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net mobile 66245

  • 1 September 2015
  • 8 Antworten
  • 884 Aufrufe

Ich bemerkte kürzlich einen Rechnungsbetrag von net mobile über ein Abo, das ich angeblich abgeschlossen haben soll. Ich wusste zunächst nicht, wobei es sich dabei handeln soll. Das ganze ist noch in Arbeit, aber hier mal meine Beschreibung der Dinge. Etwas kompliziert, aber evtl. kann ein Techniker weiterhelfen.

Wir haben 2 Smartphones. Mit Doppelkarte (hoffe, der Begriff ist so richtig). Das 2. Handy hat Dual Sim mit Erstkarte O2 Loop, Zweitkarte: Die hier betreffende Nummer (Im Folgenden TELNR 1). Auf Handy 1 landen normalerweise alle Anrufe an TELNR. 1 ( es sei denn Handy Nr 1 ist ohne Deckung) und alle SMS an TELNR.1 .Auf Handy 1 ging eine SMS ein, abgesendet von 66245, eigentlich mir bekannt unter dem O2 Handy Finder als Absendernummer. Diese SMS besagte, wir hätten ein ein Abo abgeschlossen. Wie das während der normalen Arbeitszeit passiert sein soll, weiß ich nicht, aber gut.  Jetzt kommt der erste Witz: Ich bin nach Angaben der O2 Servicebearbeiterin in der BEWEISPFLICHT, das ich das nicht gemacht habe. Wie ich das mit meinem Anbieter machen soll, wäre meine erste Frage. Aber so wie ich die Service Mitarbeiterin verstanden habe, ist O2 dafür nicht zuständig und kann mir diesbezüglich nicht weiterhelfen. Toll. Wie soll ich also beweisen, dass nicht eines der beiden Handys am 15.6.2015 irgendwann ungesperrt irgendwie rumlag. Antwort: Unmöglich.

Während der letzten Monate bekam ich SMS (meine Vermutung: Absender: Kanalinseln) mit mir äußerst dubiosen Links, i.d.R. mit bill-Info. Ich habe tunlichst vermieden, darauf zu reagieren geschweige denn auf einen dieser links zu klicken. Mein Grund: Angst vor Viren, Vertragsabschlüssen, etc. Derselbe Witz: Auch hier bin ich in der BEWEISPFLICHT. Wie ich das nachweisen sollte, ohne, dass mir mein Anbieter Daten zur Verfügung stellt, dass ich das nicht getan haben soll, ist mir ein absolutes Rätsel, aber schon bei Punkt 1 scheint mir O2 ja nicht weiterhelfen zu können. (Bis jetzt gab es allerdings scheinbar noch keine Forderungen aus Behauptungen ich hätte irgendwohin geklickt)

Diese SMS gingen allerdings auf Handy Nr. 2. Also nicht das Handy Nr1, auf das sonst alle SMS gehen. Frage an O2: Wie ist das möglich? Frage: Kann mir O2 da weiterhelfen, diese SMS auf Handy Nr. 2 zu bestätigen. (Das muss ja O2 intern irgendwie gelöst werden)

Dann ist mir irgendwann der hohe Betrag auf der Rechnung aufgefallen und ich habe nachgefragt. Zunächst bei O2. Die meinten, sie wären nicht zuständig, sondern net mobil. Auch die konnten mir nicht direkt weiterhelfen, sondern eine Firma namens Mypengo. Also Mypengo angeschrieben. Die sprechen auch von evtl. weitern Kunden in ihrer E-Mail. Also wäre das Nr. 4 in der Kette. Wahnsinnig. Ändert allerdings nichts an meiner BEWEISPFLICHT.

So. net mobile hat mir gesagt, das ABO bestand von Zeitpunkt X an und Mypengo sagt, mein ABO bestand von einem anderen Zeitpunkt Y an. Was soll ich denn jetzt damit? Das ist doch der Witz schlechthin. Aber ändert ja nichts an meiner, richtig: BEWEISPFLICHT.

Auf meine Nachfrage nach das Abo erhielt ich von net mobile un Mypengo die Antwort: (sinngemäß) "Das Abo wurde beendet und somit gekündigt". Es gibt allerdings keine Küngigung von mir! Es gibt sie nicht, schon garkeine schriftliche! Sollte net mobile oder Mypengo vor Gericht nach einer Kündigung gefragt werden, dann kann diese nicht vorgelegt werden! Trotz dieser Aussage. Aber: "Das Abo wurde ja beendet und SOMIT gekündigt." Das ist doch der Witz schlechthin.Damit sind die aus der Nummer auch raus. Keine Kündigung vorhanden, aber sagen "wurde beendet" und somit gekündigt.

Ich hätte jetzt die

1. Bitte, dass O2 die besagten technischen Umstände prüft.Mit Handy 1 und Handy 2 und SMS. Also, ob das so möglich sein kann, dass die SMS an Handy Nr. 2 gingen und mir evtl. dabei hilft eventuell kriminell tätigen das Handwerk zu legen. O2 muss doch intern da Daten vorliegen haben.

2. Bitte wäre, dass man mir von Seiten O2 weiterhilft, mir mit der Widerspruchsbelehrung weiterzuhelfen. Bin ich da etwa auch in der BEWEISPFLICHT, dass ich diese erhalten habe?

3. Habe ich überhaupt eine Chance wenn net mobile mit Mypengo unter einer Decke steckt (weil: ich bin ja immer in der BEWEISPFLICHT)

4. Gedenkt O2 weiterhin mit net mobile weiterzuarbeiten?

Vielen Dank 

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Lösung von Sandroschubert 1 September 2015, 23:44

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8 Antworten



Eine Kopie dieser Beschreibung geht an WISO

Ist klar.

Du kannst wenn ich das richtig verstanden habe nicht einmal ausschliessen das jemand an deinem Telefon war, richtig?

Übrigens solche Abos kann man sich über Werbebanner in Apps fangen. Diese können in deinem Fall beide Nummern auslesen was erklären kann das du das auf beide Nummern bekommst.

Du kannst gern bei O2 Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, dort den Sachverhalt schildern, hier ist nicht der geeignete Ort dafür.

Die Erste Massnahme deinerseits sollte allerdings sein die Abos abzubestellen und auf beiden Karten eine Drittanbietersperre einrichten. Die Hotline hilft Dir da gern weiter.

Gruß

Hallo Sandro Schubert,

Vielen Dank für Ihre "Hilfe":

"Ist klar. Du kannst wenn ich das richtig verstanden habe nicht einmal ausschliessen das jemand an deinem Telefon war, richtig?"

Wer lesen kann ist im Vorteil, ich sprach von "Beweispflicht". In diesem Wort steckt das Wort "beweisen" und nicht "ausschließen". Können sie beweisen, dass ich gerade vor 36 Sekunden oder evtl. im Laufe des letzten Monats im Besitz Ihres Handys war? Wohl eher nicht.

"Übrigens solche Abos kann man sich über Werbebanner in Apps fangen."

Mag sein, interessiert mich aber nicht. Meine konkreten Fragen haben Sie gelesen. Sehr interessant auch Ihre Wortwahl. Der Begriff "fangen" besagt eindeutig einen nicht gewollten Vertragsabschluss in diesem Fall. Man könnte sogar evtl. von Betrug sprechen.

"Diese können in deinem Fall beide Nummern auslesen was erklären kann das du das auf beide Nummern bekommst. "

Auch hier sollten Sie sich nochmals meine Beschreibung zu Gemüte führen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Der Rest ihrer Antwort hilft mir für das gegebene Problem leider nicht weiter und beantwortet auch nicht meine Fragen.

Ich weiß zwar nicht wie man sich in Deutschland die Regeln für einen rechtmäßigen Vertragsabschluss vorstellt und auch nicht wie O2 dazu steht, kann auch sein, dass man sich sowas einfach so "fangen" kann, aber eine Widerspruchsbelehrung habe ich in keinem Fall erhalten. Ich denke, da ist der Anbieter in der Beweispflicht, wenn die Lobby in Brüssel nicht ganze Arbeit geleistet hat.

Nur zur Info für weitere Interessierte.

mfg

Benutzerebene 6
Sehr geehrter DasIstTotalIrre,

diese dubiosen Abos kann man durchaus in die Kategorie "Betrug" stecken. Hat O2 aber nichts weiter mit zu tun, als dass sie die Kosten über die Rechnung eintreiben.

Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale, kündige die Abos oder such dir Hilfe bei einem Anwalt, wenn du meinst, dass es sich lohnt. Kann man leider nicht viel gegen unternehmen außer Drittanbietersperre ...

Übrigens können immer beide Vertragspartner kündigen, also können die die Abos auch von sich aus aufgrund deines Anrufs gekündigt haben. Müssen sie keine Kündigung von dir für haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stenzel

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Natürlich ist der Anbieter in der Beweispflicht, dass eine Forderung besteht, also, dass das Abo abgeschlossen wurde, aber der Anbieter ist net mobile und nicht o2. Aus dem Grund ist net mobile dein Ansprechpartner. Damit o2 keine Kosten berechnen darf musst du, sofern noch nicht geschehen,  eine Drittanbietersperre (= Inkassosperre) einrichten lassen.

Ich sehe übrigens nicht, was an Sandros Antwort nicht hilfreich war. Ich vermute daher, dass es einfach nicht die Antwort war, die du lesen wolltest, auch wenn er dir gesagt hat, wie du vorgehen kannst.

Welche konkrete Fragen (Kurzfassung bitte 😉) sind noch offen?

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo ☺️

ich finde Sandro hat dir schon zwei gute Ratschläge gegeben. Denn das einzige was du (meiner Meinung nach) tun kannst ist:

das Abo kündigen und die Abogebühren als Lehrgeld abschreiben

von o2 eine Drittanbietersperre einrichten lassen, damit dir das nicht nochmal passiert

und gegen die Briefkastenfirmen die solche Abofallen erstellen, wirst du wohl kaum ankommen..

Viele Grüße ☺️

Tom

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


und gegen die Briefkastenfirmen die solche Abofallen erstellen, wirst du wohl kaum ankommen..



Naja, die BNetzA kann ein Inkassoverbot verhängen, wenn ausreichend Beschwerden eingehen, und da es sich in der Regel um dubiose Firmen handelt, werden sie kaum vor Gericht gehen, um das Geld einzutreiben, wenn man einfach nicht zahlt. Leider (und hier liegt erstmal das Problem für den Kunden) kann man von o2 keine Unterstützung erwarten, denn o2 betrachtet die in Rechnung gestellte Beträge nicht als Leistungen Dritter sondern als eigene Leistungen, so, dass man im Falle einer (berechtigten) Rechnungskürzung unberechtigt Mahnungen und Sperren bekommt. Man darf auch nicht vergessen, dass die Mobilfunkanbieter an solchen Drittanbieterleistungen kräftig mitverdienen.

Wenn es sich lohnt, kann man einen Anwalt beauftragen, das Geld zurückzufordern. o2 wird kaum riskieren wollen, dass das vor Gericht geht, aber auf die Kosten des Rechtsanwalts bliebt der Kunde in der Regel sitzen. Man kann und soll sowohl die BNetzA als auch die Verbraucherschutzzentrale informieren. Wenn es sich um verhältnismäßig kleine Beträge handelt, kann man auch überlegen, nach der Ablehnung der Rechnungskürzung diese Beträge o2 effektiv in Rechnung zu stellen, und am Ende der Vertragslaufzeit einzubehalten. Somit entgeht man eine Sperre, und solange alles schriftlich festgehalten wurde kann o2 kaum etwas dagegen machen. Wichtig dabei: Die Forderung des Kunden besteht nur bis Ende der allgemeinen Verjährungsfrist.

Benutzerebene 7
Abzeichen
Ich habe es an anderer Stelle schon gesagt, aber ich finde die Haltung von o2 (und auch allen anderen Anbietern) bzgl. Drittanbietern und Abo's rechtsmissbräuchlich.

Wenn ich ein Abo mit net mobile abschließe, dann soll net mobile mir eine Rechnung stellen, so wie jedes andere Unternehmen auch, mit dem ich Verträge habe. Und das Vertragsverhältnis wird das betreffende Unternehmen dann ja wohl auch nachweisen können.

In dem Moment aber, wo o2 mit den Drittanbietern sog. Fakturierungsverträge abschließt (wozu übrigens niemand o2 gezwungen hat das zu tun!) und o2 - in Folge - Leistungen des Drittanbieters auf seiner Rechnung (sprich auf der O2-Rechnung) ausweist, macht es sich damit auch für den Kunden verantwortlich für Einreden.

Der Kunde darf sich an das Unternehmen als Ansprechpartner wenden, dass diese Beträge dann letztlich auf seiner Rechnung ausweist und wird da auch vom Gesetz geschützt ---> § 404 BGB

Und - wie oben schon gesagt - eine Aussage nach der Art "wir treiben die Gebühr nur ein, aber falls Reklamationen/Rückfragen bestehen, wenden sie sich bitte an den Drittanbieter" ist rechtlich unzulässig! Meiner Meinung nach wissen die das auch, aber weil man ja dran mitverdient und seinen Teil vom Kuchen ab haben will, wird mit Mahntheater und Kartensperrungen gedroht (gegen die man aber auch vorgehen könnte).

Der Drittanbieter wiederum (kann zwar komischerweise das Abo für beendet erklären, aber Ansprechpartner für die Forderung ist man natürlich nicht und kann da auch nichts machen!) verweist dann auf ein weiteres Unternehmen, dieses an ein weiteres usw. usf. Da du die ganze Kette nicht bis zu den Cayman-Islands verfolgen kannst um dort Klage zu erheben, hat der Gesetzgeber dir die Arbeit abgenommen und dir deinen Ansprechpartner genannt, nämlich den, der auf der Rechnung steht. Ob o2 dann seinerseits wegen der offenen Forderung Klage auf den Cayman-Islands erhebt, kann dir jedenfalls komplett egal sein.

Das Ganze ist schon irgendwo rechtliche Grauzone, man rechnet damit, dass der Kunde sich mit der Aussage "ist gekündigt" irgendwann zufrieden gibt und das Geld abschreibt, aber im Ernstfall müssten die vor Gericht "Butter bei die Fische" machen und dann die Karten auf den Tisch legen - deshalb wird es dazu im Regelfall nicht kommen. Gewöhnlich knicken alle Mobilfunkbetreiber schon vorher ein und erstatten das Geld zurück, wenn sie merken, dass der Kunde das Spiel nicht mitmacht und die Beute verloren ist - bis dahin wird aber ein ordentliches Theater veranstaltet. Es braucht schon Geduld 😉

LG

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das sehe ich alles genauso, und eigentlich wäre es langsam Zeit, dass die Verbraucherschutzzentrale dagegen vorgeht. Nur so kann man eventuell dauerhaft eine Lösung erreichen, so, dass nicht jeder betroffene Kunde mit dem Anbieter streiten muss um sein zu Unrecht einbehaltenes Geld zurück zu bekommen.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Ablehnung eines Widerspruchs eine ausserordentliche Kündigung begründen könnte. Wenn o2 eine Leistung in Rechnung stellt und diese wie eigene Leistungen behandelt, dann muss die vertragliche Grundlage dafür nachgewiesen werden, wenn sie darauf hin mahnen und sperren wollen. Das ist für o2 natürlich unmöglich. Die Frage ist allerdings, wie viele Kunden wehren sich? Wie viele nehmen das einfach so hin?

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