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Grundgebühr der Restlaufzeitberechnung




Hallo liebes Forum,
mit O² habe ich Diskussion schon jetzt seit Monaten geführt, vielleicht können Leidensgenossen mir besser weiterhelfen 😉. Ich habe endlich, endlich, endlich nach einer 2-jährigen Tortur meinen O² Vertrag gekündigt. Es gab eine Restlaufzeit bis zum 01.07.2015. Da ich aber Ende April umgezogen bin und für die zwei Monate keinen Umzug mit diesem ****laden mehr durchziehen wollte, habe ich mit O² vereinbart, dass sie den Vertrag zum 30.04. auflösen und mir die letzten beiden Monate in Rechnung stellen. (Leider hätten die mich am neuen Wohnort beliefern können, also kein Sonderkündigungsrecht.)

Der Vertrag hatte eine monatliche Grundgebühr von 24,90€ (24 Monate Mindestlaufzeit, dafür 24,90 statt 29,90 monatliche Kosten). Jetzt wurden mir aber 2 x 29,90€ also fast 60€ in Rechnung gestellt. Laut O² weil "Rabatte bei der Berechnung der Restlaufzeit nicht berücksichtigt werden" und es sich ja um ein Aktionsangebot handelt. Sie gehen also davon aus, dass sie die normale Grundgebühr in Rechnung stellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die tatsächlich mehr Geld für die Kündigung als für das Weiterbestehen des Vertrages von mir kriegen können (vor allem ohne darauf hinzuweisen). O² kann durch die Vertragsaufhebung ja kaum ein größerer Schaden entstanden sein, als der ganze Vertrag wert ist. O² bezieht sich auf ihre AGB. Genau da liegt aber der Hund begraben, denn meines Erachtens bestäigen die AGB meine Aussage, dass O² nur 2 x 24,90€ zustehen:

"Sofern Telefonica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht dem Telefonica Germany ein Anspruch auf pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der monaltichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate-Preise) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären."

Kann mir jemand erklären, wie bei dem Wortlaut die These aufkommt, O² stände mehr als "das, was bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre" also 24,90€? Ich kann doch nicht die einzige mit Restlaufzeitberechnung sein. Gibt es hier noch jemanden mit dem Fall?


11 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Edit: Die vorzeitige Auflösung des Vertrags begründet keinen Anspruch, eine höhere Grundgebühr für die Restlaufzeit zu verlangen. Die rechtliche Grundlage dafür sollte o2 dir also schriftlich nennen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Läuft der Vertrag ganz normal aus, dann wird natürlich die vereinbarte Grundgebühr fällig.

Jedwede davon abweichende Vertragsänderung kann natürlich gesondert ausgehandelt werden. Wenn o2 den Vertrag vorzeitig beenden würde unter der Voraussetzung dass man die komplette GG bezahlt (ohne Rabatte), dann ist das so. Das kann man annehmen oder ablehnen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dann muss das aber (da abweichend von den AGB) entsprechend augehandelt und vereinbart werden. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Da der Vertrag vorzeitig aufgelöst worden ist, gab es ja eine Vertragsänderung.

Über die Konditionen gibt es offensichtlich unterschiedliche Meinungen. Von außen kann man natürlich schlecht beurteilen, unter welchen Rahmenbedingungen die Änderung zustande gekommen ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Genau. Deswegen wäre es wichtig zu wissen, was genau vereinbart wurde.

Wow da schlägt man sich Monate um die Ohren wegen 10 Euro.

Was mich wundert, warum wurden nur 2x Grundpreise vereinnahmt bei einer ausserordentlichen Kündigung.

Wenn es wirklich eine vorzeitige Auflösung ist dann klingt es plausibel das der normale Grundpreis in Rechnung gestellt worden ist.

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Zwischen vorzeitigem Vertragsende und Vertragsende lt. Vertragsbedingungen lagen 2 monate ;-)

@Sandroschubert: Ja, der Aufwand ist dem Geld wahrlich nicht angemessen aber O² hat mir während der Vertragslaufzeit das Leben so zu Hölle gemacht, dass ich denen einfach keinen Cent gönne, der ihnen nicht zusteht. Das wurmt mich einfach zu sehr.

Ich habe O² geschrieben, dass ich wg. einem Umzug 2 Monate früher kündigen möchte und sie mir die Restlaufzeit in Rechnung stellen sollen. Mehr wurde dazu nicht gesagt.

Wieso soll das bei oben angegebenem Wortlaut der AGB plausibel sein, dass sie plötzlich einen anderen Preis veranschlagen? M.E. steht da eindeutig "das, was bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre". Wo gäbe es da Raum, um einen höheren Preis zu vereinbaren? Das ist es, was ich nicht verstehe.

Ich kann deine Argumentation schon verstehen, aber wenn ich falsch liege bitte korrigieren.

Für eine ordentliche Kündigung war es zu spät, so wurde aus Kulanz der Vertrag vorzeitig aufgelöst, allerdings mit dem regulären Grundpreis statt mit Ermäßigung.

Natürlich muß O2, wenn sie sich auf ihre AGB beziehen, auch den entsprechenden Passus vorlegen.

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hier muss uns der TE aufklären. Für mich ist es eben nicht so klar, dass er zum Laufzeitende nicht mehr hätte kündigen können. Trifft dies aber zu, dann gilt dennoch die AGB, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Danke für eure Mühe soweit 🙂.

Für eine reguläre Kündigung war es nicht zu spät (die ist gleich nach Abschluss des Vertrages im Juli 2013 erfolgt), der Vertrag wäre also ohnehin nach 2 weiteren Monaten ausgelaufen. Alles was ich wollte, war, das der Nachmieter meiner Wohnung einen freien Internet-/Telefonanschluss vorfindet und ich den nicht noch 2 Monate blockiere. Und mitnehmen für die 2 Monate lohnte sich nicht (Umzugsgebühren sind ja so hoch, wie die Restgebühren).

Die AGB, auf die O² sich bezieht, sind der Passus oben. Das diese gelten, sehe ich auch so. Ich sehe es nur so, dass diese Worte eindeutig meine Sicht der Dinge stützen. O² hat zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass ein höherer Preis damit einhergehe - die können doch nicht einfach einseitig die Vertragsbedingungen ändern ohne ein Wort darüber zu verlieren...

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