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Anforderungen Techniker Freischalttermin

  • February 8, 2017
  • 3 Antworten
  • 179 Aufrufe

p.brenner
Besucher:in
Mein Freischalttermin (DSL all in M) durch einen Techniker der telekom ist am 15.2.17. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, an dem die APL- Dose in 6m Höhe an der Hausfassade angebracht ist.Ich bin Hauseigentümer und Endkunde.

1. Frage: Muss ich dem Techniker den Zugang dorthin ermöglichen, sprich Anlegeleiter, Gerüst, oder dergleichen oder hat der standartmäßig so eine Leiter dabei?

2. Frage: Von der APL- Dose führt ein 4- adriges Kabel (rote Adern mit schwarzen Balken) ins Erdgeschoss. Die 1. TAE wurde wegen Umbaumaßnahmen entfernt und soll samt Kabel ins Dach verlegt werden. Benötigt der Techniker zum Messen die fertig installierte TAE- Dose oder reicht das 4- adrige Kabel? Sollte er die fertige TAE- Dose benötigen, wäre es möglich, dass er die vorinstallierte TAE- Dose im Rahmen des Freischalttermins installiert oder muss das im Vorfeld separat erfolgen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!

3 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • February 8, 2017
Wenn der die richtige Leitung findet, dann reicht Zugang zur 1. TAE. Selbst wenn die nicht angeschlossen ist, dann sollte diese fest an der Wand befestigt sein. Anklemmen ist dann kein Problem. Ansonsten Leiter bereithalten, denn die kommen meist in kompakten PKWs.


p.brenner
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 8, 2017
Vielen dank schon mal!

Die 1. TAE wurde ja entfernt (liegt jedoch noch griffbereit auf dem Fensterbrett), es schaut momentan nur noch das 4- adrige Kabel aus der Wand in den Innenraum. Das Kabel samt der 1. TAE- Dose würde ich gerne in das Dach verlegen, d.h. die Dose an einer Wand befestigen und das Kabel, von der APL kommend, dort heran führen, dass der Techniker es anschliessen kann. Ich frage deshalb bzw. bin mir unsicher, weil es bezüglich der Zuständigkeit/ Besitz/ Hoheit der Telekom unterschiedliche Aussagen bzw. wahrscheinlich auch Misverständnisse gibt. Endet der nun an der APL oder an der 1. TAE- Dose? Bzw. inwieweit bin ich überhaupt berechtigt die 1. TAE umzuverlegen oder ggfs. eine neue 1. TAE samt Kabel woanders anzubringen?


Klaus_VoIP
Legende
  • February 8, 2017
O Gott  - Du stellst Fragen 😉

Da sich das in den letzten Jahren laufend geändert hat, ist es schwierig. Praktisch gesehen bei Eigenheimen: Seitens Telekom ist es gewollt den Anschluß am APL zu übergeben und die TAE möglichst nah dahinter, da die Entstörpflicht bis zur 1. TAE geht. Ab da kann der Eigentümer machen was er will. An den APL darf NUR die Telekom. Ab Kabel aus dem APL "Fachkräfte" und ab TAE jeder Depp.