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Außerordentliche Kündigung?

  • September 26, 2014
  • 2 Antworten
  • 72 Aufrufe

handockgirl
Besucher:in
hallo,

Ich bin jetzt neu umgezogen und leider war es mir bis zum Einzug unbekannt gewesen, dass in der neuen Wohnung keine Leitung für Telefonanschluss vorhanden ist.

Ursprünglich war die Wohnung eine große Wohnung mit einer Leitung, aber bei der Anmietung wurde diese Wohnung in 2 Wohnungen aufgeteilt und mir wurde der Teil zugewiesen, für den keine Leitung bereitgestellt ist. der Vermieter ist auch nicht gewilligt, die Leitung für meine Wohnung bereitzustellen.

Da aber für den anderen Teil eine Leitung verhanden ist, erfolgte der Umzugsauftrag problemlos und ich habe auch eine neue Festnetznummer mit dem entsprechenden Freischaltungstermin erhalten.

Meine Frage ist deshalb, ob in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung (eine Sonderkündigung?) möglich ist.

vielen Dank im Voraus!
MfG
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2 Antworten

bielo
Legende
  • September 26, 2014
*gelöscht, da falsch verstanden*


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
handockgirl schrieb:

Da aber für den anderen Teil eine Leitung verhanden ist, erfolgte der Umzugsauftrag problemlos und ich habe auch eine neue Festnetznummer mit dem entsprechenden Freischaltungstermin erhalten.

Wie ist das zu verstehen?

Relevant ist, ob es eine freie Ader bis zum Hausübergabepunkt gibt. Wenn das der Fall ist, kann geschaltet werden und es besteht kein Kündigungsrecht.

Ob dann eine Leitung vom Hausübergabepunkt in die Wohnung führt, ist nicht mehr Sache des Anbieters, sondern der Bewohner bzw. der Vermieter.

Wenn also ein Umzugsantrag gestellt wurde und ein Freischaltungstermin vorliegt, wird o2 offensichtlich auch schalten können.