Hallo,
ich habe am 19.04.2017 eine Auftragsbestätigung zu meinem DSL-Produkt erhalten. Fälschlicherweise steht in dem Vertrag, dass ich das DSL ALL-in L Produkt und zusätzlich die Option Protect Complete Flex gebucht habe. Da nach Überprüfung von o2 die Internetgeschwindigkeit in unserer Straße sehr gering ist (Leistungsdämpfung, Geschwindigkeit < 8 Mbits/s) ist bei uns maximal ein ALL-in S Vertrag möglich. Dieser Vertrag habe ich über die Hotline bestellt. Nun habe ich eine Auftragsbestätigung von einem DSL ALL-in L Produkt und zusätzlich die Option Protect Complete Flex erhalten. Beides habe ich nicht bestellt und würde mir wünschen, dass der Vertrag in ALL-in S und ohne die Option Protect Complete Flex umgeändert wird.
Eine nette Dame von der Hotline meinte, dass momentan keine Änderungen möglich seien, aber sobald der Anschluss freigeschaltet wäre, würde ich einfach in den S-Tarif wechseln können ohne zusätzliche Kosten.
Nun habe ich des Öfteren gelesen, dass ein Tarifwechsel teuer sein kann oder überhaupt nicht möglich (von L in S). Ich hätte gerne eine schriftliche Bestätigung, dass nach Anschluss der Tarif für mich kostenfrei umgeändert wird. Falls das nicht möglich ist, dann würde ich gerne vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Viele Grüße,
JuBe
Das solltest Du schriftlich und nachweisbar O2 und nicht dem O2-Kundenstammtisch (Forum) mitteilen!
Beachte aber die Volumeneinschränkung von 100GB bei S gegenüber M. Mail an die Email-Widerrufsadresse könnte evtl. auch helfen.
o2 DSL All-in S | Ihr Internet- und Festnetz-Paket für zuhause
Beachte aber die Volumeneinschränkung von 100GB bei S gegenüber M. Mail an die Email-Widerrufsadresse könnte evtl. auch helfen.
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Hallo,
vielen Dank. Ich habe bereits schon mehrere Briefe an o2 geschickt, bis jetzt kam noch keine Reaktion. Wie lautet denn die EMail-Widerrufsadresse? Ich wusste leider nicht, an wen ich mich noch wenden kann, da in unsererm o2 Shop die Mitarbeiter nicht helfen können und über die Hotline auch selten jemand zu erreichen ist.
vielen Dank. Ich habe bereits schon mehrere Briefe an o2 geschickt, bis jetzt kam noch keine Reaktion. Wie lautet denn die EMail-Widerrufsadresse? Ich wusste leider nicht, an wen ich mich noch wenden kann, da in unsererm o2 Shop die Mitarbeiter nicht helfen können und über die Hotline auch selten jemand zu erreichen ist.
Die Emailadresse steht in der Widerrufsbelehrung.
o2 benötigt derzeit viel Zeit für die Bearbeitung. Mehrere Briefe sind da auch nicht förderlich. Einer und den vernünftig zugestellt, reicht völlig.
o2 benötigt derzeit viel Zeit für die Bearbeitung. Mehrere Briefe sind da auch nicht förderlich. Einer und den vernünftig zugestellt, reicht völlig.
A
Richtig - und Widerruf ist nur möglich bei Fernabsatzverträgen!
Bei Abschluß im Shop wäre der korrekte Weg den Vertrag wegen Nichterfüllung des bestellten Produktes bzw. Leistung aufzuheben.
Bei Abschluß im Shop wäre der korrekte Weg den Vertrag wegen Nichterfüllung des bestellten Produktes bzw. Leistung aufzuheben.
A
Klaus VoIP-Droide schrieb:Der TE schrieb doch in seinem ersten Beitrag, er habe den Vertrag über die Hotline abgeschlossen? 😮
Richtig - und Widerruf ist nur möglich bei Fernabsatzverträgen!
Bei Abschluß im Shop wäre der korrekte Weg den Vertrag wegen Nichterfüllung des bestellten Produktes bzw. Leistung aufzuheben.
😮 Ups, stimmt!
Stand sehr versteckt im Text und die Aussage zum Shop hat mich auf die falsche Spur geführt.
Stand sehr versteckt im Text und die Aussage zum Shop hat mich auf die falsche Spur geführt.
Ich habe noch eine Frage zum Widerruf: Laut o2-Homepage kann innerhalt von 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung noch widerrufen werden. Der Vertrag wurde jedoch am Telefon schon viel früher abgeschlossen - zählt hier trotzdem Datum der Auftragsbestätigung (auf der Auftragsbestätigung steht 13.04. wir haben diese wegen Ostern erst am 19.04. erhalten - welches Datum ist jetzt wichtig)? Und wenn ich widerrufe, reicht dann die E Mail oder soll ich das auch noch per Post senden?
Lies mal die Widerrufsbelehrung und insbesondere den Part Hardwarelieferung 😉 und wann die Frist überhaupt beginnt.
Wie Du weiter vorgehen möchtest entscheidet über den Kommunikationsweg. Wenn Du wirklich widerrufen willst, dann am besten per Einschreiben! Ansonsten, nur um den Vorgang abzusichern, reicht meist eine Email.
Wie Du weiter vorgehen möchtest entscheidet über den Kommunikationsweg. Wenn Du wirklich widerrufen willst, dann am besten per Einschreiben! Ansonsten, nur um den Vorgang abzusichern, reicht meist eine Email.
Das Problem ist, dass wir nie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben (auch nicht der Auftragsbestätigung beigefügt). Ich habe auch schon im Internet nach der Widerrufsbelehrung von Telefonica gesucht, aber leider keine aktuelle gefunden. Kommt diese Behlerung erst zusammen mit der Hardware?
Es hieß immer, dass Vertragsabschluss am Telefon zählt, d.h. ab diesem Datum 14 Tage Widerruf möglich ist. Ist das bei o2/Telefonica nicht so?
JuBe111 schrieb:Das ist dann sogar gut, weil sich die Frist dann auf 12 Monate und 14 Tage verlängert.
Das Problem ist, dass wir nie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben (auch nicht der Auftragsbestätigung beigefügt). I
JuBe111 schrieb:Such doch lieber auf der Website bei o2.
Ich habe auch schon im Internet nach der Widerrufsbelehrung von Telefonica gesucht, aber leider keine aktuelle gefunden.
Dann findet man das:
AGB & Infos
Vielen Dank für deine Hilfe! Nun noch abschließend: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann beginnt bei meinem DSL Vertrag die Widerrufsfrist ab Erhalt der Auftragsbestätigung, denn in der Widerrufsbelehrung steht nichts Gegenteiliges dazu? Bitte korrigiere mich, falls ich es falsch verstanden habe.
Die Belehrung von o2 ist da wohl nicht so toll. Ich sehe Hardware und AB in Zusammenhang und würde es auch auf Hardware beziehen. Aber egal, du hast ja keine Belehrung erhalten. Damit bist du auf jeden Fall in der Frist.
bielo schrieb:Sehr höflich ausgedrückt 😉
Die Belehrung von o2 ist da wohl nicht so toll.
Aber die lausige Belehrung kommt dem Kunden zugute. Also gibt es nichts zu meckern. Und ohne Belehrung (was O2 im Zweifel abstreiten wird da "eine Auftragsbestätigung zu meinem DSL-Produkt erhalten.") verlängert sich die Frist.
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