Warum O2
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seltsame Rechtsauffassung von O2, die vor Gericht niemals standhalten würde


Benutzerebene 1
Ich möchte einfach mal ein paar Dinge aus der Praxis hier aufzählen, die juristisch nicht haltbar sind, aber offensichtlich eine gängige Praxis von O2 sind.

 

1. Mobilfunkvertrag meinerseits gekündigt, schriftliche Kündigungsbestätigung. Nach Ende der Laufzeit plötzlich weiterhin Abbuchungen, Begründung von O2: Irgendwann nach der Kündigung wurde angeblich der der Tarif telefonisch noch einmal verändert, damit ist die Kündigung unwirksam, Vertrag läuft weiter, wenn er nicht noch mal gekündigt wird.

 

juristisch richtig ist: Selbst wenn der Tarif verändert wurde, ist es nicht automatisch ein Neuvertrag. Eine Kündigung wird dadurch weder unwirksam, noch verlängert sich dadurch automatisch die Laufzeit. Diesen Dingen müsste der Kunde AUSDRÜCKLICH zustimmen. Das kann O2 nicht beweisen, weil nichts schriftlich gemacht wird. Vor Gericht würde der Kunde immer recht bekommen. Warum verschickt O2 Verträge schriftlich, die der Kunde unterschrieben zurücksendet?

 

2. Vertragsveränderungen am Telefon: Ich habe am Telefon bei einem Vertrag ein Angebot auf Umwandlung in einen anderen Vertrag bekommen. Obwohl ich zunächst ausdrücklich gesagt habe, ich möchte zuerst ein schriftliches Angebot haben, wurde der Vertrag "gebucht", bereits bevor ich eine Willenserklärung abegegeben habe. Offensichtlich kommt es häufiger vor, dass Kunden Verträge gebucht werden, ohne, dass sie den Vertrag (mündlich) überhaupt abgeschlossen haben. Die Argumentation einer Mitarbeiterin der Hotline: "Sie können ja innerhalb 14 Tage widerrufen":

 

juristisch richtig ist: Ein Vertrag kommt immer durch eine beidseitige Willenserklärung zustande. Der Kunde muss AUSDRÜCKLICH sagen, dass er den Vertrag möchte. Eine reine Interessensbekundung ist keine Willenserklärung. Auch die Tatsache, dass O2 irgendwelche Willkommens-SMS verschickt macht solch einen Vertrag nicht rechtskräftig. Aber selbst wenn O2 behauptet, der Kunde hätte zugestimmt, könnte O2 dies niemals beweisen, weil es auch hier keine Unterschriften gibt und auch keine gerichtlich verwertbaren Telefonmitschnitte.

 

3. Selbst wenn ein Vertrag am Telefon (mit Sonderkonditionen) abgeschlossen wurde, habe ich die Erfahrung gemacht, dass man nichts schriftliches von O2 bekommt, auch nicht im Kunden center von mein o2. Nach meiner Auffassung ist so ein Vertrag jederzeit anfechtbar, selbst wenn man einräumen würde, dass man ihn abgeschlossen hat, weil die Konditionen nicht schriftlich bestätigt wurden und niergendwo einsehbar sind. Nach meiner Überzeugung gilt das Widerrufsrecht erst, wenn der Vertrag schriftlich bestätigt wurde.

 

4. Bucht man wegen einer strittigen Rechnung eine Lastschrift zurück, dann sperrt O2 innerhalb weniger Tage das Internet, erwartet aber trotzdem (selbst nach Einigung) dass man die Rechnungen voll begleicht. Nach meiner Auffassung darf eine Leistung bei einer strittigen Rechung entweder nicht gekürzt werden, oder man kann nicht den vollen Betrag berechnen.

 

 

Insgesamt arbeitet O2 in der rechtlichen Grauzone, nutzt die juristische Unwissenheit von Kunden aus. Kunden geben aus Angst vor Schufa (Schufaeinträge dürfen nur bei unstrittigen Forderungen gemacht weden), aus Angst vor Inkasso (auch hier gilt: seriöse Inkassounternehmen übernehmen keine strittigen Forderungen) zu schnell klein bei. Offensichtlich hat O2 damit finanziell Erfolg, sonst würde man nicht so verfahren. Meiner Meinung ist das Unternehmen aber unseriös.

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Lösung von bs0 11 May 2014, 12:56

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23 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich gebe dir in allen Punkten soweit (und im Allgemeinen) recht, allerdings mit der Anmerkung, dass nicht nur o2 in dieser rechtlichen Grauzone arbeitet. Ich kenne einige Geschichten wo Kunden anderer Unternehmen ähnliches erleben mussten. In einem besonders hartnäckigen Fall ging es bei einem anderen Provider knapp ein Jahr und bis zum Mahnbescheid, obwohl der Fall juristische gesehen offensichtlich war. Danach kam natürlich nichts mehr, aber wenn man die ganzen für das Unternehmen anfallenden Kosten zusammenrechnet müssen sehr viele Kunden irgendwann aufgeben und zahlen, denn sonst kann es sich für das Unternehmen kaum lohnen. Das sind also Mischkalkulationen.

 

Telefonisch abgeschlossene Verträge sind natürlich an sich rechtsgültig (auch ohne Unterschrift) aber selbstverständlich liegt die Beweislast bei dem Vertragspartner, der die Ansprüche geltend machen möchte. Warum o2 es nicht schafft, schriftliche Bestätigungen zu verschicken ist mir auch schleierhaft.

 

Das Widerrufsrecht gilt übrigens derzeit noch unbegrenzt, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist, ab 13. Juni 2014 maximal 12 Monate und 14 Tage. Kann o2 (bzw. ein Unternehmen) nachweisen, dass eine Belehrung (wenn nicht in Texform) erfolgt ist, beträgt die Frist 4 Wochen. Anfechten kann man Verträge unabhängig von diesen Fristen, die Anfechtung muss aber unverzuglich nach Kenntnisnahme des Fehlers erfolgen.

 

Ich denke o2 weiss selber, dass sie in den von dir genannten Fällen vor Gericht kaum Chancen haben dürften und daher kommt es  auch kaum vor Gericht, nur wirst du dazu hier im Forum keine Stellungnahme seitens o2 bekommen 😉

bs0 schrieb:
 

Telefonisch abgeschlossene Verträge sind natürlich an sich rechtsgültig (auch ohne Unterschrift) aber selbstverständlich liegt die Beweislast bei dem Vertragspartner, der die Ansprüche geltend machen möchte.

 

            Für mich der Kernsatz des Beitrages. Hier bestehen bei vielen Kunden
            falsche Vorstellungen, z.B. dass nur ein unterschriebener Vertrag Gültigkeit besäße.

 

            Warum o2 es nicht schafft, schriftliche Bestätigungen zu verschicken ist mir auch
            schleierhaft.

            Ist mir auch schleierhaft, aber darüber hinaus finde ich es auch unnötig und sogar -
            obwohl o2 sonst eher sehr gewogen - ärgerlich. Das sollte o2 m.E. schleunigst einführen.

 

 

 

Benutzerebene 3
Hallo joschi1969,

 

vielen Dank für dein Feedback.

 

Es tut mir Leid, dass die Vertragsverlängerung bzw. Kündigung offensichtlich nicht zu deiner Zufriedenheit durchgeführt worden ist. Zu deinem Anliegen hast Du bereits schriftlich von uns eine Rückmeldung erhalten.

 

Hast Du zu noch Fragen hierzu, die wir Dir beantworten können?

 

 

Viele Grüße

Julia

 

Benutzerebene 1
Ich habe nicht gesagt, dass ich mit meinem jetzigen Vertrag an sich unzufrieden bin, ich finde nur die Art und Weise, wie man hier mit "Verträgen" umgeht, sehr fragwürdig.

 

Ich selbst habe mich letztendlich dazu überreden lassen, meine sehr teuren, aber bereits gekündigten Vertrag auf einen sehr günstigen umstellen zu lassen, obwohl ich eigentlich einfach nur wollte, dass man die Kündigung akzeptiert (wie gesagt, es lag sogar eine schriftliche Kündigungsbestätigung von O2 vor).

Es werden gegenüber Kunden auch immer wieder rechtlich falsche Aussagen gemacht, z.B.

 

- durch Ihren Tarifwechsel haben Sie automatisch die Kündigung widerrufen

- durch einen Tarifwechsel haben Sie einen Neuvertrag abgeschlossen mit neuer Laufzeit

- auf die Bitte, ein telefonisches Angebot schriftlich zukommen zu lassen, wird gesagt, das wäre ja nicht nötig, man könne den Vertrag ja widerrufen

 

Nochmal an alle zum mitschreiben: Ein Vertrag wird durch eine beidseitige Willenserklärung abgeschlossen, eine Kündigung bedarf nur einer einseitigen Erklärung. Im Zweifelsfalle gilt als Beweis eine Unterschrift. Zu Ungunsten den Kunden sieht O2 angeblich gemacht mündliche Abpsrachen, zu ungunsten on O2 (z.B.) Kündigung akzeptiert O2 nur schriftliches.

 

Ich hätte vor Gericht mit Sicherheit recht bekommen, aber wie viele andere Kunden, habe ich mich auf einen Kuhhandel eingelassen, um meine Nerven zu schonen.

Und bei diesem Kuhhandel ist mir eben auch aufgefallen, wie diese "mündlichen Verträge" gemacht werden, ich habe nämlich diesmal sehr genau aufgepasst, was am Telefon gesprochen wurde und ich bin fest überzeugt, das hat Methode. Dass es auch andere unseriöse Unternehmen gibt, macht die Sache nicht besser.

 

Was mich nur wundert ist, wie viele Beschwerden man in Foren über solche Praktiken liest und wie selten jemand einfach mal standhaft bleibt und abwartet, bis zum Mahnbescheid, dem er dann widerspricht.

 

Ich habe von keinem vergleichbaren Fall gelesen, wo es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kam, geschweige denn zu einer Verurteilung des Kunden auf Zahlung. 

 

@Julia Ob ich Fragen habe? 

Ich würde mir wünschen, dass man zumindest zugesicherte Konditionen und Vertragsvereinbarungen nach dem Telefongespräch sehr zeitnah schriftlich nachgericht bekommt, besser noch, dass der ganze Vertrag schriftlich gemacht wird.

 

Ich hätte mir gewünscht, dass O2 nachdem ich Einzugsermächtigung für Lastschriften widerrufen habe, nicht eine Woche später Geld abgebucht wird, das ist nicht legal.

 

Zeitgleich hatte ich eine Rechnung per Überweisung bezahlt, sodass ich ein Guthaben von 80 Euro auf  meinem Konto hatte. Warum bekomme ich das Geld nicht automatisch wieder zurück? Und warum dauert diese Ersattung dann angeblich 6-8 Wochen? Zinsvorteil?

 

Wie gesagt, es sind sehr viele kleine Bausteine, die ein Bild ergeben....

 

joschi1969 schrieb:
Wie gesagt, es sind sehr viele kleine Bausteine, die ein Bild ergeben.... 

 Welches denn? Im Moment packst du das Puzzle gerade erst aus. 

 

Klar sind die Foren voll mit solchen Problemen, das ist allerdings kein O2 spezifisches Probkem, was deine Geschichte aber nicht runder macht.

 

Gruß

 

 

Benutzerebene 1
..... und bis heute habe ich noch immer keinerlei schriftliche Unterlagen mit den ausgehandelten Konditionen erhalten, trotz mehrfacher Nachfrage und der Zusage, dass man mir alles schriftlich zukommen lässt

 

..... ein zuviel Abgebuchtes Guthaben benötigt angeblich 6-8 Wochen, bis es zurückerstattet wird, warum eigentlich?

Um bei einer nicht beglichenen, strittigen Rechnung das Internet zu kappen, benötig O2 nur wenige Tage, echt seltsam

 

....Was passiert eigentlich, wenn ich die 40 Euro einfach wieder per Lastschrift zurückbuche? Sperrt ihr mir dann wieder das Internet, obwohl mein Konto ausgeglichen ist?

 

 

Benutzerebene 3
Rechnungen haben eine Fälligkeit von 7 Tagen. Wenn du eine Woche vorher die Einzugsermächtigung widerrufst, kann o2 das natürlich nicht mehr aufhalten. Ein enstprechender Hinweis ist ja auch vermerkt:

 

Die Bearbeitung des Auftrags dauert in der Regel 24 Stunden. Bitte beachten Sie, dass diese Änderung mind. 7 Tage vor Fälligkeit der nächsten Rechnung durchgeführt werden muss.

 

 

Wenn du also die Lastschrift zurückgehen lässt, entstehen dir Gebühren für die RLS.

Lass einfach das Guthaben da wo es ist und entsprechend mit den nächsten Rechnungen verrechnen, ansonsten wird es nur noch teurer.

Benutzerebene 1
und wieder eine seltsame Rechtsauffassung: Wieso entstehen MIR die Kosten. 

Zunächst einmal wird O2 die LRS von der Bank in Rechnung gestellt. 

 

 

Wenn O2 meint, 6-8 Wochen für die Rückerstattung zu benötigen, warum soll ich dann für die Kosten aufkommen, wenn ich per RLS mein Geld früher wieder hole?

 

Abgesehen davon, gibt es in meinem aktuellen Vertrag überhaupt keine Kosten, für die Rechnungen gestellt werden können, weil er die ersten 6 Monate beitragsfrei seit 1. Mai ist.

 

Die strittigen Beträge davor stammen aus einer unrechtmäßigen Forderung, wie weiter oben geschrieben, weil O2 einfach einen Vertrag weiter abgebucht hatte, obwohl er gekündigt war.

Selbstverständlich darf ich solche Beträge als Kunde widerrufen, ohne dass mir O2 die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung stellen darf. 

 

 

Benutzerebene 3
Abzeichen
joschi1969 schrieb:

Selbstverständlich darf ich solche Beträge als Kunde widerrufen, ohne dass mir O2 die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung stellen darf. 

 

Das siehst du falsch. Dürfen darfst du schon. Allerdings ist der korrekte Weg die Reklamation der Rechnung bzw. der Fehlbuchung und dann die Rückerstattung oder Gutschrift durch o2. Widerrufst du Kontobuchungen, für die du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, werden dir die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Benutzerebene 1
Wenn ich schon höre " der korrekte Weg der Reklamation"   und "werden dir in Rechnung gestellt"

 

Selbstverständlich ist O2 der Auffassung, dass es der korrekte Weg ist, ander Leute Geld unberechtigt erst mal längere Zeit zu behalten und wenn sie es sich zurückholen, wieder die Kosten dafür haben zu wollen.

 

Aber vielleicht begreift ihr endlich mal, dass das, was O2 praktiziert und kommuniziert nicht automatisch juristisch korrekt ist.

 

Jeder kann jedem irgendwelche Rechnungen stellen, die Frage ist, ob diese Forderungen berechtigt sind und ob der andere bezahlen muss.

 

Der Widerruf einer nicht rechtmäßigen Lastschrift kostet denjenigen, der abgebucht hat Gebühren, die er demjenigen, bei dem er widerrechtlich abgebucht hat, nicht in Rechnung stellen darf.

 

Und da ist es im Übrigen auch völlig egal, ob im Zweifelsfall O2 etwas anderes in den AGB drinstehen hat, weil ich keine AGB unterschrieben habe, ich habe bis heute noch nicht einmal einen Vertrag schriftlich erhalten.

Benutzerebene 3
Abzeichen
joschi1969 schrieb:

Aber vielleicht begreift ihr endlich mal, dass das, was O2 praktiziert und kommuniziert nicht automatisch juristisch korrekt ist.

Wie ist denn der deiner Meinung nach juristisch korrekte Weg in so einem Fall?

 

Jeder kann jedem irgendwelche Rechnungen stellen, [...]

Falsch. Eine Rechnungslegung setzt eine entsprechende Leistung voraus.

 

[...] die Frage ist, ob diese Forderungen berechtigt sind und ob der andere bezahlen muss.
 

Vollkommen richtig. Sind die Forderungen unberechtigt oder falsch, ist die Rechnung zu beanstanden. Anschließend erhältst du den überzahlten Betrag als Gutschrift oder Guthaben zurückerstattet.

 

Der Widerruf einer nicht rechtmäßigen Lastschrift kostet denjenigen, der abgebucht hat Gebühren, die er demjenigen, bei dem er widerrechtlich abgebucht hat, nicht in Rechnung stellen darf.

Wieder falsch. Die Banken dürfen die Kosten für die Ausführung der Rücklastschrift nicht dem Kontoinhaber in Rechnung stellen. Da aber o2 keine Bank ist, wurde dir gegenüber nur ein Anspruch auf (vorerst) ungerechtfertigt entstandene Kosten geltend gemacht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
So einfach ist das alles nicht und man sollte schon zwischen unberechtgten Abbuchungen und nicht erfolgte Rückzahlungen nach einer Reklamation unterscheiden.

 

Zur Frage der Rücklastschrft: Wenn man Beträge zurückbucht, die gar nicht erst hätten abgebucht werden dürfen (das heisst es bestand gar keine Grundlage für die Abbuchung), dann hat der Kunde natürlich das Recht, diese Beträge umgehend zurückzubuchen. Die Kosten dafür trägt der Abbucher (in diesem Fall also o2). Es ist aber auch in solchen Fällen immer besser, sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen, um das Problem direkt zu klären, denn sonst - und vor allem bei großen Unternehmen - automatische Prozesse in Gang gesetzt werden, die dann unnötig zu weiteren Problemen führen.

 

Wenn man aber eine Reklamation hat, und zuviel bezahlte Beträge zurücküberwiesen werden sollen, dann sollte man nicht einfach so zurückbuchen, denn dann kann der Abbucher sehr wohl dem Kunden die Kosten dafür in Rechnung stellen. Bei o2 ist es jedoch so, dass sie tatsächlich sehr lang (6 - 8 Wochen) für eine Rückzahlung benötigen, was kaum angemessen ist. In solchen Fällen dürfte es berechtigt sein, die entsprechenden Beträge zurückzubuchen, aber erst nachdem man o2 erfolglos schriftlich eine angemessene Frist (2 Wochen / 10 Werktage) für eine Rückzahlung gesetzt hat und dabei die Rückbuchung angekündigt hat. Lässt o2 diese Frist verstreichen, haben Sie einfach pech gehabt, dass ihre Systeme so langsam sind. Das gleiche habe ich schon mal vor ein paar Jahren machen müssen - die Frist haben sie tatsächlich eingehalten. Ob das zufall war kann ich natürlich nicht sagen.

 

Ich schlage ungern vor, einen Anwalt einzuschalten, aber wenn es um die Unsitte handelt, Geld zu behalten, die einem nicht gehört, mache ich eine Ausnahme. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat hilft oft ein Anwaltsschreiben - ich kenne 2 Fälle wo das Geld dann nach 2 Tagen auf dem Konto war. Und das dürfte kein Zufall gewesen sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
pirol430 schrieb:
joschi1969 schrieb:

Selbstverständlich darf ich solche Beträge als Kunde widerrufen, ohne dass mir O2 die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung stellen darf. 

 

Das siehst du falsch. Dürfen darfst du schon. Allerdings ist der korrekte Weg die Reklamation der Rechnung bzw. der Fehlbuchung und dann die Rückerstattung oder Gutschrift durch o2. Widerrufst du Kontobuchungen, für die du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, werden dir die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Nein, das sieht er in hier tatsächlich richtig - die entsprechenden Beträge hätten nämlich gar nicht erst abgebucht werden dürfen. Dafür gab es also keine Einzugsermächtigung (weil der Vertrag nicht mehr existierte). Auch wenn es ein Fehler war.

Benutzerebene 3
Abzeichen
bs0 schrieb:

Dafür gab es also keine Einzugsermächtigung (weil der Vertrag nicht mehr existierte).

Mehr als die Behauptung, daß der Vertrag nicht mehr existiert, steht aber bisher hier nicht im Raum. Insofern ist es also auch nicht erwiesen, ob noch eine Einzugsermächtigung existiert oder nicht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
pirol430 schrieb:
bs0 schrieb:

Dafür gab es also keine Einzugsermächtigung (weil der Vertrag nicht mehr existierte).

Mehr als die Behauptung, daß der Vertrag nicht mehr existiert, steht aber bisher hier nicht im Raum. Insofern ist es also auch nicht erwiesen, ob noch eine Einzugsermächtigung existiert oder nicht.

Ja, aber ich habe keinen Grund gehabt, ihm nicht zu glauben, und daher basiert meine Aussage natürlich auf die hier gemachten Aussagen. Wenn die Abbuchung an sich doch berechtigt war, dann ist der richtige weg wie geschrieben die Reklamation und ggf. Fristsetzung.

Benutzerebene 3
Abzeichen
1:1 😀

Benutzerebene 1
.... und letztendlich schließt sich der Kreis. Alles beruht auf Behauptungen, die weder ich noch O2 beweisen kann....

 

Und da außer einem längst bestätigten Kündigungsschreiben rein gar nichts schrifltich existiert, hätte O2 im Zweifelsfall keine Chance vor Gericht, seine Forderungen durchzusetzten, auch nicht die Forderung nach Gebühr für Lastschriftrückbuchung.

 

Da stellt sich also wieder die Eingangsfrage: 

 

Warum vermeidet O2 wo es nur geht, Absprachen, Verträge, Konditionen usw. schrifltich zuzusenden und vom Vertragspartner unterschreiben zu lassen?

 

Mein Verdacht ist, wie gesagt, dass O2 gar nicht möchte, dass der Kunde bewusst sich etwas durchliest und dann (vielleicht gar nicht) unterschreibt.

 

Und genau das bezeichne ich als unseriös und rechtlich zweifelhaft.

Gut dann ist ja alles geklärt. Ansonsten dreht man sich weiter im Kreis.

 

Gruß

Benutzerebene 1
unter "geklärt" würde ich verstehen, wenn O2 mal zu den Vorwürfen Stellung bezieht und sich mal äußert, warum so verfahren wird, wobei keine Antwort auch eine Antwort ist. Wahrscheinlich sind meine Vermutungen zu den Motiven richtig, dann kann man das ja so stehen lassen.

 

Von der Idee mal die eigenen Geschäftspraktiken zu überdenken will ich erst gar nicht reden.

Hey ihr,

 

habe das selbe Problem.

 

Ich habe eine schriftliche Kündigung vorliegen und habe diese angeblich durch den Tarifwechsel aufgehoben - ohne das darüber nur ein Wort gefallen ist.

 

Ich war eigentlich immer recht zufrieden mit o2, ich wollte den Vetrag lediglich kündigen, weil ich ein Auslandssemester antreten möchte.

 

Finde ich echt traurig, wie o2 mit seinen Kunden umgeht!

Benutzerebene 3
Die Kosten dafür hat O2 zu tragen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Werner07 schrieb:
Die Kosten dafür hat O2 zu tragen.
Erst den Beitrag lesen, dann schreiben.

Sonst kommt sowas raus -.-

Benutzerebene 7
Hi LK12345,

 

beziehst du dich auf deine Kündigung vom 24.09? Diese ist eingegangen und wurde auch berücksichtigt, der Tarif selber befindet sich aber bereits seit dem 04.09.2014 in der automatischen Verlängerung. Damit der Vertrag zum 03.09.2014 hätte gekündigt werden können, hätte diese spätestens bis zum 03.06.2014 erfolgen müssen.

 

Das nun hinterlegte Deaktivierungsdatum ist der 03.09.2015.

 

Gruß,

Marc