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Warum O2
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Internetsperre

  • January 8, 2015
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shirinmaria
Besucher:in
Hallo... Würde gerne wissen wenn gestern mein Kontostand ausgeglichen wurde,wie lange es dauert bis ich mein WLAN wieder nutzen kann. Ansonsten möchte ich gerne die Zeit des nicht Nutzens seit gestern Gutgeschrieben bekommen. Mfg Daniela van der Wals
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20 Antworten

bielo
Legende
  • January 8, 2015
Dauert so 2 - 3 Werktage, wenn das Geld bei o2.

 

 Ansonsten möchte ich gerne die Zeit des nicht Nutzens seit gestern Gutgeschrieben bekommen.
Du bist ja witzig.


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Was heißt "Kontostand ausgeglichen"?

Hast du gestern überwiesen, gestern einbezahlt oder ist es gestern bei o2 verbucht worden.

Wenn dein Anschluss wegen Zahlungsrückständen gesperrt worden ist, bekommst du für die Zeit natürlich keine Gutschrift. es ist ja dein Verschulden.


shirinmaria
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  • January 8, 2015
Achja zumal der Rechnungsbetrag auch überhaupt nicht versucht wurde abzubuchen nich das ich informiert wurde in irgendeiner Form das ICH überweisen muss geschweige denn irgendwie informiert wurde das mein Internetanschluss gesperrt wurde.

phonefux
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  • January 8, 2015
Du hast ja wohl eine Rechnung bekommen. Auf der steht entweder drauf, dass du überweisen musst oder dass bzw. wann abgebucht wird.


shirinmaria
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  • January 8, 2015
Nein es ist nicht mein verschulden,da O2 normalerweise abbucht und das letzten Monat überhaupt nicht passiert ist. Wovon ich aber nichts wusste. Das Geld ist am 7. meinem o2 Konto gutgeschrieben worden. Gestern hatte ich dann mal ein Brief drin als schon alles zu spät war und ich die Überweisung schon längst getätigt habe.

phonefux
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  • January 8, 2015
Und dein Konto war zum angekündigten Abbuchungsdatum (steht wie gesagt auf der Rechnung) gedeckt?


shirinmaria
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  • January 8, 2015
Ja aber es wurde ja nicht abgebucht so wie sonst auch,warum auch immer. Ist jetzt schon das 2. Mal das die das Geld nicht abbuchen von meinem Konto und ich davon nichts weiß und dafür dann noch extra kosten habe. 

 

 


shirinmaria
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  • January 8, 2015
Das hat absolut nichts mit witzig zu tun. Es war nicht mein verschulden. Ubd dann wird mir Internet gesperrt was eigentlich erst zulässig ist ab einer offenen Rechnung von 75 Euro und ich weit drunter war. Eine Mahnung habe ich auch nicht erhalten. Dann hätte ich gewusst das sie nicht abgebucht haben und unnötige Extrakosten sind mir dadurch auch entstanden,was alles nicht hätte sein müssen,wenn man mich kurz benachrichtigt hätte per email z.B.


phonefux
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  • January 8, 2015
Internet darf bei Zahlungsverzug sofort gesperrt werden. Lediglich Telefonie darf erst ab 75 € Rückstand gesperrt werden.

 

Die Sperrungen von o2 im Festnetzbereich sind trotzdem meist rechtswidrig, weil sie bei NGN-Anschlüssen mangels anderer technischen Möglichkeiten auch die Telefonie bei unter 75 € sperren.


Jasm
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  • January 8, 2015
Sorry auch wenn du das immer wieder behauptest wird es nicht richtig.

 

Unter 75 Euro sperrt o2 auch im Festnetzbereich nur Internet. Telefon geht dann noch. Erst über75 Euro wird dann auch Telefon gesperrt.


phonefux
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  • January 8, 2015
Wo habe ich das "immer wieder behauptet"? Bitte belege das.

 

Ich habe mich zu der Thematik hier bislang genau einmal geäußert. Und da habe ich gesagt, wenn o2 bei VoIP-Anschlüssen auch unter 75 € die Telefonie sperrt, dann handeln sie rechtswidrig. Dass sie dies tatsächlich tun, das haben andere User im Thread gesagt. Und niemand hat widersprochen, nicht die Moderatoren und auch du nicht.


phonefux
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  • January 8, 2015
Den letzten Satz bitte streichen - du hast widersprochen.

Jasm
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  • January 9, 2015
Deine Aussage hier könnte so interpretiert werden.

 

Bei genauem Nachlesen hast du aber "wenn" geschrieben. Die Behauptung das kam von anderen.

Da gebe ich dir recht. Sorry das war mir durchgerutscht.

 

Anyway: Telefon wird TKG konform gesperrt. Internet ggf. schon vorher.


Abuzze
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  • January 9, 2015
Abgesehen davon das Rechnungen zu bezahlen sind, scheint die Verhaltensweise von O2 etwas unsauber. Im TKG wird nicht nach Telefon und Internet unterschieden, sondern es gibt dort nur Leistungen und klare Regelungen zur schriftlichen (Nicht SMS oder Email!!!) Mahnung. 

Woher diese Auslegung kommt "Internet darf immer wilkürlich und ohne Mahung gesperrt werden" ist mir schleierhaft.

 

 

§ 45k Sperre(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.

phonefux
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  • January 9, 2015
Das ist aber einfach nur unsauber formuliert. In der Vorfassung (§ 19 TKV) war es klarer, dort hieß es "... berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden".

 

Es ist aber aus der ratio legis ganz klar, dass nicht nur der Anwendungsbereich der Vorschrift auf "Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste" beschränkt ist, sondern die gesamte Vorschrift nur Telefondienste erfasst, also auch die "zu erbringenden Leistungen" sich nur auf Telefondienste beziehen. 

 

Wäre ja ziemlich unsinnig, wenn ein Anbieter eine reine Datenkarte bei Zahlungsverzug nicht sperren dürfte, weil er auch Telefonie im Portfolio hat, ein anderer aber schon, weil er kein Telefondienstanbieter ist.


Abuzze
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  • January 9, 2015
LG Baden-Baden u.a. sehen das aber anders.   http://openjur.de/u/612824.html 

Das TKG wurde extra erweitert auf alle Kommunikationsarten. Sogar TV ist jetzt erfasst. Das die alten auf Telefonie gemünzten Formulierungen nicht mehr in den gesamten Kontext passen ist eine andere Sache.

 


  • January 9, 2015
Dein Link funktioniert leider nicht.


phonefux
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  • January 9, 2015
Mit https geht's: https://openjur.de/u/612824.html

 

Passt aber inhaltlich nicht. Auch dort wurde der Telefonanschluss gesperrt. Das Gericht befasst sich in der knappen einstweiligen Verfügung mit keinem Wort mit der Reichweite des § 45 k TKG, insbesondere nicht damit, ob auch ein Verfügungsgrund vorgelegen hätte, wenn es sich lediglich um einen Internetanschluss gehandelt hätte. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • January 9, 2015
Abuzze schrieb:
LG Baden-Baden u.a. sehen das aber anders.   http://openjur.de/u/612824.html 

 

Wie phonefux bereits geschrieben hat, nein, tut es (in diesem Urteil) nicht, auch wenn es Kommentare im Internet gibt, die a) übersehen, dass es hier um die Sperrung der Telefonie ging und b) das Urteil als für alle als rechtsverbindlich betrachten.

Abuzze schrieb:
 

Das TKG wurde extra erweitert auf alle Kommunikationsarten. Sogar TV ist jetzt erfasst.

 

Nein, in der alten Fassung war nur die Festnetztelefonie abgedeckt, in der neuen Fassung sind es alle Telefondienste (also auch Mobilfunk). TV und Internet fallen aber immer noch nicht unter dieser Regelung. Zwar wird sehr gerne die BGH-Entscheidung zitiert, wonach Internet "lebenswichtig" einzustufen ist, aber auch dieses hat noch zu keiner Anpassung des TKG geführt.

 

Nur wenn o2 durch die Internetsperre auch die Telefonie sperren würde, wäre das unzulässig, aber wie sehr oft betont wurde, ist das wohl nicht der Fall.

 

Natürlich kann ein betroffener Kunde dennoch selber klagen.


o2_StefanX
Forum|alt.badge.img+16
  • Team
  • January 12, 2015
shirinmaria schrieb:
Achja zumal der Rechnungsbetrag auch überhaupt nicht versucht wurde abzubuchen nich das ich informiert wurde in irgendeiner Form das ICH überweisen muss geschweige denn irgendwie informiert wurde das mein Internetanschluss gesperrt wurde.
Ich zitiere einmal die Rechnung vom 18.12.2014.

 

"Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungskontonummer
innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto.".

 

Das warum kann ich dir auch beantworten:

 

Die Lastschrift zu der Rechnung vom 24.11.2014 ging seitens deiner Bank zurück.

 

Der Anschluss ist inzwischen auch wieder frei.

 

Gruß

Stefan