Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Bei EBAY ein Handy gekauft welches von O2 ist (Ratenzahlung)


Hallo ich habe letzte Woche ein Handy bei Ebay gekauft,welches gestern angekommen ist. Es war ein S4 16GB.

Laut Auktion stand da Rechnung wird mitgeliefert, aber mitgeliefert wurde nur eine Rechnung über einen Ratenzahlungsplan von O2. Der Preis war 601 Euro und ist abzuzahlen mit 25 Euro im Monat.

 

Nun steht auf der Rechnung drauf das das Handy bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von o2 bleibt.

 

Jetzt weiß ich nicht ob der Ebayverkäufer (privat) das Handy bei o2 abbezahlt hat, eine Mail diesbezüglich hab ich ihm schon geschrieben allerdings noch keine Antwort bekommen.

 

Eine Rechnung darüber ob es abbezahlt wurde habe ich nicht bekommen.

 

Meine Angst ist das ich mich strafbar mache wenn er das Handy nicht abbezahlt hat, das es zwar in seinem Besitz ist aber nicht sein Eigentum.

Auch ist meine Angst im Falle eines Defektes keinerlei Garantie gibt oder sogar die Einbehaltung des Handys seitens o2.

Ich selber habe bei Ebay knapp 350 Euro mit Versand bezahlt, und keine Lust diese in den Wind zu schießen.

Meine Frage ist nun wenn der Verkäufer nun die Zahlung für den Ratenvertrag einstellt, und ich persönlich denke das dies ist weil das Handy nicht alt ist und er noch knapp 500 Euro abbezahlen müsste?

Soll ich zur Polizei gehen wenn das Handy nicht ausgelöst wurde? Oder mich an o2 wenden?

 

Ehrlich gesagt am liebsten wäre mir in so einem Fall das Handy zurückzuschicken an den Ebayverkäufer, aber weiß nicht ob er sich drauf einlässt. 

icon

Lösung von italianlord 23 January 2014, 19:03

Zur Antwort springen

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

25 Antworten

Wenn er das Gerät noch nicht abgezahlt hat, dann konntest du auch kein Eigentum erwerben. Gutbläubiger Erwerb scheidet m.E. aus. So der Käufer nicht antwortet, würde ich negativ bewerten und Ebay informieren. Weiterhin kannst du natürlich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies kannst du ihm auch vorher mitteilen.

 

Probleme mit der Garantie dürfte es hingegen nicht geben. Du brauchst dich dazu nicht an o2 wenden. Da geht auch Samsung.

 

Wie lange ist es her, dass du ihm geschrieben hast? Hast du aufgrund der Rechnung seine Kontaktadresse? Dann schicke ein Einschreiben hin mit der Aufforderung zu antworten und ggf. Anfechtung des Vertrages. Sofern du eine Rechtsschutz hast, würde das sofort einem Anwalt übergeben.

 

Ich muss mal die Moralkeule schwingen. Solche Deals stinken doch zum Himmel. Ein so junges Handy für so wenig Geld.

 

Im schlimmsten Falle fordert o2 die Herausgabe des Gerätes und du musst dich dann an den Verkäufer zwecks Schadensersatz wenden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
bielo schrieb: 

Im schlimmsten Falle fordert o2 die Herausgabe des Gerätes und du musst dich dann an den Verkäufer zwecks Schadensersatz wenden.

o2 hat gegenüber dem ebay- Käufer keine Ansprüche, sondern nur gegenüber dem Verkäufer, mit dem ein Ratenzahlungsvertag besteht. Sollte dieser die Zahlung an o2 einstellen hat nur er Probleme mit o2. Daher verstehe ich den Sinn dieser Aktion seitens des Verkäufers nicht ganz.

 

Trotzdem ist hier etwas nicht ganz sauber.

 

Warum zweifelst du den gutgläubigen Erwerb an? Wegen des geringen Preises und daher die Möglichkeit der Fahrlässigkeit seitens des Käufers? Das wäre auch meiner Meinung nach ein Grund, ansonsten sehe ich damit keine Probleme.


o2 hat gegenüber dem ebay- Käufer keine Ansprüche, sondern nur gegenüber dem Verkäufer, mit dem ein Ratenzahlungsvertag besteht. Sollte dieser die Zahlung an o2 einstellen hat nur er Probleme mit o2.

Du meinst, dass man den Gegenstand, an dem man kein Eigentum hat, weiterhin in Besitz hat und keine Herausgabepflicht besteht? Hab da ein anderes Rechtsverständnis.

 


 

Warum zweifelst du den gutgläubigen Erwerb an? Wegen des geringen Preises und daher die Möglichkeit der Fahrlässigkeit seitens des Käufers?

Ja genau.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
bielo schrieb:

o2 hat gegenüber dem ebay- Käufer keine Ansprüche, sondern nur gegenüber dem Verkäufer, mit dem ein Ratenzahlungsvertag besteht. Sollte dieser die Zahlung an o2 einstellen hat nur er Probleme mit o2.

Du meinst, dass man den Gegenstand, an dem man kein Eigentum hat, weiterhin in Besitz hat und keine Herausgabepflicht besteht? Hab da ein anderes Rechtsverständnis.

Ganz so einfach ist das nicht, denn es kommt eben darauf an, ob man den gutgläubigen Erwerb nachweisen kann, und auch wenn nicht spielen andere Faktoren eine Rolle. Die Frage ist also zunächst, könnte der Käufer wisssen, oder hätte er wissen sollen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des Handys ist. Ob der niedrige Preis alleine reicht, um das zu beweisen, sei erstmal dahingestellt.

 

Trotzdem ist es so, dass o2 sich erstmal gegenüber dem Vertragspartner Ansprüche geltend machen muss und ich gehe nicht davon aus, dass das ganze zwischen den Vertragspartnern bleibt, also Inkasso -> Mahnbescheid usw.

Bei meinen Ausführungen habe ich von Anfang an unterstellt, dass es kein gutgläubiger Erwerb ist. War vielleicht nicht deutlich geworden. Ansonsten würden meine Ausführungen aber auch keine Sinn machen, da ja das Eigentum dann, sofern es gutgläubiger Erwerb war, beim Käufer und nicht bei o2 liegt.

 

Man darf ja auch nicht außer acht lassen, dass der TE ja ob der vorhandene Rechnung nicht zwingend davon ausgehen kann, dass ihm Eigentum übertragen wurde. (§932 Abs. 2 BGb)

 

Er zweifelt ja auch.

Vielen dank für die Interessanten Antorten.

 

Als erstes möchte ich sagen das 350 Euro ein angemessener Preis für dieses Handy bei Ebay ist und keinesfalls billig wie man hier in der Auflistung sehen kann:

http://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=samsung+s4&LH_ItemCondition=3000&_osacat=9355&_from=R40&LH_Complete=1&_trksid=p2045573.m570.l1313.TR3.TRC0.A0.Xsamsung+s4+gt-i9505&_nkw=samsung+s4+gt-i9505&_sacat=9355

 

Eher sogar etwas zu teuer da es viele gibt die für um die 300 Euro weggehen, aber gut.

 

Immerhin reden wir von einem Neupreis auf dem freien Markt welcher bei um die 430 Euro beginnt

http://geizhals.at/de/samsung-galaxy-s4-i9505-16gb-schwarz-a917778.html

 

Habe den Verkäufer angeschrieben gehabt aber noch keine Antwort bekommen. Allerdings habe ich das Handy  doch im guten Glauben erworben, da in der Auktion niemals die Rede von einem Ratenvertrag mit O2 war. Dies habe ich erst erfahren nachdem ich das Handy bezahlt und zugeschickt bekommen habe.

 

Ich beziehe mich hier auf folgendes (§ 932 BGB insbesondere Absatz 2):

 (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

 

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

 

Versuchen werde ich das Handy zurückzugeben, aber sollte der Verkäufer sich querstellen werde ich eine entsprechende Bewertung abgeben und im Falle eines Falles die Garantie bei Samsung einfordern.

 

 

Ob ursprünglich gutgläubig oder nicht, ist für die jetzigen Eigentumsverhältnisse völlig egal. Du hast kein Eigentum an dem Handy erworben, wenn der "Verkäufer" selber kein Eigentümer war/ist, wonach es hier aussieht. Das bedeutet, dass Du Dich nun Deinerseits auch nicht wie der Eigentümer verhalten darfst, weil Du weißt, dass das Handy noch O2 gehört. Du darfst das Handy also nicht weiter verkaufen, verschenken oder wegschmeißen.

Und natürlich musst Du es herausrücken, wenn der "Verkäufer" seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte. Wie oben schon erwähnt, könntest Du dann höchstens an den "Verkäufer" wegen Regress herantreten.

Die Gutgläubigkeit spielt eine Rolle hinsichtlich einer eventuellen strafrechtlichen Würdigung. Da der "Verkäufer" das Handy nicht hätte verkaufen dürfen, käme das Prüfen einer Eigentumsstraftat bei ihm in Betracht, bei Dir nur, wenn Du hättest wissen können oder müssen, dass es nicht sein Eigentum war.

Ich persönlich würde das Geld zurückfordern und dann das Teil zu ihm zurückschicken. Ansonsten würde ich wie oben erwähnt einen Anwalt einschalten, der dann auch ggfs. Strafanzeige erstatten könnte.

Der Vertag wäre dann übrigens auch nicht anzufechten, weil natürlich gar kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Einen Vertrag kann nur der Eigentümer abschließen, also O2.

Das alles gilt natürlich nur, wenn der "Verkäufer" nicht vielleicht doch das Handy schon vorzeitig abbezahlt hat, so Eigentümer geworden ist und bloß vergessen hat, Dir das entsprechend mitzuteilen, ggfs. durch eine Abschlussrechnung oder Ähnliches. Danach scheint es mir hier jedoch nicht auszusehen.
Ich würde auch am liebsten den Kauf rückgängig machen, wenn denn der Verkäufer dem zustimmt.

 

Sollte er es nicht tun werde ich die Sache auf sich beruhen lassen, da wie ich nun hier gelesen habe ( http://www.frag-einen-anwalt.de/Notebook-bei-ebay-ersteigert-welches-auf-Ratenkauf-gekauft-wurde---f71565.html ) und dieser Fall 1:1 zu mir passt, ich nun doch Eigentümer geworden bin.

 

Aber gut wenn der Kauf Rückgängig gemacht werden kann umso besser, dann leg ich lieber 80 euro drauf und hol mir ein nagelneues.

 

Somit kann das hier geschlossen werden 😄

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Fuchs schrieb:
Ob ursprünglich gutgläubig oder nicht, ist für die jetzigen Eigentumsverhältnisse völlig egal. Du hast kein Eigentum an dem Handy erworben, wenn der "Verkäufer" selber kein Eigentümer war/ist, wonach es hier aussieht. 
Sorry, da muss ich widersprechen. Der gutgläubige Erwerb ist gerade dafür da, dass man trotzdem Eigentum an der Sache erwerben kann, wie der vom TE verlinkte Fall zeigt ( § 932 BGB).

Stimmt. Ich habe mich geirrt. Ich habe mal wieder etwas dazugelernt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Die Thematik ist ja auch ziemlich kompliziert, zumal sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Fragen aufgeworfen werden  😉

Ich würde erstmal die Reaktion des Verkäufers abwarten. Vielleicht kann o2 anhand des Ratenvertrages ja mal nachsehen, ob das Teil ausgelöst wurde. Kann ja sein, dass wissen wir doch gar nicht. Dann hat er eben auch Eigentum erworben. Ich würde da jetzt nicht vorschnell was machen. Vielleicht zahlt er das ja auch weiter ab. Dann erwirbst du das Eigentum eben später.

 

So es aber nicht ausgelöst wurde, bleibe ich zunächst bei meiner Meinung, dass ein gutgläubiger Erwerb nicht stattfand. Erster Anhalt ist eben der Preis in Bezug auf den kurzen Erwerb zuvor (ob Geizhals.at da richtigen Anhalt gibt, lass ich mal außen vor) und der zweite ist der mitgesandte Ratenvertrag.

 

Dein Beispiel mit dem Notebook passt m.E. leider nicht, da zum Zeitpunkt des Besitzüberganges bei dir die Rechnung dabei lag.

 

Auch heute habe ich von dem Verkäufer noch nichts gehört. Allerdings habe ich mit meinem Anwalt telefoniert und dieser sagte sinngemäß: 

Es liegt doch ein gutgläubiger Erwerb vor und zwar aus dem Grund da es eine Ebay Auktion ist und ich das Geld in Vorkasse bezahlt habe, ohne Kenntnis gehabt zu haben das der Ratenvertrag besteht.

 

Wäre es jetzt aus Ebay Kleinanzeigen und ich hätte bei Bezahlung Kenntnis gehabt könnte man den gutgläubigen Erwerb ausschließen.

Aber sollte der Verkäufer nicht zahlen macht er sich strafbar und schadensersatzpflichtig gegenüber o2.

 

Auf jeden Fall sagte mir mein Anwalt ich soll mir keine Sorgen machen 😄

@Bielo 

Kannst du mir noch mal erklären warum der Preis ein Anhaltspunkt sein soll? Auf dem freien Markt kostet das Handy ab 400 euro, z.b. bei Smartkauf ein Onlineshop der e-plus gruppe http://www.smartkauf.de/Handys/Smartphones/Samsung-Galaxy-S4-I9505-16GB-LTE-Weiss/p/90020849?ID=SMKCAPSITESEMSEABLS1614&gclid=CKe98abvlLwCFYmN3godiQYAlA

oder wenn dir das zu exotisch ist dann ab 449 euro bei notebooksbilliger http://www.notebooksbilliger.de/samsung+galaxy+s4+i9505+weiss+16gb+eu?nbb=45c48c , oder redcoon http://www.redcoon.de/B490043-Samsung-Galaxy-S4-16GB-white-EU-Ware_Handys-Smartphones?refId=geizhals oder mediamarkt http://www.mediamarkt.de/mcs/product/SAMSUNG-GALAXY-S4-weiß,48353,464028,615447.html?langId=-3.

Da ist der Preis von 350 Euro für ein fünfmonate altes Handy mehr wie angemessen und absolut kein Anhaltspunkt.

Wenn o2 sich die Ratenzahlung vergolden lässt (Ratenvertrag o2 August 600euro) heisst das ja nicht das dies den reelen Wert widerspiegelt.

in Ebay Auktionen ab 300 Euro und selbst Ebay Händler verkaufen das Samsung S4 mittlerweile für 350 Euro Sofortkauf.

Würde mich freuen wenn du mir da den anhaltspunkt eines zu niedrigen Preises erklären könntest, vielen dank

Selbst wenn man den Preis außer acht lässt, so bleibt der übersandte Ratenvertrag als Hauptkriterium, welches m.E. gegen den gutgläubigen Erwerb spricht.

 

italianlord schrieb:
Auch heute habe ich von dem Verkäufer noch nichts gehört. Allerdings habe ich mit meinem Anwalt telefoniert und dieser sagte sinngemäß: 

Es liegt doch ein gutgläubiger Erwerb vor und zwar aus dem Grund da es eine Ebay Auktion ist und ich das Geld in Vorkasse bezahlt habe, ohne Kenntnis gehabt zu haben das der Ratenvertrag besteht.

Diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Der KV beinhaltet ein Verpflichtungsgeschäft, hier Zahlung und Übergabe, und dem Verfügungsgeschäft, Übertragung des Eigentums am Gerät und am Geld. Es gilt im deutschen Recht das Abstraktionsprinzip. Während das Verpflichtungsgeschäft wirksam sein kann, muss es das Verfügungsgeschäft nicht und umgekehrt. Durch die Zahlung des Kaufpreises ist noch kein Eigentum übergegangen.

 

Aber, ich muss ja nicht Recht haben. Es ist meine Auslegung und Prüfung des Sachverhaltes. Ohnehin ist dies alles nur rechtstheoretischer Natur. Wir wissen ja nicht, wer denn nun Eigentümer des Gerätes war. Ohne diese Kenntnis ist eine Prüfung gar nicht möglich.

 

Hast du dich mal an die Moderatoren gewandt und gefragt, ob sie da was prüfen können?

@bielo Danke für deine Ausführungen.

 

Ja der Preis sollte auch aussen vor sein, denn der war weder zu billig noch zu teuer sondern angemessen.

 

Der Verkäufer hat mir heute zurückgeschrieben, das er dies nicht weiß weil er selber das Handy gebraucht gekauft hat. Und tatsächtlich der Name auf der Rechnung ist nicht identisch mit dem Verkäufer, hatte ich nicht drauf geachtet.

Ausserdem schickte er mir seinen Kaufvertrag mit dem o2 Käufer per Mail zu,dieser hatte das Handy schon im September an den Ebayverkäufer verkauft (für 400 Euro).

 

Habe versucht nochmal meinen Anwalt zu erreichen (leider erfolglos) da ich nicht weiß was ich davon halten soll, google sagt aber nun das ich angeblich jetzt 100% auf der sicheren Seite bin.

Werde Montag noch mal meinen Anwalt konsultieren um zu sehen wie die Lage nun aussieht.

350 euro sind für mich recht vie Geld und ein unnötiges Risiko will ichnicht eingehen.

Was da auf einmal alles zu Tage kommt. Ich würde da nun nicht mehr allzuviel Energie investieren. Wenn der Verkäufer das Gerät schon so lange hat, dann sollte das bei o2 geklärt sein. 

Na ja solche Situationen sind da neu für mich, hab gerne immer alles geordnet und legal im Leben 😄

 

Aber ich denke auch das ich diese Sache dann auf sich beruhen lasse, nur werde mir in Zukunft überlegen ein für mich relativ teures Handy bei Ebay zu kaufen, oder wenn dann nur bei einem Händler mit Top Verkäufer Status  ☺️

 

Das ist alles recht dubios, aber hoffen wir mal das beste

Benutzerebene 7
Abzeichen
Keine Angst, ich sehe in dem Fall jetzt überhaupt kein Problem.

Der Verkäufer hat den MyHandy Ratenzahlungsplan beigelegt, da der Käufer diesen evtl. als Garantiennachweis benötigen könnte. Eine etwaige MyHandy Abschlussrechnung ist aber für die Garantie nicht relevant, und muss deshalb nicht beigelegt werden.

Ob der Verkäufer jetzt das Handy bei o2 vorzeitig abgelöst hat, oder ob er einfach die Raten weiterzahlt kann dem Käufer am Ende egal sein. Denn o2 wird dem Käufer sicher das Handy nicht wegnehmen. Wenn der Verkäufer die Raten nicht mehr bedienen würde, dann würde o2 den MyHandy Vertrag vorzeitig kündigen und vom Verkäufer den ausstehenden Betrag als Schadensersatz fordern bzw. notfalls per Inkasso eintreiben. Als Käufer hast du da garnichts zu befürchten.

Sowas ist ein gängiges Verfahren. Einerseits weil o2 manche Geräte wie das Samsung Galaxy S4 oft günstiger anbietet als andere HighEnd Geräte. Andererseits weil ein vorzeitiger Gerätswitch, also vorzeitiges Abbezahlung und neue MyHandy Finanzierung mit neuem Gerät relativ aufwendig ist.



Ob der Verkäufer jetzt das Handy bei o2 vorzeitig abgelöst hat, oder ob er einfach die Raten weiterzahlt kann dem Käufer am Ende egal sein.

Da machst du es dir aber zu einfach. Wenn es mein Gerät wäre, würde ich eben neben dem Besitz auch das Eigentum erwerben wollen. Letzteres ist hier eben streitig. Aber das wurde ja ausführlich behandelt.

Nur noch mal kurz dazu...juristisch ist es völlig unstreitig, dass derjenige, der ein Gerät via eBay erwirbt, welches mit einem Ratenzahlungsplan abbezhalt wird, auch Eigentum erwirbt, wenn das Gerät an ihn verschikt wurde.

 

Denn bei der Gutgläubigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an, also als der Zeitpunkt in dem Du von eBay den Zuschlag bekommen hast. Als Dir dann das Gerät durch den Paketboten übergeben wurde, wurdest Du auch gutgläubig Eigentümer, daran ändert auch der Umstand nichts, dass Du im Nachhinein misstrauisch wurdest (als Dir das mit der Ratenzahlung auffiel).

 

Somit bist Du Eigentümer des Geräts und o2 kann auch dann das S4 nicht zurückfordern, wenn der ursprüngliche Käufer nicht zahlt.

 

 

clavigo schrieb:
Nur noch mal kurz dazu...juristisch ist es völlig unstreitig, dass derjenige, der ein Gerät via eBay erwirbt, welches mit einem Ratenzahlungsplan abbezhalt wird, auch Eigentum erwirbt, wenn das Gerät an ihn verschikt wurde.

Wow, ich hoffe das du kein Jura studierst bzw. nicht einmal für deine Tips gerade stehen musst.

 

Gruß

Benutzerebene 3
Abzeichen
Wie ist denn die Rechtslage? Ich würde das mit meinem laienhaften Rechtsverständnis nämlich ähnlich interpretieren. Die Ware wird im guten Glauben gekauft, daß der Verkäufer der rechtmäßige Besitzer ist. Endgültige Kenntnis von den tatsächlichen Besitzverhältnissen bekommt der Käufer erst mit Übergabe. Zu diesem Zeitpunkt ist aber meiner Meinung der Kauf bereits abgeschlossen.

Als Beispiel, an Hehlerware kann man auch kein Eigentum erwerben, auch wenn man es gutgläubig erworben hat.

 

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Sandroschubert schrieb:
Als Beispiel, an Hehlerware kann man auch kein Eigentum erwerben, auch wenn man es gutgläubig erworben hat.

 

Gruß

Dies ist leider richtig! Ich habe bei ebay ein Gerät erworben welches illegal war und musste es zurückgeben  :frowning Glücklicherweise habe ich über PayPal bezahlt und so wenigstens einen Großteil meines Geldes zurückbekommen.

Benutzerebene 3
Abzeichen
Sandroschubert schrieb:
Als Beispiel, an Hehlerware kann man auch kein Eigentum erwerben, auch wenn man es gutgläubig erworben hat.

Schon klar, aber der Vergleich hinkt. Schließlich ist das Handy ja rechtmäßig erworben, nur aber bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von o2. Es ist ja nicht geklaut und damit keine Hehlerware in dem Sinne.