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Außerordentliche Kündigung bei Umzug ins Ausland


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Hallo zusammen,

da die Hotline eine Wartezeit von 45 Minuten vorsieht, schreibe ich mein Anliegen besser hier rein.

Am 2. April 2015 bekam ich einen Anruf von einem O2-Mitarbeiter, es ging darum, dass mein Vertrag im Mai nach 2 Jahren auslief (05/13-05/15) und er mir eine Aufstockung meines Datenvolumens auf 1 GB/Monat anbot. Ich sagte ihm daraufhin das sei okay, allerdings könne es gut sein, dass ich im Sommer für mindestens 2 Jahre nach Südamerika zum Arbeiten gehe und dass es keinen Sinn macht, meinen Vertrag jetzt für 2 Jahre zu verlängern. Er antwortete, dass sei kein Problem, bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Umzugs könne man den Vertrag jederzeit problemlos kündigen.

Nun habe ich tatsächlich eine Stelle im Ausland (Kolumbien), die ich zum 1. August antreten werde. Damit tritt der oben beschriebene Fall ein.

Ich habe schriftlich eine Kündigung eingereicht und in dieser auch das Telefongespräch erwähnt. Gerade eben rief mich ein Mitarbeiter von der Kündigungsabteilung an, meine Kündigung sei eingegangen, doch mein Vertrag laufe noch 2 Jahre, da ich ihn verlängert hätte. Ich erzählte ihm alles und er meinte, es könne eigentlich nicht sein, dass ein O2-Mitarbeiter meinen Vertrag um 2 Jahre verlängert (und das in meine Kundendaten einträgt), obwohl ich ihm mitgeteilt hätte, dass ich voraussichtlich ins Ausland gehe. Er glaubte mir meine Schilderung und riet mir dringend, die O2-Hotline anzurufen, doch die Wartezeit ist mir viel zu lang.

Ich möchte gerne meinen Vertrag außerordentlich kündigen, so wie es mir der Mitarbeiter aus dem 1. Gespräch zugesichtert habe und wie ich es auch in meiner schriftlichen Kündigung formuliert habe. Eine andere Möglichkeit kommt für mich nicht infrage, es macht keinen Sinn eine deutsche Nummer mit nach Südamerika zu nehmen.

Wie geht es also weiter? Eine schnelle Antwort wäre super, weil ich am 22. Juli fliege.

PP1

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Lösung von stefanniehaus 6 July 2015, 14:23

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2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Grundsätzlich besteht beim Umzug ins Ausland im Mobilfunkbereich in der Regel kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Oftmals beendet o2 den Vertrag aber aus Kulanz, wenn man das Verlassen Deutschlands nachweist und 3 Monatsgrundgebühren sozusagen als Auslöse bezahlt.

Dazu gibt es ein entsprechendes Formular (um og. zu bestätigen), welches dir ein Moderator hier im Forum per Mail zuschicken kann. Dazu bitte etwas Geduld.

Benutzerebene 7
Hallo PP1,

wie stefanniehaus bereits erläutert hat, gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Umzug ins das Ausland. In Der Regel wird dem aber unter ein paar Voraussetzungen entsprochen. Ich habe dir soeben das Formular dazu per Mail zugesendet. Bitte fülle es umgehend aus und sende es mit den entsprechenden Nachweisen zurück.

Gruß,

Carina

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