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Firtzbox zurückschicken

  • June 20, 2017
  • 3 Antworten
  • 267 Aufrufe

m1ngo
Besucher:in
Bei Vertragsabschluss hatte ich mich leichtfertig dazu verleiten lassen die Fritzbox 7490 dazu zu buchen. Meine alte FB 7390 ist aber noch absolut in Ordnung, daher möchte ich meine Fritzbox 7490 ungeöffnet zurück schicken.

Kann ich dazu einfach den Retour-Aufkleber nutzen, oder muss ich das vorher irgendwo ankündigen?

Muss ich zusätzlich noch einen Widerruf der Hardware abschicken? Oder passiert das automatisch mit dem Zurücksenden?

3 Antworten

Jogi
Legende
  • June 20, 2017
Moin,

bei den neuen Tarifen bin ich aufgrund der monatlichen Leihgebühr leider nicht sicher, entweder reicht das zurück schicken und die Leihgebühr fällt nicht an, oder du musst den kompletten Vertrag widerrufen (wenn noch in der Frist) und dann einen neuen ohne Router abschließen, oder (wenn außerhalb der Frist) wirst du bis zum Ende der Laufzeit mit der Box und den Kosten leben müssen.

Aber ich habe für dich mal bei versierteren Menschen angefragt, eventuell bekommst du zeitnah eine Auskunft.

Im Übrigen hat die Leihbox den Vorteil, dass du bei einem Defekt der Box einen kostenfreien Ersatz bekommst.

Greetz


Klaus_VoIP
Legende
Hast Du die Fritzbox noch zum Eimal-Einrichtungspreis erhalten?

Dann ist die Leistung erbracht und die Box für die Dauer der Laufzeit Dir. Dann hast Du vermutlich auch noch einen recht hohen Bonus und die Rückgabe rechnet sich nicht.

Fritzbox mit Monats-Leihgebühr - evtl. etwas einfacher und billiger. Wie im Fall oben wäre zu klären ob die Widerrufsbelehrung (Fernabsatz vorausgesetzt) darauf eingeht. Im Zweifelsfall im Vertrag schauen wir lange die Bindung an die Miete besteht (Kündigungsfrist).


Jogi
Legende
  • June 21, 2017
Moin,

es ist so, wie befürchtet, wenn du einen Vertrag mit monatlicher Mietgebühr abgeschlossen hast, dann musst du den kompletten Vertrag widerrufen (wenn noch in der Frist), die Box zurück schicken und dann nach dem Durchlauf im System einen neuen Vertag ohne Box abschließen, eine einzelne Ausbuchung des Routers ist nicht möglich.

Das selbe gilt m.E. für den Fall, den VoIP-Droide angemerkt hat.

Bist du bereits außerhalb der Widerrufsfrist, dann wirst du bis zum Vertragsende mit der Miete der Box leben müssen, sprich, zum Ablauf der MVLZ kündigen und einen neuen Vertrag abschließen, so dass die monatliche Miete der Box entfällt. Das brauchst du bei einer Einmalzahlung der Mietgebühr (älterer All-In Vertrag) nicht machen, da die Mietzahlung ja für die gesamte Vertragslaufzeit gilt.

Greetz