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Einzelverbindungsnachweis


Guten Tag,

obwohl ich die entsprechende Option aktiviert habe und laut meiner Rechnung auch Kosten außerhalb meiner Flat angefallen sind, finde ich nirgendwo den Einverbindungsnachweis. Das scheint, angesichts der Forenmitteilungen, schon häufiger ein Problem gewesen zu sein. Woran liegt das?

Beste Grüße


3 Antworten

Benutzerebene 7
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Hallo,

vermutlich liegt das daran, dass der Auftrag zur Erstellung des EVN im System hängen geblieben ist.

Da hilft meist eine Deaktivierung und anschließende Neuaktivierung des Einzelverbindungsnachweis, bspw. unter Mein o2 oder hier im Forum über einen Moderator (dazu Geduld).

Rückwirkend können allerdings (auch nach erneuter Aktivierung) keine EVN mehr erstellt werden.

In der Regel ist ein EVN (sofern erstellt) direkt unterhalb der Rechnung downloadbar.

Vielen Dank für die Antwort. Das ist natürlich immens ärgerlich, wenn ein Aktivierungsauftrag über Wochen, fast Monate "hängenbleiben kann", und mir so jegliche Möglichkeit genommen wird, die Zusammensetzung des Rechnungsbetrages nachzuvollziehen. Ärgerlich umso mehr, weil der "hängengebliebene Aktivierungsauftrag" kein Einzelfall zu sein scheint. Ich werde jetzt einfach die Abbuchung stornieren, den Grundbetrag, der natürlich anfällt, überweisen und den Mehrbetrag erst gegen Nachweis bezahlen, dass O2 tatsächlich entsprechende Leistungen erbracht hat. Ich erwarte da eine Aufschlüsselung der Einzelverbindungen.

Mach nichts unüberlegtes.

Zuerst musst du richtig der Rechnung widersprechen und o2 die Möglichkeit geben, den Fehler zu heilen. Gleichzeitig kannst du unter Fristsetzung die Rückbuchung androhen.

Beachte: Rückbuchung, egal ob zu recht oder nicht, löst bei o2 eine Sperre des Internets aus. Bei hoher Rechnung auch des Tarifes. Dann kommt Mahnung und Inkasso. Daher kläre die Rückbuchung vorher ab. Gerade in deinem Fall sehe ich rechtlich nicht so große Chancen, dass du Recht bekommen würdest. Dein Auftrag auf EVN wurde nicht final bearbeitet. Ob ein Antrag auf Erstellung des EVN dir schon diese rechtliche Stellung gibt, muss man mal prüfen, hab da aber meine Zwifel.

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