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Offenes WLan

  • November 22, 2012
  • 2 Antworten
  • 66 Aufrufe

Horacio1990
Besucher:in
Ich bin mir nicht sicher wo dieser Thread reingehört oder ob es überhaupt in dieses Forum passt, aber ich hab mal eine Frage. Kann ich eigentlich dafür belangt werden, wenn ich mich mit meinem Handy in ein offenes W-Lan-Netzwerk einklinke? Nicht das ich das vorhabe, aber ich hab grad eine Diskussion mit meinen Kollegen 😀
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2 Antworten

Mister79
Legende
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  • Legende
  • November 22, 2012
nein


  • November 22, 2012
Kommt drauf an, was man macht. Das Eindringen selbst in ein ungesichertes Netzwerk ist es nicht. Doch Datenveränderung §303a StGB und Computersabotage §303b StGB wird mit empfindlichen Strafen belegt (wenn man denn erwischt wird).

Daneben können, zumindest theoretisch, Schadenersatzansprüche entstehen. Die Mitnutzung eines fremden Internetanschlusses wird im Zeitalter von Flatrates wahrscheinlich keine Kosten verursachen. Ob allerdings nach genutzetem Volumina abgerechnet wird, kann man einem fremden Netz ja nicht ansehen.

Mal abgesehen davon, dass die Mitnutzung fremder Anschlüsse, ohne den Eigentümer zu fragen, ethisch zweifelhaft ist.