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Vertragslaufzeit über 24 Monate rechtlich wirksam?


Hallo zusammen,

bei meinem Vertrag wurde viel gerätselt und viele Aussagen getroffen aber nun zur Frage ich habe damals bei Base eine VL gemacht am 18.04.2016 um 24 Monate. Natürlich hatte ich einen Vertrag bei Base zu der Zeit und dieser wurde bei O2 übernommen und es heißt das mein Vertrag bis 02.05.2019 gehen soll weil die Restlaufzeit vom Alten Vertrag hinten dran hängt aber wegen Verstoß gegen § 309 BGB wäre dies doch unwirksam.

Wer kann mir hier Helfen ?

Finde es auch lustig das die Gutschriften dann aber nicht mit drangehangen werden. Den diese laufen max. 24 Monate.


4 Antworten

Dass die neuen 24 Monate an den die alten 24 Monate rangehängt werden, ist doch logisch und korrekt, denn formal handelt es sich bei der Vertragsverlängerung um einen neuen Vertrag, und erst einmal müssen die alten 24 Monate abgegolten werden. Dass Rabatte vor dem Ende der neuen Laufzeit enden, ist auch logisch, denn sie beginnen ja auch früher. Deshalb empfiehlt es sich, seinen Vertrag möglichst spät zu verlängern.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, verlängere einfach nicht bzw. nicht so früh.

Also ich möchte dich bitten auf fragen zu antworten und nicht einfach deine Tastatur zu nutzen. Logisch habe ich nicht gefragt. Also wer antwortet auf die Frage ?

... aber wegen Verstoß gegen § 309 BGB wäre dies doch unwirksam.

§ 309 BGB behandelt Klauselverbote in AGB und in den AGB von o2 steht nichts zum Thema, was du hier ansprichst.

Du hast einen Vertrag, der noch nicht abgelaufen ist und verlängerst vorfristig ... ergo hast du 24 Monate neue Vertragslaufzeit (gesetzlich völlig korrekt) und xx Monate alte Vertragslaufzeit (auch gesetzlich korrekt, nennt sich Vertragserfüllung ;-)

rz95 schrieb:

Also ich möchte dich bitten auf fragen zu antworten und nicht einfach deine Tastatur zu nutzen. Logisch habe ich nicht gefragt. Also wer antwortet auf die Frage ?



Abgesehen davon, dass Dein Ton unangemessen ist, darf ich daran erinnern, dass Deine Frage folgendermaßen lautete: "Wer kann mir helfen?".  Auf diese Frage habe ich geantwortet. Insofern solltest Du Deinerseits vor dem Drücken von Tasten überlegen, wie Du Deine Frage(n) formulierst.

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