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welche Stelle kann verbindlich Auskunft erteilen?

  • March 7, 2016
  • 11 Antworten
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S_W_I_N_E
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Es geht darum welche Stelle/Abteilung innerhalb der Organisation von O2 eine verbindliche Aussage erteilen ob eine erneute rechtswidrige Sperrung des Anschlusses droht wie es in der Mahnung angedroht wurde.

Es geht darum das der Anschluss für das Internet rechtswidrig gesperrt wurde nun aber wieder frei gegeben wurde. Was wohl durch den Beschluss des Amtsgerichts München erfolgt ist welcher bei Vorsprache im nächsten lokalen O2 Shop per Fax an die "Hauptzentrale" gesendet wurde.

Natürlich wird der Beschluss noch rechtskonform per Gerichtsvollzieher zugestellt wenn der Beschluss im Original zugestellt wurde.

Da bisher jetzt eilweise widersprüchliche Angaben von telefonischem Kundenservice und Chat unterschiedliche Angaben gemacht wurden ob nun doch eine weitere und damit rechtswidrige Sperrung droht wäre es daher sinnvoll eine verbindliche Antwort zu erhalten da sonst eine weitere einstweilige Verfügung beantragt werden müsste welche die drohende Sperrung untersagt.

11 Antworten

bielo
Legende
  • March 7, 2016
Da wird dir keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben, zumal, eine neue Sperre ein neuer Sachverhalt sein kann und du dann einen neuen Beschluss benötigst. Auch eine einstweilige Verfügung wird dir nicht viel nutzen.

Worum ging es denn genau? Magst du den Beschluss mal in anonymisierter Form hier einstellen. Ich denke, sowas kann vielen Kunden helfen.


S_W_I_N_E
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  • March 7, 2016
es geht ja nur darum Kontakt zur entsprechenden Abteilung zu bekommen mehr ersteinmal nicht.

Es ging darum das eine Rechnung beanstandet wurde die den Posten wegen angeblicher nicht zurück gesendeter Hardware enthalten hatte, da utnach mehrfacher Fristsetzung keine Gschrift/Rückbuchung erfolgt ist wurde die Lastschrift widersprochen und der unstrittige Restbetrag überwiesen. Ebenso wurde dann die nächste Monatsrechnung überwiesen und letzten Mittwoch morgen wurde dann die Sperrung des Internetzugangs festgestellt.

Die Störungsstelle hat mit der Recht und Inkasso Abteilung verbunden die meinten es sei alles rechtmäßig der §45k TKG greift für Internetverbindungen nicht.

Donnerstag früh den Antrag beim AG eingereicht und am Freitag Mittag eine Kopie des Beschlusses per Fax vom Gericht bekommen.

Vermutlich war es dann das ich im O2 Shop mit dem Beschluss aufgetaucht bin der dann von der Mitarbeiterin jemanden Übermitelt wurde dass die Sperre am Samstag morgen wieder aufgehoben war.

Gleichzeitig ging aber auch eine Mahnung ein welche wieder die Sperrung und dieses mal auch des Telefons androht.

Tatsache ist eben das der §45k TKG analog auch für Internetverbindungen anwendbar ist und desshalb eine Sperre nur zulässig ist wenn die Forderung 75Euro übersteigt und die Sperre mit Frist von 2Wochen angekündigt wird.

Ich werde versuchen den Beschluss anonymisiert bereit zu stellen habe ihn aber im Moment nur als Fax-PDF vorliege darum dauert das etwas


bielo
Legende
  • March 7, 2016
Also, ich denke, du könntest dich mit Rechnungsabteilung/ Mahn- und Inkasso über die Hotline verbinden lassen.



Ich werde versuchen den Beschluss anonymisiert bereit zu stellen habe ihn aber im Moment nur als Fax-PDF vorliege darum dauert das etwas

Ja bitte. Das wird dann in der Tat für viele eine Bereicherung. Das Thema Router nicht angekommen ist, wie ich finde, schon ein Problem.


S_W_I_N_E
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  • March 7, 2016




S_W_I_N_E
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  • March 7, 2016




S_W_I_N_E
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  • March 7, 2016




S_W_I_N_E
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  • March 7, 2016
Die Qualität ist gerade nicht die beste aber lesbar wobei es hier ja nicht um die Hauptsache ging sondern darum wann und wie eine Sperrung auch des Internetzugangs zulässig ist.

O2 ist ja der Meinung das §45k TKG eben nicht auf den Internetanschluss zutrifft und die ja dann willkürlich unangekündigt sperren können solange nur das Telefon nicht betroffen sei.

Tatsache ist das hier die Hauptforderung welche ja beanstandet wurde 29,12Euro beträgt und selbst mit den zusätzlichen Forderungen der letzten Mahnung nicht einmal die 41Euro erreicht werden also eine ganz klare rechtswidrige Aktion

Ach ja die Hotlinelösung wurde schon versucht da war die Angabe am Freitag Abend als der Beschluss schon vorlag aber die Sperrung noch aktiv war etwa die "mir ist das egal was ein Richter entschieden hat wann zahlen sie ihre Rechnung?"


Muckilein79
Stammgast
Und wie sieht es aktuell aus?


S_W_I_N_E
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  • March 11, 2016
nachdem gegen Montag Mittag die Sperrung wieder aktiv wurde ist sie seit gestern morgen wieder aufgehoben.

Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss entweder heute zugestellt oder das wird am Montag erfolgen.

Eine zweite präventiv abwehrende Verfügung ist beantragt, Klage auf Schadensersatz wird vorbereitet.


Muckilein79
Stammgast
@S_W_I_N_E

Und wie sieht es aktuell aus?


S_W_I_N_E
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  • March 28, 2016
naja nach dem die Sperrung ein zweites mal aufgehoben wurde, kam ein Brief von der Beschwerde Abteilung die Forderung sei ausgebucht.

Inzwischen wird auch im Onlineportal angezeigt dass ein Betrag von 0Euro offen ist.

Aber der Spass ist noch nicht vorbei, denn zum einen ist schon ein Rechnungswiderspruch für den Monat Februar (dort werden vorab die Grundgebühren des Anschluss erhoben) wegen der Sperrzeiten sind unterwegs, zusammen mit einer strafbewerten Unterlassungserklärung um künftige rechtswidrige Sperrungen zu vermeiden wenn die nicht akzeptiert wird gibt es die nächste Runde vom AG München.

Und die Sache mit dem Schadensersatz läuft ja auch noch, es wird also noch eine ganze Weile spannend bleiben.