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Teilnahmebedingungen „Sarah Connor Fan-Video Aktion“


1. Die Fan-Video Aktion

Die „Sarah Connor Fan-Video Aktion” wird veranstaltet von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München (im Weiteren "Veranstalter" oder "Telefónica"). Die Fan-Video Aktion findet ausschließlich auf Instagram statt. Die Veröffentlichung der Fan-Videos während des Konzerts per Echtzeitübertragung (nachfolgend „Livestream“) von Sarah Connor wird unter Punkt 4 beschrieben.

 

Teilnehmer können vom 15.04.2020 bis 16.04.2020, 11:59:59 Uhr MEZ an der „Sarah Connor Fan-Video Aktion” teilnehmen. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Eine Person (nachfolgend „Teilnehmer“) nimmt an der Aktion teil, indem sie ein selbst gedrehtes Video zu dem Thema „Was euch Sarahs Songs bedeuten“, öffentlich auf dem eigenen Instagram Kanal als Instagram Story veröffentlicht, die Hashtags #StayOn und #StayOnWithSarah verwendet und den Kanal @o2musicde markiert.

 

Die Teilnehmer stimmen den Teilnahmebedingungen der Fan-Video Aktion sowie den Instagram Nutzungsbedingungen mit der Einreichung ihrer Beiträge zu.

 

2. Teilnahmeberechtigte 

An der Fan-Video Aktion teilnehmen können alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter des Veranstalters und anderer Unternehmen, die mit der Durchführung der Mitmachaktion betraut sind sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
 
Voraussetzung der Teilnahme ist es, dass sämtliche Angaben, die ein Teilnehmer im Rahmen der Fan-Video Aktion macht, der Wahrheit entsprechen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Personenangaben. 
 

3. Auswahl der Fan-Videos

Unter allen richtigen Beiträgen wählt der Veranstalter nach freiem Ermessen die kreativsten Videos aus, die während des Livestreams von Sarah Connor auf einem Fernsehbildschirm im Studio gezeigt werden.

 

4. Veröffentlichung der Fan-Videos

Mit der Teilnahme an der Fan-Video Aktion erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, namentlich und mit der Ausstrahlung des Videos, das der Teilnehmer auf seiner Instagram Story hochgeladen hat, im Rahmen des Livestream-Konzerts von Sarah Connor am 16.04.2020 ab 19:00 Uhr veröffentlicht zu werden. Der Livestream von Sarah Connor, der die Fan-Videos inkludiert, wird auf folgenden Plattformen veröffentlicht und wird nach Beendigung des Livestreams nicht von diesen Plattformen gelöscht:

  • Instagram (o2-Instagram Kanäle @o2musicde und @o2deutschland)
  • Facebook (o2-Facebook Kanäle @o2musicde und @o2)
  • YouTube (o2-Youtube Kanal „o2 Mehr O“)
  • o2.de (o2-Website „o2.de/music”)

 

Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein hochgeladenes Video direkt auf dem o2 Instagram Kanal (@o2musicde) veröffentlicht wird.

 

5. Rechte 

Jeder Teilnehmer garantiert, dass die von ihm hochgeladenen Beiträge (Videos, Kommentare) weder Rechte Dritte verletzen noch gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehört, dass der Teilnehmer zur Abbildung aller in dem jeweils enthaltenen Beitrag enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt bist, insbesondere hinsichtlich etwaiger Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch einen Beitrag oder Teile hiervon geltend machen, so stellt der Teilnehmer Veranstalter von allen Ansprüchen dieser Dritten frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.  

 

Sofern in Beiträgen eine andere Person als der Teilnehmer erkennbar ist, garantiert der Teilnehmer, dass diese Person damit einverstanden ist, dass der Beitrag im Internet veröffentlicht wird, d.h. öffentlich zugänglich gemacht wird. Sind in einem Beitrag mehrere Personen erkennbar, gilt das für jede einzelne der erkennbaren Personen. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte bzw. ihrer Persönlichkeitsrechte wegen eines Beitrags geltend machen, so stellt der Teilnehmer Veranstalter von allen Ansprüchen dieser Dritten frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 

 

Verwendung für Berichterstattung 

Ferner räumt der Teilnehmer dem Veranstalter mit dem Hochladen des Videos das Recht ein, in bearbeiteter Form und unter Nennung des Namens und/oder Benutzernamens des Teilnehmers, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten beliebig häufig in allen Medien zur Berichterstattung über die Mitmachaktion zu verwenden, insbesondere in folgenden Kanälen: 

  • Instagram 
  • Facebook 
  • YouTube 
  • o2online.de 

 

6. Ausschluss 

Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Fan-Video Aktion ausschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen und/ oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen die Aktion oder die Abwicklung der Aktion zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitern des Veranstalters oder anderer Teilnehmer. 
 

7. Datenschutz 

Das Datenschutzmerkblatt informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Fan-Video Aktion und die Ihnen nach den Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte. 
 

8. Support/Kontakt 

Fragen oder Anmerkungen zur Fan-Video Aktion können in den Kommentaren des entsprechenden „Sarah Connor Fan-Video Aktion“ Instagram Posts an das o2 Community Management gerichtet werden.  

 

9. Haftung 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden durch Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf) verursacht werden. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 
 
Nicht erfasst von diesem Haftungsausschluss bzw. der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung der Fan-Video Aktion ergebenden Folgen. 
 

10. Vorbehalt 

Der Veranstalter behält sich vor, die Fan-Video Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht (mehr) gewährleistet werden kann. 
 

11. Rechtswahl 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt werden. 

 

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. 

 


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