Hier im Forum lesen sich die Kontakte zur Hotline irgendwie anders.
Das stimmt, aber ich denke man darf nicht vergessen, dass hier vermutlich nur 0,x% der Kunden ihre (schlechten) Erfahrungen bei der Hotline teilen, und viele davon sind keine Service-Kontakte sondern Outbound-Kampagnen, also dort wo die Mitarbeiter auf Provision angewiesen sind. Dort scheint es trotz der Änderung des TK-Gezetzes immer noch oft Probleme zu geben.
@tearsbeforecrying vielen Dank für dein Feedback.
Bitte bedenke, dass in der Regel eher diejenigen sich melden, die eher eine unschöne Erfahrung hatten, als diejenigen mit einer guten.
LG
Michael
moin, nur schade, dass der gute Kundenservice auf die Öffnungszeiten begrenzt ist.
Die Hotlineansagen ausserhalb der Öffnungszeiten sind nur bedingt hilfreich.
dass man nach einem “vielen Dank für den Anruf “ noch dran bleiben soll
um Notfall- Rufnummer anzuhören ist schon ungewöhnlich.
Das stimmt, aber ich denke man darf nicht vergessen, dass hier vermutlich nur 0,x% der Kunden ihre (schlechten) Erfahrungen bei der Hotline teilen,[...]
Nicht nur das. Zum Teil haben die Kunden auch eine seltsame Erwartungshaltung. Die dienen sowieso nicht als Beispiele.
@tearsbeforecrying vielen Dank für dein Feedback.
Bitte bedenke, dass in der Regel eher diejenigen sich melden, die eher eine unschöne Erfahrung hatten, als diejenigen mit einer guten.
Sicher, aber ich meine mehr die Inhalte. Man kann eine Struktur (edit: besser passt wahrscheinlich das Wort Häufigkeit) erkennen.
Kunden, die eine VVL machen und plötzlich 2 Verträge haben.
Kunden, deren SIM Karten nicht ankommen und deren Verträge von der KB storniert werden, um neue Verträge abzuschließen.
DSL Kunden, die “kostenlose” SIM Karten bekommen, welche vom Kunden gekündigt werden müssen. Warum bekommen die Leute nicht einen Koffer voll o2 Testkarten?
Kunden bekommen gesagt “Hey, kein Problem!”, “Hey, ich kümmere mich darum!”, “Hey, du bekommst eine Gutschrift”, “Hey, …..” und es passiert nichts.
Dem Kunden werden in der Vertragszusammenfassung Rabatte eingetragen, welche sich später als Irrtum herausstellen und o2 es so löst, dass die Rabatte gestrichen werden mit der Begründung, dass es ein Fehler war, aber es kein Fehler ist, den Vertrag ohne die “irrtümlichen” Rabatte weiterlaufen zu lassen.
Neu ist scheinbar “dein 50% Priority Rabatt läuft bald aus”
@tearsbeforecrying
du hast die verspäteten Rückzahlungen von Anzahlungen, bei myHandy-Ratenkaufverträgen vergessen,
und die ewige Wartezeiten bei Restguthaben- Auszahlungen der prepaid-SIM Karten.
warum muss der Kunde dem hinterher laufen?
warum kommen Verträge zustande ohne eine aktive Zustimmung?
oder ohne eine gültige Vertragszusammenfassung?
Ich habe mich eigentlich auf das Verhalten der Service-Hotline geäußert.
Ich würde hierzu folgendes schreiben:
du hast die verspäteten Rückzahlungen von Anzahlungen, bei myHandy-Ratenkaufverträgen vergessen,
Betrifft im Grunde nicht sie Service-Hotline. Die Hotline hat keine Kontrolle darüber, wann ausgezahlt wird. Aber: Die Hotline sagt zum Beispiel “Morgen ist das Geld auf ihrem Konto”, “Ich habe die Auszahlung noch einmal beauftragt. Ist in 2 Tagen auf ihrem Konto” usw.
und die ewige Wartezeiten bei Restguthaben- Auszahlungen der prepaid-SIM Karten.
Ich weiß nicht, ob es einen zeitlichen Rahmen dafür gibt, wann o2 das Guthaben auszahlen muss.
Irgendetwas muss es aber geben, wenn man zigtausend Male die Dokumente vom Kunden haben will und so auf Zeit spielt.
warum kommen Verträge zustande ohne eine aktive Zustimmung?
oder ohne eine gültige Vertragszusammenfassung?
o2 macht es so, aber heißt nicht, dass es auch so richtig ist.
Wenn der Kunde denkt, dass es so ok ist, dann macht man es einfach so.
Scheinbar kann o2 “Irrtümer” begehen, der Kunde aber nicht.
Wird schon seine Gründe haben, warum es das Dokument “Vertragsanzweiflung” gibt.
@tearsbeforecrying
du hast natürlich recht, ein Teil betrifft nicht die Hotline.
Entschuldigung liebe Hotliner
AGB-Klauseln, die einen Verfall von Prepaid-Restguthaben vorsahen, waren nach einem BGH-Urteil bereits unzulässig (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10). Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/prepaidrestguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-23828
Rückzahlungen und Auszahlungen müssen “umgehend” erfolgen. Gerade bei der Rückzahlung einer Anzahlung für ein Handy sollte das nicht länger als 1 - 2 Tage sein (im Falle einer Rücksendung ggf. ab Eingang der Ware). Wer eine Rechtsschutzversicherung mit kostenloser Erstberatung inkl. Schreiben an die Gegenseite hat, kann diese ggf. in Anspruch nehmen. Mir sind persönlich zwei Fälle bekannt wo das Geld 24 Stunden nach Eingang des Schreibens bei o2 auf das Konto einging.
Die Verjährung spielt nur eine Rolle wenn man Ansprüche geltend macht, also wie lange Zeit man dafür hat.
Schade ist immer nur, dass aus 1000 positiven Erfahrungen 10 eine Rezession schreiben, egal wo, wenn einem aber was negatives widerfahren ist, wird in 800 aus 1000 das Handy gezückt und sofort losgeschrieben gefühlt… Schade, das verzerrt natürlich das reale Bild der Situation…
Kommt auch immer drauf an, wie man auf den Dienstleister zugeht, wenn ich natürlich wenn einer ran geht gleich anfange zu schreien was das doch für ein Mist - Laden ist, nun, was erwarte ich dann ?? Jedenfalls keine 200% Support wenn ich Realist bin !
@bs0 : In der Widerrufsbelehrung steht folgendes:
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
Ich hatte an verschiedenen Stellen die “14 Tage” gelesen. Aber auch -was du schreibst- (unverzüglich) nach Wareneingang.
Ich denke, dass man als Kunden die 14 Tage abwarten sollte.
14 Tage gilt allgemein unter Juristen als “unverzüglich” wenn nichts anderes vereinbart wird - für beide Vertragsparteien. In den von mir genannten Fällen waren es tatsächlich schon über drei Wochen.
Danke! Ich weiß, dass du dich damit auskennst und ich daher eine verlässliche Antwort von dir bekommen kann.