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Anschlussgebühren


Hey

 

hab in einem o2 Shop einen O2 Blue All in Flex Vertrag abgeschlossen.

 

Online würden die Anschlussgebühren ja entfallen.

 

Auf Anfrage ob ich die Kondition auch im Shop bekommen kann versicherte mir der Filialleiter dass es geht und wir das so machen können.

 

Nun stellt sich heraus das ich doch die Rechnung für die AG bekommen hab.

 

Dann wieder im Shop stellt sich der Shopleiter natürlich dumm er könne da nix machen.(Das System würde das nicht zulassen eine Gutschrift zu machen).

Ich wusste jetzt auch vorher nicht das es explizit im Vertrag stehen muss das man von den AG befreit wird.(Fühlt man sich als Kunde totall verarscht, von Leuten die einen eigentlich beraten sollten)

 

Da ich mich 100% mit dem Shopleiter nicht einigen kann gibts da eventuell möglichkeiten wie mir geholfen werden kann?

Oder bleibt mir nix anderes übrig als zu Kündigen obwohl ich sonst recht zufrieden bin?

 

MFG


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17 Antworten

Benutzerebene 6
Sehr geehrte/r 19chris84,

 

im Shop geschlossene Verträge fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz, du hast also kein Widerrufsrecht. Der Shop könnte die Kündigung natürlich aus Kulanz akzeptieren, aber nach deiner Beschreibung klingen die Mitarbeiter dort nicht so, als würden sie dir den Gefallen tun.

 

Eventuell kannst du aber von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil du falsch beraten/belogen wurdest. Naja, wie auch immer, ist in jedem Fall kompliziert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Widerruf ist keine Kündigung. Diese Begriffe sollte man unterscheiden können.

 

Auch gibt es kein Sonderkündigungsrecht wegen Falschberatung oder Belügen. Es wäre toll, wenn du Kunden hier nicht falsch berätst. 

Stenzel schrieb:
Sehr geehrte/r 19chris84,

 

im Shop geschlossene Verträge fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz, du hast also kein Widerrufsrecht. Der Shop könnte die Kündigung natürlich aus Kulanz akzeptieren, aber nach deiner Beschreibung klingen die Mitarbeiter dort nicht so, als würden sie dir den Gefallen tun.

 

Eventuell kannst du aber von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil du falsch beraten/belogen wurdest. Naja, wie auch immer, ist in jedem Fall kompliziert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Stenzel,

 

bitte sei mir nicht böse, aber leider ist das, was und wie Du es schreibst, m.E. nicht haltbar.

 

Korrekt wäre vielleicht eher die Formulierung, dass der Shop ggfs. den Vertrag stornieren könnte (wenn es - noch - in seiner Macht steht). Ein "Sonderkündigungsrecht" aufgrund behaupteter Falschberatung bei Mobilfunkverträgen ist mir hingegen ganz und gar nicht bekannt. Wenn Du da mehr wissen solltest als ich, wäre ich für Aufklärung meinerseits - am besten mit Quellen, am allerbesten mit Links - dankbar.

 

Gruß,

 

Fuchs

Hey,

 

dachte hier im Forum gibts eventuell den ein oder anderen der sowas schon durch hat und weiß wo man sich beschweren könnte.

 

Oder Nummern wo einem geholfen werden kann.

 

Die 30 Euro mögen vielleicht nicht weh tun aber man muss sich ja heutzutage nicht alles gefallen lassen.

 

MFG

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Von der o2-Kundenbetreuung ist bei dem Gespräch ja niemand dabei gewesen...

Deswegen ist das eben nicht ganz so einfach...

Benutzerebene 6
Sehr geehrter Fuchs,

 

naja, man kann den Vertrag doch anfechten ... wenn er doch ganz anders ist als eigentlich besprochen. Das ist vielleicht nicht direkt ein Sonderkündigungsrecht, aber ich bin auch kein Jurist, meine Güte. Solange der Betroffene/die Leser wissen, was gemeint ist, muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

 

... und stimmt, in dem einen Satz ist Kündigung fehl am Platz, Stornierung wäre besser.

 

Mit freundlichen Grüßen

Solange der Betroffene/die Leser wissen, was gemeint ist, muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Woher weißt du das dann im Einzelfall? Du weißt, wie schnell sich Halbwissen im Internet verbreitet? Das, was du hier heute mal eben "anderes gemeint" hast, steht morgen als Wahrheit in einem anderen Forum. 

Stenzel schrieb:
 

naja, man kann den Vertrag doch anfechten ...

Anfechten kann man immer. Aber ob das Aussicht auf Erfolg hat, wenn man seine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt und AGB etc. akzeptiert hat, ist dann wohl eher fraglich.  😉

Joa in der Kunden Hotline sagen die auch nur, klären Sie es mit dem Shop.

Ansonsten ist es doch ein Flex Vertrag, können Sie ja Problemlos kündigen >.<

 

Klingt nicht so als würde denen was an den Kunden liegen. Traurig is dann noch wie die sich immer von den Shops distanzieren.

 

Oder sind die o2 Shops irgendwelche 3. Anbieter?

 

MFG

 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wie gesagt wissen die an der Hotline aber nicht, was im shop besprochen wurde.

Wenn das so einfach wäre würde ja jeder nach Vertragsabschluss an der Hotline anrufen und sagen: "Lt. Shop sollte aber keine Anschlussgebühr anfallen..."

Benutzerebene 6
Sehr geehrter Fuchs,

 

so groß wird die Chance nicht sein, aber das habe ich auch nicht behauptet, ich wollte lediglich klarstellen, was ich eigentlich gemeint habe, weil es offensichtlich falsch gedeutet wurde (mein Fehler).

 

Aber der Mitarbeiter im Shop hat ihn doch eiskalt belogen, wenn er ihm erst zusichert, dass er die Konditionen so bekommt und es dann anders macht ... und im Nachhinein auch noch behauptet, dass das am System liegt und nicht möglich sei. Ist doch Unsinn, natürlich kann er ins System eine Anschlusspreisbefreiung eintragen, braucht er nur einen bestimmten Code und den hat er sicherlich (in meinem Shop hat der Mitarbeiter auch einfach zwei/drei Codes in meinem Beisein eingegeben und schon waren die besprochenen Extras sichtbar ... Bemerkungen oder wie das Feld im Vertrag heißt).

 

War das dann schon arglistige Täuschung oder muss dafür mehr vorfallen?

 

Naja, vielleicht sollte der Themenersteller nochmal das Gespräch mit dem Shop suchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hey

 

werde mal so argumentieren wie Stenzel es vorgeschlagen hat und mal gucken wie der Shopleiter sich da rauswindet.

 

MFG

Stenzel schrieb:
natürlich kann er ins System eine Anschlusspreisbefreiung eintragen, braucht er nur einen bestimmten Code und den hat er sicherlich (in meinem Shop hat der Mitarbeiter auch einfach zwei/drei Codes in meinem Beisein eingegeben und schon waren die besprochenen Extras sichtbar ... Bemerkungen oder wie das Feld im Vertrag heißt).

Kann er das auch bei einem bereits geschlossen und "abgeschickten" Vertrag?

 

Stenzel schrieb:
War das dann schon arglistige Täuschung oder muss dafür mehr vorfallen?

Keine Ahnung, habe das jetzt mal nicht durchgeprüft. Jedenfalls ist das absolut nicht in Ordnung, wenn sich ein Verkäufer so verhält.

 

Stenzel schrieb:Naja, vielleicht sollte der Themenersteller nochmal das Gespräch mit dem Shop suchen.

Versuchen kann er es ja noch einmal. Ich habe bloß die Befürchtung, dass das nicht viel bringen wird.

19chris84 schrieb:
 

werde mal so argumentieren wie Stenzel es vorgeschlagen hat und mal gucken wie der Shopleiter sich da rauswindet.

Viel Glück! Berichte dann doch bitte.

Benutzerebene 6
Sehr geehrte/r 19chris84,

 

einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.

 

Nur war es bei mir natürlich so, dass die besprochenen Vergünstigungen (wie unter anderem die Anschlusspreisbefreiung) nach Codeeingabe durch meinen Kundenbetreuer im Vertrag sichtbar waren, also bevor ich ihn dann unterzeichnet habe. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

 

Bei dir war es wohl so, dass er dir zwar das Blaue vom Himmel erzählt hat, es aber nicht umgesetzt hat ... du hast aber dann trotzdem unterschrieben, obwohl scheinbar nichts von Anschlusspreisbefreiung dabei stand. Das ist natürlich dumm gelaufen, aber da fallen bestimmt einige drauf herein.

 

Einen Versuch ist es wert, wenn es nicht klappt, hast du wenigstens daraus gelernt ... Erfahrung ist kostbar. ☺️

 

* @Fuchs : Eigentlich müsste er da auch nachträglich noch eine Gutschrift erteilen können, machen die Moderatoren hier doch auch manchmal, wenn z. B. bei telefonischen Vertragsverängerungen andere Konditionen besprochen als umgesetzt wurden.*

 

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geerhte/r Herr/Frau @Stenzel ,

 

Wenn du die Topics aufmerksam gelesen hast dann würdest sehen das die Gutschriften erteilt worden sind nachdem die Mods. die Unterlagen dazu gesichtet haben. In diesem Falls war es wohl eine mündliche Vereinbarung zwischen dem TE und dem Shop. Dieser hätte auch die möglichkeit gdhabt die Anschlusspreisbefreiung einzubuchen, hat es aber nicht.


 

Gruß

Hey

war heute im besagten Shop.

 

Nachdem ich vor Kunden eine laute Szene gemacht hab, was er doch fürn Betrüger ist, irgendwas mündlich zu versprechen und es dann nicht einzuhalten, ist Ihm dann doch eingefallen das er per Fax an o2 um eine Gutschrift Bitten kann.

 

Der Kundin die grad neben mir beraten wurde und Ihr ein Handy + AG Befreiung + Handytasche versprochen wurde, hab ich erstmal in die Richtung des Shopleiters süffisant reingeplappert Sie solle sich das ja schriftlich geben lassen XD

 

MFG