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Wandlung Handy S7...

  • August 5, 2017
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Harlech
Besucher:in
Hallo, mein S7 ist jetzt knapp über ein Jahr her.

Hatt mir das Handy im Rahmen eines neues O2 Vertrages bei einem O2-Partner Shop mit monatl. Ratenzahlung gekauft.

Vor drei Wochen hatte ich nun das Handy aufgrund eines Defektes bei einer Servicestation von Samsung abgegeben. Der Akku war aufgebläht, der Rücken des Gehäuses deformiert. Auch startete das Handy immer wieder neu und davor noch bevor der Akku sich aufblähte Anzeigefehler auf dem Display. 

Nach zwei Wochen bekam ich nun ein Schreiben von der Servicestation mit einer RMA Nummer, daß das Gerät nicht reparabel sei und mit dem Vermerk Garantiefall und Wandlung. Solle mich an die Serviceabteilung meines Händlers wenden für eine Wandlung.

Da der Shop wo ich das geholt habe zugemacht hatte, aber der Besitzer des Ladens in der Nachbarstadt noch ein O2-Shop besaß wandte ich mich an den.

Nun das Resultat ist, das die mir ohne zwei Garantiebeläge (zweimal in Reparatur) keine Wandlung vornehmen könnten und sie mit der RMA Nummer nix anfangen könnten.

Der Mitarbeiter habe mit Samsung und seinem Vertrieb telefoniert und diese würden seinen Einlaß mit den zwei Garantiebelägen bestätigen.

Das witze ist ja, das ich von Samsung was gegenteiliges gehört habe und auch die O2-Hotline sagte mir das der Händler vor Ort mir das Gerät wandeln muss. 

Bei einem zweiten Telefonat mit der 02-Hotline allerdings kannte dieser "Helfer" auch nur das Verfahren mit "zwei Garantiebelägen".

Jetzt steh ich im Niemandsland, werde hin und hergeschoben. Samsung verweist mich an den Händler und dieser will seine "zwei Garantiebeläge" und könne mit der RMA- Nummer von Samsung nix anfangen.

Mit der RMA-Nummer kann sich der Händler die Gutschrift für Wandlung für den Kunden zurückholen.

Wer hat da Erfahrung und kann mir weiterhelfen?