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Warum O2
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Mogelpackung


H-Bombe
Besucher:in
Wieso duerfen eigentlich sogenannte Telekom Provider Mogelpackungen verkaufen, die 16000 kB versprechen, aber nur 1000 kB liefern? Das ist reine Abzocke...
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10 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • May 9, 2013
Dürfen sie nicht. Und das versprechen sie auch nicht, sondern verkaufen bis zu 16000. Vertraglich ist es dann geregelt, was das beinhaltet. Bei o2 sind es mindestens 5000. Bekommst du weniger als 5000 kannst du ausserordentlich kündigen. Wenn deine Leitung aber nur 1000 liefern kann, kann der Provider nichts dafür und du bekommst auch bei einem anderen Anbieter auch nur 1000.

 

Warum sogenannte Anbieter?

Wo ist hier die Abzocke?

 

Vertrag lesen, verstehen und enstprechend handeln.


Sonic28
Legende
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  • Legende
  • May 9, 2013
Hallo H-Bombe,

 

erst einmal herzlich willkommen im o2 Kundenforum.

 

Wie der User bs0 bereits schrieb, sind es, egal bei welchem Anbieter, sogenannte "bis zu ....." Leitungen. Bekommst du, laut deiner Aussage nur 1000 kbit/s geliefert, obwohl du angeblich eine 16000 kbit/s Leitung erworben hast, dann hast du nur diese 1000 kbit/s, weil du ja eine "bis zu 16000 kbit/s" Leitung erworben hast. Und der Begriff "bis zu" sagt aus, dass du, sofern vorhanden, die maximalen 16000 kbit/s haben kannst, aber kein Anrecht auf diese volle Bandbreite hast, falls nur die besagten 1000 kbit/s als maximale Leistung möglich sind. Aber anders herum heißt es bei einer "bis zu 16000 kbit/s" Leitung, dass, wenn die Leitung irgendwann, solange du sie hast, schneller werden sollte, du die schnellere Geschwindigkeit auch automatisch bekommst, natürlich nur bis maximal 16000 kbit/s.

 

Also ist das ganze keine Mogelpackung bzw. Abzocke.

 

Gruß, Sonic28


annabelle
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 9, 2013
Was soll uns Dein Beitrag beweisen.

Schön fett schreiben, schön viel rot rein.

Fast schon ein bischen bedrohlich.

Es soll wohl sagen das Du und nur Du Recht hast.

 

Dabei ist das was Du schreibst natürlich Quark.

Auf sowas kommen sonst nur O2 Online-Kundenbetreuer

und keine " normalen Kunden ".

 

Die Gerichtsbarkeit in diesem Land kassiert solche

" bis zu Klauseln " regelmäßig.

 

Begriffe wie " Treu und Glauben "  ( § 242 BGB ) kommen in

Urteilsbegründungen sehr häufig vor.

 

 

Also nicht alles glauben was einem O2

und so einige " normale Kunden " weismachen wollen.

 

Zu Dir Sonic 28

 

qui nimium probat nihil probat


lockenköpfchen
Stammgast
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O Gott,ich liebe KLUGSCHEISSER. Ende! 😖


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 9, 2013
annabelle schrieb:
 

Die Gerichtsbarkeit in diesem Land kassiert solche

" bis zu Klauseln " regelmäßig.

 

Begriffe wie " Treu und Glauben "  ( § 242 BGB ) kommen in

Urteilsbegründungen sehr häufig vor.

 

 

Quelle? Welche DSL-Anbieter waren das denn?


annabelle
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 9, 2013
Och ne.

Suchs Dir selbst raus.

 

 


Mister79
Legende
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  • Legende
  • May 9, 2013
Also doch kein Anbieter der mit seinen Verträgen und bis zu verdonnert wurde...

 

Danke Anna

 

Dazu gibt O2 eine Mindestbandbreite an und zwar 5 Mbit in den AGB und somit 5 Mbit bis zu 16 Mbit.

 

Ich glaube du spielt auf die Verfügbarkeit an wenn diese abgefragt wird und dort steht als Beispiel 16 Mbit aber der Kunde bekommt nur 4 und somit weit über 50 Prozent weniger. Stimmt da gab es mal was.


Waral
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 9, 2013
Ich glaube annabelle meine Urteile wie dieses, oder aber auch dieses hier. Wobei das letztere schon bissel was anderes ist als "bis zu" Klauseln.

Alles in allem hab ich aber schon öfter gehört, dass diese bis zu Sachen nicht so wirklich erlaubt sind. Zumindest laut einiger Richter.

 

Ob o2 was zusichert wie hier geschrieben weis ich nicht. Gefunden habe ich in AGB und den Leistungsbeschreibungen nix. Aber ich lasse mich da gern eines Besseren belehren 😄


Kane_1
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 9, 2013
Waral schrieb:
Ob o2 was zusichert wie hier geschrieben weis ich nicht. Gefunden habe ich in AGB und den Leistungsbeschreibungen nix. Aber ich lasse mich da gern eines Besseren belehren 😄

Ok, das kannste haben - AGB Punkt 4.2.2 und die Leistungsbeschreibung Punkt 2.1.3


Mister79
Legende
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  • Legende
  • May 10, 2013
Waral schrieb:
Ich glaube annabelle meine Urteile wie dieses, oder aber auch dieses hier. Wobei das letztere schon bissel was anderes ist als "bis zu" Klauseln.

Alles in allem hab ich aber schon öfter gehört, dass diese bis zu Sachen nicht so wirklich erlaubt sind. Zumindest laut einiger Richter.

 

Ob o2 was zusichert wie hier geschrieben weis ich nicht. Gefunden habe ich in AGB und den Leistungsbeschreibungen nix. Aber ich lasse mich da gern eines Besseren belehren 😄

Also genau wie ich sagte...

 

Kane hat ja auf die AGB schon verwiesen und somit spare ich mir das nochmal darauf zu verweisen.