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Darf ich meinen Handyvertrag über meine Mutter laufen lassen (Bitte lesen WICHTIG)


Guten Abend,

Ich bin 16 Jahre alt und gehe noch zur Schule.
Meine Frage ist jetzt ob ich einen Handyvertrag über meine Mutter laufen lassen darf aber dafür meine Kontonummer für die Abbuchung von z.B. einem O2o Vertrages angeben darf.

Das also offiziell meine Mutter den Vertrag hat aber ich die Sim-Karte + das Handy bekomme und über mein Konto abbuchen lasse.

Es wäre sehr nett wenn mir jemand von euch helfen könnte 🙂.

Mit freundlichen Grüßen

Darfmandas
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Lösung von o2_Sandra 16 March 2010, 02:05

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7 Antworten

Hallo, natürlich, dass ist kein Problem. Das sollte aber bei jedem deutschen Anbieter möglich sein. Deine Mami muss nur wissen, wenn du mal nicht bezahlen kannst, ist sie dafür verantwortlich und muss gegebenfalls auch Mahngebühren etc zahlen.
Sonst gibt es aber keine Probleme.
Benutzerebene 4
Minderjährige Personen sind nur beschränkt geschäftsfähig.

Daher ist es auch nicht erlaubt eine Bankverbindung einer Minderjährigen im Mobilfunkvertrag anzugeben.
Entschuldigung, aber wo steht das?
Der Vertrag wird mit der Mutter geschlossen. Und wenn eine 16 jährige ein Bankkonto hat, kann von diesem abgebucht werden. Damit ist die Geschäftsfähigkeit der 16jährigen nicht gefragt. Weiterhin gilt hier die Geschäftsfähigkeit der Mutter. Bei Problemen (nicht Zahlungsfähigkeit, etc.) ist natürlich nur die Mutter haftbar und der Ansprechpartner.
Benutzerebene 4
o2 möchte genau dieses im Vorfeld verhindern und untersagt daher die Abbuchung von Konten Minderjähriger.
Praktisch kann o2 das jedoch nicht verhindern und bemerkt das nicht...
Bei mir ist das aber auch so.. Aber nur bei Base.

Der Vertrag läuft noch bei auf meiner Freundin (beim Vertragsabschluss war ich 17) und die Kontoverbindung ist bis heute immer noch von mir...

Dazu musste ich nur eine Bestätigung unterschrieben bzw. ein Brief aufsetzten, dass ich das Eplus erlaube, den Vertrag dessens Kosten auf mein Konto abbuchen zu lassen...

Ob das bei o2 auch so ist, weiß ich nicht.. Aber wenn wir mal ehrlich sind.. Hauptsache das Geld fließt, oder nicht? (:

Und wenn das Konto mal nicht gedeckt sein sollte, bekommt die Mutter doch eh davon mit und ich glaub nicht, dass die Person sich dann Ärger einhandeln möchte, oder?
Benutzerebene 7
Schüler können schon ab 16 Jahren o2 Laufzeitverträge abschließen, sofern der Vertrag auf den Namen eines Erziehungsberechtigten läuft und dieser den Vertrag auch unterschreibt. Der Nachname des Schülers und des Erziehungsberechtigten, auf den der Vertrag läuft, müssen identisch sein. Der Schülerausweis dient als Legitimation für die Sonderkonditionen.

Auch die angegebene Bankverbindung muss die des Erziehungsberechtigten sein. Der Schüler kann nicht seine eigene Bankverbindung hinterlegen.

Schüler ab 18 Jahren können den Vertrag unter eigenem Namen und auf die eigene Bankverbindung abschließen. Der Schülerausweis dient als Legitimation für die Sonderkonditionen.