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Rechnungsstellung für Rücksendung eines Routers obwohl nie Aufforderung dazu erfolgte

  • November 14, 2017
  • 5 Antworten
  • 871 Aufrufe

SirBsod
Besucher:in
Ich habe wegen absehbarer Auflösung der Wohnung letztes Jahr meinen alten Alice-DSL-Vertrag gekündigt, der Vertrag lief jetzt im Oktober aus. Neben zahllosen nervenraubenden Anrufen erhielt ich einem Bettel-Brief von O2 es mir doch bitte anders zu überlegen. Darin wurde ich auf die Rücksendung eines Routers mit folgenden Worten hingewiesen:

Rücksendung technische Geräte Für die Dauer des Vertragsverhältnisses haben wir Ihnen leihweise technische Geräte zur Verfügung gestellt. Eine Rückgabe dieser Geräte ist nur nötig, wenn Sie von uns dazu noch eine gesonderte Aufforderung erhalten. Andernfalls ist keine Rücksendung erforderlich.

Eine Aufforderung dazu habe ich nie erhalten, ein Leih-Router wurde mir von O2 letztes Jahr unaufgefordert und unerwünscht zugesendet (beim ersten Zusendungsversuch mal war ich zu Hause  und konnte die Annahme verweigern da ich zuvor der Hotline schon mitgeteilt gehabt dass ich den Router nicht wünsche da ich eine eigene Fritzbox die bis zum Schluß funktioniert hat besitze.),dieser O2-Router liegt immer noch unausgepackt in meiner Wohnung und ich hätte ihn demnächst entsorgt.

Nun will O2  aber von mir:

1 x Belastung für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte 52,33 19% Summe 52,33 netto Mehrwertsteuer 9,94 19% Rechnungsbetrag 62,27 brutto

Ich denke ich werde diese Abbuchung erstmal rückbuchen lassen weil es schlichtweg eine unberechtigte Forderung ist, aber was soll ich tun?

Wenn ich hier im Forum schaue, würde selbst eine Rücksendung des Gerätes nichts bringen da O2 die wohl monatelange nicht zuordnen können wird bzw. den Eingang des Gerätes verschmeissen wird. (Aber im abkassieren ist der Laden ganz schnell und pünktlich.)

Gleich einen Anwalt einschalten oder bekommt der O2-Service dass mal hin?

5 Antworten

blue_screen
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • November 14, 2017
Die Forderung ist nicht unberechtigt, sondern du hast dir widerrechtlich o2 Eigentum angeeignet. Wenn du die Abbuchung zurück buchen lässt, wird das Mahn- und Inkassoverfahren in Gang gesetzt. Die Kosten dafür gehen zu deinen Lasten ebenso wie die Kosten für die Rücklastschrift. 

Von der Forderung kannst du dich nur durch Rücksendung des O2 Eigentums befreien. Sobald die Rücksendung eingegangen ist und bearbeitet wurde, erfolgt die Gutschrift des berechneten Schadensersatzes mit dem nächsten Rechnungslauf. Von dir verursachte zusätzliche Kosten z.B. für eine Rücklastschrift gegen zu deinen Lasten und werden nicht erstattet.

Im übrigen ist die Bereitstellung eines zum Anschlusses passenden Leihgeräts durch o2 Vertragsbestandteil. Du kannst den Vertrag nicht einseitig ändern. Das heißt es ist völlig unerheblich, ob du den O2 Router nun haben wolltest oder nicht. Deine ausdrückliche Zustimmung ist nicht erforderlich. Gemäß AGB gilt:

Bereitgestellte Endgeräte
Die zur Nutzung des Internetzugangs notwendige(n) Telekommunikationsendeinrichtung(en) (im Folgenden „Router“) wird dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses überlassen. [...]
Bereitgestellte technische Geräte verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter
zurückzusenden.


SirBsod
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  • Autor
  • Besucher:in
  • November 14, 2017
Lies nochmal deine Antwort und dann das was ich aus der Kündigungsbestätigung von O2 zitiert habe.

Eine Rückgabe dieser Geräte ist nur nötig, wenn Sie von uns dazu noch eine gesonderte Aufforderung erhalten. Andernfalls ist keine Rücksendung erforderlich.

Wenn jemand also mir nicht mitteilt dass er etwas zurückhaben will, dann aber trotz widerrufener Einzugsermächtigung Geld von meinem Konto buchen lässt.. dann ist das eine berechtigte Forderung? Ähm... okay, ich gebs an meinen Anwalt weiter.. 


blue_screen
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  • Einsteiger:in
  • November 14, 2017
Ich nehme mal an, es geht um eine o2 Homebox 6641. Geräte mit vergleichbarer Ausstattung werden bei der Telekom für 150 EUR+ verkauft. Wenn du so ein Gerät behalten möchtet, musst du auch den entsprechenden Schadensersatz bezahlen. Ich wüsste aber nicht, warum du das Gerät behalten möchtest: Es kann von dir sowieso nicht mehr genutzt werden. Insofern: Spare dir den Anwalt und schicke das Ding zurück. 

Ob du eine "gesonderte" Rückgabeaufforderung erhalten hast, können wir hier im Kunden-helfen-Kunden-Forum nicht nachvollziehen. Aufgrund der eindeutigen vertraglichen Regelung ist diese auch nicht notwendig. Möglicherweise gab es diesen nicht ganz passenden Satz aufgrund des Kuddel-muddels mit der vertragswidrigen Annahmeweigerung deinerseits und dem dadurch notwendigen erneuten Versands des Routers. Ich hoffe man dir die zusätzlichen Versandkosten in Rechnung gestellt.


SirBsod
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 14, 2017
Dann soll O2 mir ne Rücksendemarke schicken oder das Teil gleich hier abholen, bloß dann dauerts doch sicherlich 6 Monate bis O2 das Geld zurück überwiesen hat...

Und wo bitteschön schreibe ich dass ich das Teil behalten will??
Ich schrieb dass ich das Teil,keine Ahnung was für eine Homebox xyz, eben wegen einer möglichen Rücksendung, nie ausgepackt und einfach aufm Schrank gelagert habe. In zwei Wochen räume ich die Wohnung und hätte dann das Teil weggeworfen.

Es ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit in der Kündigungsbestätigung zu schreiben dass ich nur auf gesonderte Aufforderung das Teil zurückschicken soll, dann kommt Monate lang eben diese Aufforderung nicht,und dann wird einfach mal eine Rechnung geschickt und eine Woche später abgebucht? 

Das ist eine unberechtigte Forderung. Dadurch dass dann Geld von meinem Konto fehlt entsteht mir ein Schaden.


blue_screen
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • November 14, 2017
Diskutiere das mit deinem Anwalt. Fakt ist: Du hast behalten, was dir nicht gehört. Gemäß AGB trägt der Kunde die Rücksendekosten. Information zum Thema Rücksendeaufkleber findest du hier:

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