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DSL-Vertrag kündigen

  • April 2, 2015
  • 10 Antworten
  • 646 Aufrufe

GenervterUser2
Besucher:in
Hallo,

ich habe meinen Vertrag per Einschreiben fristgerecht zum 31.03.2015 gekündigt und wollte die Festnetznummer portieren lassen. Der neue Anbieter sendete am 06.03.2015 eine Anfrage an o2, was o2 sodann als 2. Kündigung auffasste und nun den Kündigungszeitpunkt auf den 30.04.2015 verlängerte. Aufgrund der Zeitverzögerung und des fehlenden DSL bis 30.04.2015 ließ ich die Portierung rückgängig machen, was mir auch bestätigt wurde.

Heute rief ich wegen der aktuellen Rechnung die Hotline an und - haltet euch fest - meine erste Kündigung wurde durch die vermeintliche Telekom-Portierung widerrufen. Ok, bis 30.04.2015 zahlen wäre noch gerade ok gewesen. Nun teilte mir der Hotline-Mitarbeiter jedoch mit, dass durch die Stornierung der Portierung im Ergebnis die 2. Kündigung auch keinen Wert mehr hat und mein DSL-Vertrag nun unbegrenzt weiter laufen würde. Ich könne lt. ihm jedoch noch heute per Fax an 01805 88 00 88 zum 30.04.2015 kündigen.

Das ist mir alles sehr unsicher und ich fühle mich abgezockt und über den Tisch gezogen. Zumal ich den DSL-Anschluss garnicht mehr nutzen kann, weil ich dort nicht mehr wohne!

Bitte klärt das doch einmal für mich. Wohin kann ich meine eingescannte Kündigung zum 30.04.2015 senden? Was ist sicher?

o2 gewinnt für mich nun einen sehr zwielichten Ruf...

Grüße!

10 Antworten

bielo
Legende
  • April 2, 2015
An die o.g Faxnummer schicken.


GenervterUser2
Besucher:in
Kann ich es auch fristsicher mailen?


bielo
Legende
  • April 2, 2015
Nein, da es für den Kundenservice keine Emailadresse gibt. Wenn kein Fax vorhanden und online-fax nicht geht, nimm einfach ein Einwurfeinschreiben.


GenervterUser2
Besucher:in
Wie ist denn mein Sachverhalt zu bewerten? Ich finde das unerhört wie man als Vertragskunde zum Ende behandelt wird....


bielo
Legende
  • April 2, 2015
Rechtlich ist das alles nicht haltbar. Ich würde aber den Weg des geringensten Widerstandes gehen. Alles andere kostet Zeit und Nerven.


GenervterUser2
Besucher:in
Kann da ein o2-Moderator mal was zu sagen?


GenervterUser2
Besucher:in
Offensichtlich nicht mehr...Der Rechtsbruch ist wohl Politik bei o2 wenn ich mir hier die ähnlich gelagerten Forenbeiträge ansehe. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale...ich komme.


muhdimaeh
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 8, 2015
willkommen im Club 😉

ich habe O2 ein Fax mit Widerspruch gegen diese "Bestätigung" des weiterbestehenden Vertragsverhältnisses geschickt mit Fristsetzung zur Freigabe meiner zu portierenden Nummer inklusive Angaben zum Neuanbieter und dortiger Kundennummer. In dem Schreiben habe ich auch das Lastschriftmandat widerrufen. Nebenbei habe ich das Beschwerdeformular auf der Seite der Bundesnetzagentur ausgefüllt und mit angegebenen Belegen dorthin zurückgemailt

siehe hier:

Bundesnetzagentur - Probleme beim Wechsel

Ich sehe in keinster Weise ein, dass dieser Laden auch nur noch einen einzigen Cent von mir sieht für rechtswidriges Handeln. Im Forum habe ich auch bisher keine Antwort erhalten.

Ich habe bereits das Endgerät zurückgesendet mit dem in dem Kündigungsbestätigungsschreiben beigelegten Retoureschein und bestehe auf meine Kündigung.

O2 muss eine Kündigung nicht einmal bestätigen oder "annehmen", lediglich bei "Beweisführung" ist diese Bestätigung hilfreich. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die keiner "Annahme bedarf". O2 hat hier keinerlei rechtliche Grundlagen auf das Weiterbestehen eines Vertrages zu bestehen.

Sollte von meinem Konto trotz Widderruf der Einzugsermächtigung Geld abgebucht werden von O2 werde ich mir meine Zeit mit einer Betrugsanzeige vertreiben. Schlimm genug, dass man an der Hotline falsche Faxnummern für Beschwerden bekommt wird einem dort auch noch suggeriert, wenn man einem weiterbestehenden Vertrag nicht zustimme könne O2 eine Portierung gänzlich verweigern.

auch wenn bielo hier versucht das ganze etwas zu deeskalieren und vermutlich recht hat damit, dass der andere Weg der einfachere und nervenschonendere wäre, gibt es für mich keinen Grund O2 damit durchkommen zu lassen. Hätte ich schon früher mitbekommen was sich hier alles erlaubt wird hätte ich bereits Radau gemacht, dass bei einer übergut bezahlten 16mb Leitung dauerhaft nur 5-7mb ankamen (per Lan... die Hotline schob es auf die Wlan Verbindung)

Seit O2 Telefonica ist kommt mir als Synonym nur noch miserabel in den Sinn 😀

Ich an deiner Stelle würde, sofern du die Nerven hast nicht zahlen und schleunigst widersprechen 😉

theoretisch müssen übrigens deine Mails hier

" E-Mail-Kontakt nach § 5 Nr. 2 TMG: impressum@cc.o2online.de " trotz fehlender Lust seitens O2 bearbeitet werden, da den Kunden ein solcher "Kontaktweg" zur Verfügung gestellt werden muss 😉


bielo
Legende
  • April 8, 2015


theoretisch müssen übrigens deine Mails hier

" E-Mail-Kontakt nach § 5 Nr. 2 TMG: impressum@cc.o2online.de " trotz fehlender Lust seitens O2 bearbeitet werden, da den Kunden ein solcher "Kontaktweg" zur Verfügung gestellt werden muss

Nein, dem ist grundsätzlich nicht so. Dazu gibt es Urteile.



auch wenn bielo hier versucht das ganze etwas zu deeskalieren und vermutlich recht hat damit, dass der andere Weg der einfachere und nervenschonendere wäre, gibt es für mich keinen Grund O2 damit durchkommen zu lassen.

Jeder muss wissen, welchen Weg er gehen will. Ich habe dir nur den einfachsten Weg gezeigt. Dass du rechtlich aber gut dar stehen dürftest, hab ich dir auch gesagt.


muhdimaeh
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 8, 2015
genau das ist das traurige, dass hier schon wieder der nächste von diesem Vorgehen berichtet dem du gesagt hast, dass er rechtlich gut dastehen müsste nicht mir 😉

warum muss denn dann nach Gesetzt die elektronische Postanschrift zur zeitnahen Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Ist das wieder Grauzone und wird sich ausgelegt wie man möchte oder wie sieht das aus?

Die anderen Anbieter verweisen zwar auch auf Foren etc. aber halten dennoch sowohl Kontaktformular als Emailkontakt bereit.