nirgends danach gefragt wird, ob man lieber die Umzugsgebühr zahlt oder eine vorzeitige VVL in Kauf nimmt, darf man ja wohl erwarten, dass die Variante Gebühr zahlen gezogen wird und nicht klammheimlich die Vertragslaufzeit verlängert wird, entgegen der Angabe zum Formular-Verfahren auf der o2-Info-Seite.



 



 



 



VG



Und das OBWOHL WIR SCHON 50K SPEED HABEN?!
Das stimmt, was die Tarifwechselgebühren betrifft ist O2 sehr schrecklich geworden. Gerade auch wenn man ein Upgrade vornimmt. Bei einem Downgrade kann ich das ja verstehen aber beim Upgrade...



 



100 Mbit im Januar denke ich weil es im Moment noch ein Pilot bei der Telekom ist.



 



So oder so, du hast ja schon 50 Mbit. Damit sind die 100 Mbit ja jammern auf hohem N..



Klar wäre es schön und wenn man es unbedingt haben möchte, verstehe ich.



 



Denke man sollte den Fokus darauf legen die Leitung ans laufen zu bekommen damit die Abbrüche aufhören. VVL hin oder her ich würde hier 2 Fässer aufmachen und zwar das mit der VVL welches ja schon läuft und dann das zweite als Ticket das die Leitung nicht läuft.



 



Wenn du also Druck machst das die Leitung die hohe Zahl an Abbrüchen aufweist und ein Ticket dazu und O2 das auch nicht gelöst bekommt, dann sehen deine Chancen noch besser.




Mister79 schrieb:

Das stimmt, was die Tarifwechselgebühren betrifft ist O2 sehr schrecklich geworden. Gerade auch wenn man ein Upgrade vornimmt. Bei einem Downgrade kann ich das ja verstehen aber beim Upgrade...



 



 



Gilt aber nur für DSL. Im Mobilfunk kriegt man selbstverständlich keine Steine in den Weg gelegt, wenn man o2 monatlich mehr Geld überweisen will. Aber es bleibt ja immer noch die Kündigung. Dann darf man plötzlich doch ohne einmalige Kosten und Vertragsverlängerung ein Upgrade machen. Unglaublicher Blödsinn. 



 



Wer ist eigentlich der oberste Zuständige für DSL bei o2? Angesichts der ganzen Missstände im DSL-Bereich würde mich das sehr interessieren.