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Zu welchem Datum ist die Kündigung meines Vertrages wirksam?

  • April 6, 2020
  • 3 Antworten
  • 85 Aufrufe

Hallo,

eigentlich möchte ich nur wissen zu welchem Datum die Kündigung meines DSL-Vertrages wirksam ist. Ich habe am 17.02.20 eine E-Mail bekommen, in der versprochen wurde, dass man sich bei mir melden würde sobald die Kündigung vollständig bearbeitet ist. Jetzt ist Anfang April und ich habe nie wieder etwas von o2 gehört. Mir ist bewusst, dass auf Grund der aktuellen Situation alles etwas länger dauert, aber ich hätte nach über einem Monat gern eine Auskunft.

Möglicherweise hat der Nachmieter meiner Wohnung Interesse daran den Vertrag zu übernehmen, das wird er aber nur, wenn wir wissen wie lang der Vertrag noch gültig ist. 

Vielen Dank

PS: Ich weiß meine PKK nicht, komme deshalb nicht mehr in die “Mein o2 App” und habe auch gerade keinen Personalausweis um eine neue PKK anzufordern. Geht das auch mit einer Kopie des Reisepasses?

3 Antworten

Jogi
Legende
  • April 6, 2020

Moin,

 

hast du auch nichts in deinem Mail Spam Ordner gefunden, ab und an landen o2 Mails da ? 

Selbstverständlich geht auch Reisepass, wenn der gültig ist, dann aber beide Seiten, also die mit dem Bild und die mit dem Wohnort, kopieren und mitschicken.

 

Greetz


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  • Legende
  • April 6, 2020

Die Laufzeit des Vertrags sollte auf jeder Rechnung stehen. Du kannst sie dir auch selbst ausrechnen: 2 Jahre ab dem Bereitstellungsdatum und dann jeweils jährliche Verlängerung, sofern du den Vertrag nicht aktiv um weitere 2 Jahre verlängert hast.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 14, 2020

Hallo @i030,

 

wenn du noch keine Kündigungsbestätigung erhalten hast, ist davon auszugehen, dass dein Vertrag noch eine längere Laufzeit hat. Die Bestätigung geht in der Regel erst im letzten Vertragsmonat raus. Deine persönliche Kundenkennzahl kannst du übrigens auch bei der telefonischen Kundenbetreuung per Post anfordern.

 

Wenn dein Nachmieter den Vertrag übernehmen möchte, macht eine Kündigung durch dich eigentlich auch keinen Sinn, da sie bei einer Vertragsübernahme sowieso nicht mit übernommen wird. Der neue Vertragsinhaber muss dann ggf. selbst kündigen.

 

Viele Grüße

Giulia