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Mein Smartphone ist auf dem Reparaturweg verloren gegangen.

  • 22 January 2019
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Guten Abend,

Anfang November ´18 habe ich mein Sony Xperia XA1 (August ´17 gekauft) in einem O2 Shop zur Reparatur verschicken lassen, da es sich nicht mehr aufladen ließ. Am 6.11.18 bekam ich per Mail die Information, dass mein Smartphone auf dem Weg dorthin verloren gegangen ist. Die Firma, die für den Postweg verantwortlich ist, bat mich 4-6 Wochen zu warten, damit sie das Handy suchen können. Nach 6 Wochen rief ich bei O2 an, ging zu dem O2 Shop und fragte mehrmals nach. Niemand konnte mir eine eindeutige Nachricht mittteilen, auch im Telefonat mit dem Paketdienst gab es keine genauere Antwort. Am 28.12.18 rief ich bei O2 noch einmal an. Doch auch da konnte mir niemand helfen, also ging ich noch einmal in den O2 Shop. Sie "setzten die Priorität hoch" und ich sollte noch einmal warten. Ich sagte, dass ich aufjedenfall eine Entschädigung haben möchte, da ich auf ein funktionstüchtiges Smartphone angewiesen bin und O2 ständig hinterher telefoniere und hinterher laufe. Das Leihgerät, was sie mir angeboten hatten war ein Samsung J1 oder J3.. Da ich aber eine 40h bzw. 60h Woche habe und in der Zeit mit ca. 100 Menschen beruflich in Kontakt treten muss, am Wochenende nebenbei studiere, den Online Campus benutzte, Dokumenteneinsicht brauche usw., benötigte ich ein leistungsstarkes Smartphone. Von 02 bekam ich dies aber nicht. Ich wartete und wartete. Nach Androhung rechtliche Schritte einzugehen, da ich langsam keine Nerven mehr hatte, bekam ich am 17.01.19, also nach ca. 11 Wochen endlich eine "Rechnungskorrektur" in Höhe von 4,99 Euro ( Versandkosten) und heute am 22.01.19 eine Überweisung von meinen 17 bezahlten Monatsraten. Einen Brief zur Entschuldigung oder eine Erklärung, wie die Korrektursumme zustande kommt oder warum so viel Zeit vergehen musste, gab es nicht. Ich habe mir dann selber rechnerisch erschließen können, wie der Beitrag auf meinem Konto zu Stande gekommen ist. Jetzt ist meine Frage, ob und wie ich eine Entschädigung geltend machen kann, denn durch meinen Zeitaufwand ihnen hinterher zu rennen und nach zu telefonieren, sowie meine Beeinträchtigungen in meinem Arbeits-und Privatleben bin ich der Meinung, dass mir das zusteht. Belehrt mich, wenn ich das falsch sehe.

Mit freundlichem Gruß,
Lisa

1 Antwort

Schadensersatz kann man erfolgversprechend nur geltend machen, wenn man einen konkreten Schaden nachweisen kann. Welcher Schaden / welche Schäden ist / sind Dir konkret entstanden? In welcher Höhe? Wenn Du das konkret und exakt auflisten, quantifizieren und nachweisen kannst, schreib das auf und schicke Deine Forderung schriftlich an o2.

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