Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

O2 lehnte Retour ab Samsung Galaxy S5 und schickt beschädigtes Gerät erneut zu

  • 4 August 2014
  • 1 Antwort
  • 100 Aufrufe

Hallo,

bin ziemlich frustriert und enttäuscht was ich die letzten 7 Tagen durchmachen musste.
Hab vorletzte Woche Dienstag online auf o2 das Samsung Galaxy S5 mit Vertrag bestellt.
Am Freitag nach der Arbeit konnte ich es dann endlich bei der Post abholen.
Nach dem Auspacken des Handys (in Anwesendheit von 3 Leuten) war ich dann doch enttäuscht. Am Rand des Mittelrahmes auf der Vorderseite war wie eine Art Einkerbung. Das sieht nicht schön aus. Hab also am nächsten Morgen das Handy mit Retourschein und allem was dazu gehört wieder an o2 zurückgeschickt. Vorher natürlich bei o2 angerufen (Es wurde mir versichert das ich ein neues Gerät bekommen würde).
Einige Tage später dann ein Mail von o2 erhalten:

Guten Tag xxx,
wir haben Ihre Bestellung mit der Auftragsnummer WEHxxxxxxxxxxxxxx erhalten.
Aus folgendem Grund können wir einer Rücknahme des/der Artikel(s) nicht entsprechen:

Schäden durch Fremdeingriff/unsachgem. Handhabung

Die Sendung wird Ihnen erneut zugestellt.

 

Hab sofort mit o2 telefoniert und wollte das Problem klären. Man kann mir nicht helfen... Ich hätte das Gerät beschädigt und es wäre nicht die Schuld von o2...!

Habe darauf hin sofort meinen Vertrag innerhalb der 14 Tage meine Widerrufsrechts gekündigt.

Heute kam die Antwort auf meine Kündigung.

Meine Mobilfunkvertag wurde wunschgemäß gekündigt...aber... das Handy nicht...

Ablehnungsgrund: Schäden durch Fremdeingriff/unsachgemäße Behandlung/Beschädigung am Gehäuse

Hab heute mehrmals mit o2 telefoniert aber immer wurde ich nur abgewimmelt und es wäre mein Verschulden...

Kann mir jemand Rat geben oder soll man bei sowas direkt einen Anwalt einschalten?

 

Mein Widerrufsrecht läuft bis zum 05.08.2014

Ähnlicher Fall:

http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Vertrag/O2-lehnte-Retour-ab-HTC-One-und-schickt-beschädigtes-Gerät/td-p/422966


Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

1 Antwort

M.E. muss o2 das Gerät zurücknehmen. Wenn o2 nicht einlenkt und du rechtlich im Formulieren von Schriftsätzen nicht so bewandert bist, dann nimm dir einen Anwalt. Auf jeden Fall würde ich ab sofort nur noch schriftlich mit o2 in Kontakt treten.

 

Edit: Die Auftragsnummer habe ich entfernt, da man darüber deine Anschrift und deinen Namen erfahren konnte.