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Rechnung ist zu hoch

  • October 11, 2017
  • 5 Antworten
  • 115 Aufrufe

ehser
Besucher:in
Sehr geehrte Buchhaltung,

meine letzte Rechnung Nr 1586947602/05 vom 4.10.2017 ist zu hoch. Laut Verbindungsnachweis berechnen sie vom 2.9.2017 bis zum 14.9.2017 für die Rufnummer xxxxxxxxx62 Auslandsverbindungen von 31,63 € brutto. In dieser Zeit waren wir innerhalb der EU unterwegs und seit dem 1.7.2017 sind Roaminggebühren nicht mehr zulässig. Ich bitte um Gutschrift. Sollte ich mit der nächsten Rechnung keine Gutschrift erhalten werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen und die Bundesnetzagentur informieren.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Ehser

Edit: Aus Datenschutzgründen bearbeitet


Lösung von o2_Solveig

Hallo @ehser ,

ich finde es sehr schön, dass immer sofort mit dem Anwalt gedroht wird.

Aber sei es drum. Wir haben in unseren Rechnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Konditionen es seit der neuen EU-Roaming-Verordnung gibt und wie man darauf umstellen kann, wenn man das denn möchte. Anscheinend hast du aber den Bereich "Gut zu wissen" auf deiner Rechnung übersehen.

Die Verträge wurden nicht automatisch auf die neuen Konditionen umgestellt, da es auch Kunden gibt, die lieber bei den alten Konditionen bleiben wollten.

Ich habe jetzt beide Verträge für dich auf die neuen Konditionen umgestellt und die Kosten aus der letzten Rechnung gutgeschrieben. Auch den anderen Vertrag bei dem die EU-Roaming-Flat gebucht war.

Nach den neuen Konditionen gelten jetzt alle Bedingungen, die für dich in Deutschland gelten auch im Ausland. Also das Datenvolumen, wenn du eine SMS-Flat hast , ankommende Gespräche usw.

(In der EU-Roaming-Flat ist das Auslandsvolumen auf 1 GB beschränkt, eingehende Gespräche werden berechnet.

Dafür war in der EU-Roaming Flat noch die Schweiz im Tarif enthalten. Das ist sie jetzt nicht mehr.)

Informationen hierzu findest du unter : Die neue EU-Roaming-Verordnung

Gruß, Solveig

P.S:: Genau das Gleiche hätte ich auch ohne Anwaltsdrohung gemacht.

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5 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • Lösung
  • October 11, 2017
Hallo @ehser ,

ich finde es sehr schön, dass immer sofort mit dem Anwalt gedroht wird.

Aber sei es drum. Wir haben in unseren Rechnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Konditionen es seit der neuen EU-Roaming-Verordnung gibt und wie man darauf umstellen kann, wenn man das denn möchte. Anscheinend hast du aber den Bereich "Gut zu wissen" auf deiner Rechnung übersehen.

Die Verträge wurden nicht automatisch auf die neuen Konditionen umgestellt, da es auch Kunden gibt, die lieber bei den alten Konditionen bleiben wollten.

Ich habe jetzt beide Verträge für dich auf die neuen Konditionen umgestellt und die Kosten aus der letzten Rechnung gutgeschrieben. Auch den anderen Vertrag bei dem die EU-Roaming-Flat gebucht war.

Nach den neuen Konditionen gelten jetzt alle Bedingungen, die für dich in Deutschland gelten auch im Ausland. Also das Datenvolumen, wenn du eine SMS-Flat hast , ankommende Gespräche usw.

(In der EU-Roaming-Flat ist das Auslandsvolumen auf 1 GB beschränkt, eingehende Gespräche werden berechnet.

Dafür war in der EU-Roaming Flat noch die Schweiz im Tarif enthalten. Das ist sie jetzt nicht mehr.)

Informationen hierzu findest du unter : Die neue EU-Roaming-Verordnung

Gruß, Solveig

P.S:: Genau das Gleiche hätte ich auch ohne Anwaltsdrohung gemacht.

https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Fcommunityeinstieg | werde https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Ftestprogrammund teile deine Erfahrung mit uns |  https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Ffree


Sandroschubert
Legende
o2_Solveig schrieb:

P.S:: Genau das Gleiche hätte ich auch ohne Anwaltsdrohung gemacht.

Zumal auch die Aussage pauschal falsch ist das es keine Roamingkosten mehr gibt... Ich finde das sehr kulant von Euch.

Grüße


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 11, 2017
Manche Leute denken leider, dass eine Anwaltsdrohung etwas bringt, egal ob sie im Recht sind oder - wie hier - nicht. Eigentlich traurig.


Sächsin
Legende
  • October 11, 2017
Ich habe jetzt beide Verträge für dich auf die neuen Konditionen umgestellt und die Kosten aus der letzten Rechnung gutgeschrieben. Auch den anderen Vertrag bei dem die EU-Roaming-Flat gebucht war.

Hoffentlich wird dann nicht eine der nächsten Rechnungen reklamiert, weil der Schweiz-Besuch Kosten verursacht hat .... und du dann die "Böse" bist 😉


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • October 12, 2017
Hallo @Sächsin ,

das kann natürlich sein. Aber da der Kunde davon ausgegangen ist, es würde sowieso alles automatisch nach den neuen Konditionen abgerechnet, habe ich es auch für den 2. Vertrag umgestellt und hoffentlich so erklärt, dass der Kunde, wenn er das nicht möchte auch wieder umstellen kann.

Gruß, Solveig