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Gewährleistung übernommenes Miethandy E-Plus

  • June 15, 2017
  • 1 Antwort
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Torsten2006
Besucher:in
Hallo zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Letztes Jahr am 14.07.2016 wurden mein E-Plus Vertrag auf O2 umgestellt und mit mein ehemaliges Miethandy durch Einlösen des Treuegutscheins überlassen.

Hierbei wurde explizit auf die Gewährleisttung für VOLLE weitere 12 Monate auf das Handy hingewiesen.

Jetzt habe ich das Problem, dass das Handy defekt ist (schaltet plötzlich komplett ab und reagiert für Stunden nicht).

Eine Verkäufer in einem Shop meinte, da wird nichts mehr repariert, E Plus gibt es nicht mehr und bei 11 Monaten in der Gewährleistung machen die ohnehin nichts mehr. Kann meiner Meinung nach juristisch nicht sein, da es von E-Plus einen Rechtsnachfolger gibt und es unerheblich ist, ob ein Schaden nach 5 Tagen oder 11 Monaten und 29 Tagen entstanden ist.

Könnt Ihr helfen? Wie soll ich ich vorgehen und an wen kann ich mich wenden?

Lieben Dank.

Torsten

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1 Antwort

stefanniehaus
Legende
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Naja gesetzliche relevant ist es schon ob der Schafen nach 5 Tagen oder 11 Monaten entstanden ist.

Stichwort "Beweislastumkehr".

Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass das ursächliche Problem schon beim Kauf bestand.