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Kundenrückgewinnung verlängert Vertrag ohne Zustimmung


Hallo Forum, ich habe ein ähnliches Problem wie Beispielsweise User Chewbacca hier: https://hilfe.o2online.de/thread/81847.

Zu meinem Sachverhalt: Ich habe meinen Mobilfunkvertrag fristgerecht gekündigt und einen Anruf der Kundenrückgewinnung bekommen. So weit, so gut. Nachdem ich jedoch klar geäußert habe, an einer Verlängerung kein Interesse zu haben, wurden mir statt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung ohne Willenserklärung meinerseits zwei SIM-Karten zugeschickt und auch online unter "mein o2" wird die angebliche Bestellung geführt. Selbstverständlich habe ich die Karten per Einschreiben zurückgeschickt. Darauf erhielt ich jedoch keine Antwort. Stattdessen erhielt ich die Ankündigung einer Abbuchung in Höhe von 77,97, die zum 25.10. von meinem Konto abgebucht werden sollen. Dass ein Vertrag aus zwei korrespondierenden Willenserklärungen besteht, nehme ich an, wissen Sie. Hier hat, aber nur eine Seite seinen Willen erklärt, diesen Vertrag abschließen zu wollen und diese Seite war nicht ich. Ich denke, Sie verstehen.

Um unnötige Verwirrungen aus der Welt zu schaffen, bitte ich einen hier möglicherweise präsenten Mitarbeiter, den Sachverhalt nochmal zu überprüfen. Zahlen werde ich bezüglich des nicht abgeschlossenen Vertrags selbstverstädnlich keinen Cent. Ich möchte O2 abschließend noch raten einen eigentlich zufriedenen Kunden, der mit seiner Familie noch in diversen anderen Vertragsverhätnissen mit O2 steckt, nicht zu vergraulen. Sollte hinter der Sache nämlich Kalkül stecken und die O2-Mitarbeiter meinen, dass ich jemand bin, der sich so etwas bieten lässt, dann irren sich die betreffenden Personen aber gewaltig.

Freundlicher Gruß

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Lösung von miwe78 20 October 2017, 11:10

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8 Antworten

Besteht kein Interesse an einer Lösung?

Hast Du nach dem Telefonat eine Betätigungsmail erhalten?

Hallo Fuchs,

danke für deine Antwort. Es gab eine Bestätigungsmail, in der davon die Rede war, dass ich zwei SIM-Karten bestellt hätte und diese mir zugeschickt würden.

Falls du eine Bestätigungsmail bezüglich der Kündigung meinst: Da gab es lediglich zwei Tage vorher eine SMS, in der der Zugang der Kündigung bei O2 bestätigt wurde.

Benutzerebene 7
Moin,

Was für mich aus deinem Beitrag nicht klar wird: Hast du widerrufen? Z.B. per Mail an widerruf@cc.o2online.de?

(siehe Widerrufsbelehrung)

Grüße, Katja 

Moin Frechnuss,

danke für deine Antwort. Nein widerrufen habe ich nichts, was denn auch? Für ein Recht auf Widerruf nach §355 BGB i.V.m. 312 BGB bräuchte es einen Vertrag, den es aber nie gab. Insofern ist da auch nichts, was widerrufen werden könnte oder gar müsste.

Was ich selbstverständlich, wie oben erwähnt, gemacht habe, ist der  Firma O2 ihr Eigentum zurückzusenden und sie schriftlich über diesen Irrtum aufzuklären. Leider scheint man dort aber davon keine Kenntnis genommen zu haben.

Gruß Miwe

Hallo Miwe,

ich weiß, dass dir das jetzt wohl nicht mehr viel hilft, aber in solchen Fällen kannst du eigentlich IMMER schnell eine Email als Widerruf abschicken. Das macht den Kohl nicht fett und du bist raus aus der ganzen Sache.

Nachzuweisen, dass du den Vertrag tatsächlich nie verlängern wolltest, wird jetzt natürlich schwer, denn aufgezeichnet wird das Telefonat zu diesem Zweck ja leider nicht. Solltest du allerdings einen Zeugen haben, der "zufällig" das Telefonat mitgehört hat, weil du auf Lautsprecher gestellt hattest, sieht die Sache ganz anders aus ;-)

Ich hoffe das klärt sich für dich.

Ich musste sogar meine gewünschte Vertragsverlängerung auch widerrufen, weil telefonisch etwas anderes versprochen wurde, als im Endeffekt in der Email zu lesen war. Da sitzen leider teilweise nicht die besten Leute am Telefon... Schade

Grüße

Hi sebarno,

auch erstmal danke für deinen Beitrag.

Du schreibst: "kannst du eigentlich IMMER schnell eine Email als Widerruf abschicken. Das macht den Kohl nicht fett und du bist raus aus der ganzen Sache."

Antwort:Man kann viele E-Mails schreiben, die Frage ist nur, was sie für eine Rechtswirkung entfalten. Einen nicht existenten Vertrag zu widerrufen hat den gleichen Effekt wie Schwimmbewegungen im Vakuum, nämlich gar keinen.

Den einzigen für den Verbraucher negativen Effekt, den das Ganze haben könnte, ist, dass ein gewitzter Callcenter-Mitarbeiter mit ein paar juristischen Taschenspielertricks auf Lager auf die Idee kommen könnte, den Widerruf als konkludente Annahme darzustellen.

Du schreibst: "Nachzuweisen, dass du den Vertrag tatsächlich nie verlängern wolltest, wird jetzt natürlich schwer,"

Antwort: Nachzuweisen gäbe es höchstens etwas für O2, nämlich, dass ein Vertrag geschlossen wurde und nicht andersrum. Aber da ich von einem Missverständnis ausgehe, stellen sich solche Fragen für mich derzeit auch nicht.

Grüße Miwe

Du hast natürlich vollkommen Recht.

Ich hoffe die Sache klärt sich schnell für dich.

Grüße

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