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Kündigung nach Umzug

  • August 10, 2015
  • 5 Antworten
  • 533 Aufrufe

Schmand
Besucher:in
Moin moin ...

nach einigem Briefwechsel dachte ich mir ich probiere es mal hier im Forum. Ich hatte einen DSL-Anschluss von O2 (eigentlich Alice) bezogen. Als ich den Mietvertrag meiner Wohnung kündigte um bei meiner Freundin mit einzuzuziehen, teilte ich diese Veränderung auch O2 mit (über meinO2 -->Umzug etc.) mit. Da ich mich erkundigt hatte und erfuhr, dass es technisch nicht möglich sei mir die Leistung (DSL-Anschluss) in eine Wohnung zu legen, wo bereits ein DSL-Vertrag besteht, rief ich doch lieber nochmal bei der Hotline an. Ich erläuterte der Dame am Telefon die Sachlage. Diese erzählte mir dass mein Vertrag dann ausläuft und ich die Kosten bis Vertragsende zu zahlen hätte. Darauf hin meinte ich, dass ich dann gern von meinem Sonderkündigungsrecht (§46 Absatz 8 TKG) Gebrauch machen würde. Darauf wurde sie sehr pampig und meinte zu mir, dass es sowas wie ein Sonderkündigungsrecht nicht gäbe. Da war ich schon sehr baff muss ich sagen.

Ich habe jetzt schon seit geraumer Zeit Briefwechsel diesbezüglich mit O2 in dem ich ständig wieder auf oben genannte Gesetzeslage verweise, doch das wird leider einfach ignoriert. Man geht darauf gar nicht ein.

Könnte mir diesbezüglich jemand (am besten natürlich ein Mod) irgendwas sagen? MfGMathias

Lösung von o2_StefanX

Hallo Mathias,

tut mir leid, da kann ich nichts mehr tun. Einen Umzugsauftrag von dir haben wir nicht bekommen, lediglich dein Schreiben mit der direkten Bitte zur "Sonderkündigung" vom 05.02.2015 und noch weitere mit dieser Bitte.

Am 25.03.2015 haben wir dir folgendes geschreiben:

Wir bieten Ihnen aber gerne die Umstellung Ihres Vertrages auf Ihre neue

Wohnadresse an. Beauftragen Sie uns hierzu bitte bis spätestens zum 04.04.2015,

damit wir Ihnen Ihr Produkt an Ihrer neuen Wohnadresse zur Verfügung stellen können.

Da wir Ihnen unsere Leistung aufgrund Ihres Umzuges an Ihrer bisherigen

Wohnadresse nicht mehr anbieten können, sind wir andernfalls gezwungen, den

Anschluss zum mitgeteilten Umzugstermin zu deaktivieren, den Vertrag zu beenden

und Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages zu berechnen.

Eine Umzugsauftrag erreichte uns auch danach nicht. Am 13.04.2015 haben wir dann den Anschluss deaktiviert und berechnet. Da der Betrag inzwischen 4 Monate offen ist, wurde der Vorgang vor 2 Tagen an ein Inkasso abgegeben.

Hier kann ich nichts mehr tun, tut mir leid.

Gruß

Stefan

5 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • August 10, 2015
Naja, streng genommen hat die Dame Recht gehabt: Ein "Sonderkündigungsrecht" gibt es tatsächlich nicht, sondern ein ausserordentliches Kündigungsrecht 😉 Das ist natürlich keine Entschuldigung für die unhöfliche Reaktion.

Du schreibst:

Da ich mich erkundigt hatte und erfuhr, dass es technisch nicht möglich sei mir die Leistung (DSL-Anschluss) in eine Wohnung zu legen, wo bereits ein DSL-Vertrag besteht, ...



Das ist leider nicht ganz richtig, und daher kann man nicht pauschal sagen, ob du vorzeitig kündigen kannst oder nicht. Hattest du den Umzug beantragt? Das ist wichtig, damit o2 prüfen kann, ob an deiner neuen Adresse ein Anschluss möglich ist oder nicht. Erst wenn o2 dir schreibt, dass sie nicht schalten können, kannst du gem. TKG mit einer Frist von drei monaten ab dem Umzugstermin ausserordentlich kündigen.


Schmand
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • August 10, 2015
Vielen Dank erstmalfür die Antwort. Ja den Umzug hatte ich über das MeinO2 Portal beantragt aber bis heute nichts diesbezüglich gehört. Ich hatte dann auch relativ schnell keinen Zugriff auf meinen Account, bzw gar keinen Account mehr, wo ich noch irgendwas bezüglich meinen Daten und meinen Rechnungen hätte einsehen können. Dafür aber ne Forderung mit einen für mich schon ziemlich hohen Betrag. Wahrscheinlich der Restbetrag für die Monate bis zum Vertragslaufzeitende ( genau kann ich das nicht sagen, da ich keinerlei Einsicht in die Rechnungen hatte und mir keine Schlussrechnung zugesandt wurde).

Das mit den drei Monaten Kündigungsfrist wusste ich und hatte dies auch berücksichtigt und beglichen. Ich wies in meinen Schreiben auch immer wieder darauf hin, dass es ja von O2-Seite offensichtlich nicht möglich sei?! mir meinen Anschluss in die neue Wohnung zu legen. Wie gesagt ... auf keinerlei Argumentation wurde auch nur im Geringsten eingegangen ... nicht mit einem Wort.

MfG

Mathias


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 10, 2015
OK, dann muss wahrscheinlich ein Moderator deinen Fall etwas genauer anschauen. Dazu bitte noch etwas Geduld. Die Situation ist eigentlich ganz einfach (wie du ja selber vermutest): Wenn o2 schalten kann dann musst du entscheiden, ob du einen zweiten DSL-Anschluss in der Wohnung haben willst oder darauf verzichtest und die Kosten bis zum Ende der Laufzeit trägst. Kann o2 allerdings nicht schalten - wozu sie sich wohl noch nicht geäußert haben - dann ist die Forderung (Berechnung der Restlaufzeit) unberechtiugt. In dem Fall gilt natürlich § 46 TKG.


Schmand
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • August 11, 2015
Danke erstmal. Wenn O2 schalten kann, dann erfülle ich natürlich auch gern meinen Teil des Vertrags. Doch wie gesagt habe ich dazu bisher absolut keine Rückmeldung erhalten (außer die Dame am Telefon, die bestätigte, dass man in solch einem Fall nicht schalten könne, allerdings meinte dass ich die restliche Laufzeit trotzdem zahlen müsse). Es wäre in der Tat sehr hilfreich, wenn ein Mod sich der Sache annehmen könnte.

MfG

Mathias


o2_StefanX
Forum|alt.badge.img+16
  • Team
  • Lösung
  • August 13, 2015
Hallo Mathias,

tut mir leid, da kann ich nichts mehr tun. Einen Umzugsauftrag von dir haben wir nicht bekommen, lediglich dein Schreiben mit der direkten Bitte zur "Sonderkündigung" vom 05.02.2015 und noch weitere mit dieser Bitte.

Am 25.03.2015 haben wir dir folgendes geschreiben:

Wir bieten Ihnen aber gerne die Umstellung Ihres Vertrages auf Ihre neue

Wohnadresse an. Beauftragen Sie uns hierzu bitte bis spätestens zum 04.04.2015,

damit wir Ihnen Ihr Produkt an Ihrer neuen Wohnadresse zur Verfügung stellen können.

Da wir Ihnen unsere Leistung aufgrund Ihres Umzuges an Ihrer bisherigen

Wohnadresse nicht mehr anbieten können, sind wir andernfalls gezwungen, den

Anschluss zum mitgeteilten Umzugstermin zu deaktivieren, den Vertrag zu beenden

und Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages zu berechnen.

Eine Umzugsauftrag erreichte uns auch danach nicht. Am 13.04.2015 haben wir dann den Anschluss deaktiviert und berechnet. Da der Betrag inzwischen 4 Monate offen ist, wurde der Vorgang vor 2 Tagen an ein Inkasso abgegeben.

Hier kann ich nichts mehr tun, tut mir leid.

Gruß

Stefan