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sonderkündigungsrecht, außerordentliche kündigung O2?

  • July 16, 2015
  • 5 Antworten
  • 470 Aufrufe

lu55
Besucher:in
Hallo,

Ich habe vor 2 Monaten o2 darüber informiert das ich zum 1.7.2015 keinen Wohnsitz mehr habe (Kopie der Kündigungsbestätigung der Wohnungsgenossenschaft lag bei.). Ich habe daraufhin ein Schreiben erhalten das mir die Ankunft meines Schreibens bestätigt und mich darüber informiert das mein Anliegen bearbeite wird. Leider habe ich seither keine Infos mehr erhalten.
Zurzeit habe ich keinen festen Wohnsitz, kann deshalb auch kein DSL nutzen.

Heute habe ich per Chat nachgefragt und erhielt folgernde Antwort:


F.Musahl: Hier Sind Briefe an Sie raus gegangen das die Kündigung erst zum 29.Januar 2017 geht Da hier eine Mindestvertragslaufzeit vorhanden ist


§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund  (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html )



Die Mitarbeiterin hat dann nach einem weiteren kurzen Austausch die Verbindung getrennt... habe ich so noch nie erlebt...

Lösung von René_R

Eine Stilllegung von DSL Anschlüssen ist leider nicht möglich. In diesem Fall wäre wirklich nur eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Kulanzentscheidung möglich. Da so etwas normalerweise recht selten vorkommt, hat der Gesetzgeber für solche Situationen leider kein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das man hier eine Kulanzentscheidung trifft oder das man dann ggf. eine Restlaufzeitberechnung macht und hierbei etwas entgegen kommen kann.

Obwohl dein Gesuch zur außerordentlichen Kündigung scheinbar abgelehnt wurde, kannst du dieses natürlich jederzeit erneut aufrollen und dich noch einmal mit o2 in Verbindung setzen.

5 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
Formal hat O2 Recht. Der Vertrag kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn O2 am neuen Wohnort nicht liefern kann. Die aktuelle Begründung ist im TKG nicht vorgesehen. Besser wäre ein Umzug ins Ausland, anmelden an einer unversorgbaren Adresse oder ähnliches. Für Nicht-Zahler fällt eigentlich nur 50% GG an, da der Provider die Lieferersparnis (Vorkosten an Telekomiker etc.) hat. Vielleicht gibt es einen Kompromiss in der Richtung? Wenn nicht, dann hilft nur tricksen ...

Vielleicht kann ein netter Mod was eintüten per Kulanz?


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Ich glaube kaum, dass hier irgendetwas gemacht wird.

Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung liegen zur Zeit schlichtweg nicht vor...


bielo
Legende
  • July 16, 2015
Dass du ohne festen Wohnsitz bist, hast du dir ja im Ausweis eintragen lassen. Diese Kopie bitte an o2 senden. Ich denke, dann wird sich was machen lassen.


Archimaster
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 16, 2015
ich weiß, dass willst du jetzt nicht hören - ich habe damals meinen vertrag pausieren lassen. vielleicht ist das eine alternative - mein o2 hieß damals aber auch noch alice 😉 ...jetzt will ich aus dem laden hier auch nur noch weg.


René_R
Besucher:in
  • Besucher:in
  • Lösung
  • July 16, 2015
Eine Stilllegung von DSL Anschlüssen ist leider nicht möglich. In diesem Fall wäre wirklich nur eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Kulanzentscheidung möglich. Da so etwas normalerweise recht selten vorkommt, hat der Gesetzgeber für solche Situationen leider kein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das man hier eine Kulanzentscheidung trifft oder das man dann ggf. eine Restlaufzeitberechnung macht und hierbei etwas entgegen kommen kann.

Obwohl dein Gesuch zur außerordentlichen Kündigung scheinbar abgelehnt wurde, kannst du dieses natürlich jederzeit erneut aufrollen und dich noch einmal mit o2 in Verbindung setzen.