München/Düsseldorf - Nach einem Musterurteil dürfen Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Verfahren gegen den viertgrößten Mobilfunk-Netzbetreiber O2 jetzt und bestätigte damit ein bereits vorliegendes Urteil einer unteren Instanz. Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2, wonach nicht genutzte Restguthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, seien nicht zulässig, lautete die Entscheidung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Allerdings kann O2 noch über den Bundesgerichtshof (BGH) versuchen, dagegen vorzugehen. Wieso soll demnach mein Betrag verfallen,ist doch nicht rechtens,oder ??
Nachricht geändert durch Sandroschubert, Betreff sinnvoll gekürzt