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Technologiewechsel: nach 5 Tagen noch kein Telefon / kein SIP-Passwort


Zum Mo., d. 06.01.2020 (früh, 0:00 Uhr?) wurde mein Anschluss von ADSL auf VDSL umgestellt. Vorab bekam ich eine Email mit neuen Zugangsdaten für DSL. Die Neueinrichtung des Internets hat auf Anhieb funktioniert, ABER:

Telefonie absolute Fehlanzeige! 4 ½ Tage später (Fr., 10.01.) immernoch kein Telefon!

Im Kundenportal “mein O2” steht immernoch die Meldung “Ihr Auftrag ist noch in Bearbeitung. Dieser Vorgang kann in Einzelfällen bis zu 48 Stunden dauern.” Die dort angegebenen SIP-Zugangsdaten sind immernoch die alten, aber die funktionieren nicht mehr.

Im O2-System wird der Status meines Kundenkonto immernoch mit "kein Abbruch mehr möglich" angegeben (anstatt mit "aktiviert").

Besonders krass ist der O2-Kundenservice im O2-Chat:

Auskunft am Di., 07.01. von xxxxx (O2): “Leider kommt es aufgrund eines technischen Fehlers zu einer Verzögerung bei der Aktivierung. Wir bitten das zu entschuldigen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Aktivierung.”

Am Mittwoch schrieb dann xxxx: “Hier liegt kein technischer Fehler vor. Der Fehler liegt in der nicht korrekten Einrichtung Ihres Routers.”

Am Donnerstag sagte man mir telefonisch, dass es daran liegt, dass mein Kundenkonto noch nicht aktiviert wurde, ich solle noch EINEN (!) Tag warten.

Heute konnte man mir wieder nicht helfen.

 

Edit: Mitarbeiternamen entfernt / o2_Flo

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Lösung von Joe Doe 11 January 2020, 19:11

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83 Antworten

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@entnervtVonO2 welcher Router wird genau eingesetzt?

TP-Link Archer VR200v.

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Du solltest bitte die Mitarbeiternamen aus deinem ersten Beitrag entfernen (ich denke nicht, dass du die Erlaubnis eingeholt hast diese öffentlich zu posten!).

Edit: Wurde bereits von o2_Flo erledigt.

Wieso brauche ich dafür eine Erlaubnis?

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Wieso brauche ich dafür eine Erlaubnis?

Ist die Frage ernst gemeint? Datenschutz!

Ich bin tatsächlich ausgebildete Fachkraft für DS, aber ein entsprechender Artikel der DSGVO ist mir nicht bekannt.

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Sorry, aber wenn du eine “ausgebildete Fachkraft für Datenschutz” bist, dann frage ich mich wie du es ernsthaft für datenschutzrechtlich in Ordnung finden kannst, Klarnamen anderer Personen mit ihren im persönlichen Gespräch gemachten Äußerungen öffentlich im Internet zu posten!

geht es um “in Ornung finden” (moralisch?) oder um Gesetzeskonformität (Datenschutzgesetze)?

Es war kein Privatgespräch, ich kenne diese Leute nicht

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@entnervtVonO2 ,

du wurdest vorhin schon einmal auf die Netiquette hingewiesen! Bitte lese sie durch, es ist dort beschrieben, dass keine persönlichen Daten eingestellt werden dürfen!
 

Bitte halte dich dran, dann klappt das hier auch besser.

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Hey @entnervtVonO2,

ich hatte dich in einem anderen Thema ja schon einmal drauf hingewiesen 🙂 In unserer Netiquette gibt es ein paar Punkte, die du dir anschauen solltest. Dazu gehört bspw. auch Punkt 1.7

  • Aus Datenschutzgründen ist die Nennung der Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gestattet.

 

Hierauf bezieht sich @bs0.

 

Zu deinem Fall 🙂 Ggf. helfen dir schon die Mitglieder der o2 Community. Sollte es notwendig werden, dann schaut auch nochmal einer meiner DSL Kollegen vorbei!

 

Viele Grüße,
Flo

@entnervtVonO2 ,

[...]

Bitte halte dich dran, dann klappt das hier auch besser.


… das bleibt abzuwarten - bisher nicht...

Hallo @entnervtVonO2,

 

bitte sende uns eine PN an o2_Support mit deiner Kunden-oder Festnetznummer, damit wir mal nach dem Stand der Dinge schauen können.

 

Grüße

[...] Ggf. helfen dir schon die Mitglieder der o2 Community. Sollte es notwendig werden, dann schaut auch nochmal einer meiner DSL Kollegen vorbei!

… bisher hat mir leider noch niemand wirklich geholfen, siehe oben.

Aber: ja, es ist notwendig, seit einer Woche habe ich kein Telefon.

Was die Nennung der Namen von O2-Mitarbeitern betrifft, so sehe ich ein, dass dies laut Forenregeln offenbar nicht zulässig ist, daran haben sich die Forennutzer (so auch ich) natürlich zu halten. Zu Datenschutzgesetzen sehe ich da aber keinen Zusammenhang, da ich Privatperson bin und auch nichts unzutreffendes behauptet habe u.s.w.

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Zu Datenschutzgesetzen sehe ich da aber keinen Zusammenhang, da ich Privatperson bin und auch nichts unzutreffendes behauptet habe u.s.w.

Für o2 als Forumsbetreiber gibt es natürlich ein Zusammenhang und für dich als Privatperson ist hier das Persönlichkeitsrecht relevant.

DSGVO Art. 2 (2): “Diese Verordnung [die DSGVO] findet KEINE Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher [...] Tätigkeiten.”

Somit ist der Verweis auf den Datenschutz unsinnig, sofern damit private Forennutzer gemeint sind. Trotzdem darf O2 natürlich Forenregeln nach Gutdünken aufstellen und darf diese auch unsinnig begründen (Begründung ist gar nicht erforderlich).

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Unsinnig ist das nicht, da die Verarbeitung im eigentlichen Sinne durch o2 als Forumsbetreiber erfolgt, o2 also sicherstellen muss, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden. Es sind also Datenschutzgründen. Und wie gesagt, bei dir als Privatperson handelt es sich ggf. um ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Für o2 als Forumsbetreiber gibt es natürlich ein Zusammenhang und für dich als Privatperson ist hier das Persönlichkeitsrecht relevant.

Richtig, O2 muss sich an die DSGVO halten und darf z.B. meinen Klarnamen hier nicht veröffentlichen. Dagegen ist es mir als Privatperson per Gesetz (abgesehen von den Forenregeln) durchaus erlaubt, Klarnamen zu veröffentlichen. Solange ich dabei nichts verbotenes, verleumderisches oder derartiges schreibe. So ungerecht ist die Welt, armer O2...

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Dann solltest du dich vielleicht zum Thema Persönlichkeitsrecht näher informieren. “Durchaus erlaubt” ist vieles.

Unsinnig ist das nicht, da die Verarbeitung im eigentlichen Sinne durch o2 als Forumsbetreiber erfolgt, o2 also sicherstellen muss, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden. [...]

Interessanter Gedanke! Dem Datenverarbeiter (hier: O2) ist es aber nicht grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu veröffentlichen. Die Einwilligung zur Verarbeitung muss grundsätzlich nicht schriftlich erteilt werden. Und die Veröffentlichung des Mitarbeiternamens erfolgt ja durch O2 und auch durch den Mitarbeiter selbst bereits im Chat. Beispiel:

“J.B.: Moin, wie man bei uns im Norden sagt und herzlich Willkommen bei o2. Ich bin J.”

Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter also eine entsprechende Einwilligung gegenüber O2 bereits mit deren Arbeitsvertrag abgeben. Zumindest ist deren Tätigkeit im Chat auch als stillschweigende Einwilligung auszulegen. Und noch dazu veröffentlichen sie ja selbst ihren Namen über den “Verarbeiter O2”.

Insofern ist hier die Annahme einer Rechtsverletzung durch O2 für mich nicht nachvollziehbar, auch dann nicht, wenn die bereits im Chat erfolgte Veröffentlichung (durch den Mitarbeiter selbst!) hier im Forum wiederholt wird.

Benutzerebene 7
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was wird das hier?

 

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Dann solltest du dich vielleicht zum Thema Persönlichkeitsrecht näher informieren. “Durchaus erlaubt” ist vieles.


Warum sollte ich das tun? Hier wurde mit dem Datenschutz argumentiert!

Wikipedia: “Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.”

Geht’s etwas konkreter??? Welches Recht sollte ich durch die Wiedergabe einer mir freiwillig erteilten Information verletzt haben?

Benutzerebene 7
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was wird das hier?

 

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Für mich nichts mehr. Das ist nicht die richtige Plattform.

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was wird das hier?

 

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Wartezeit sinnlos totschlagen. Seit einer Woche kein Telefon… und dann noch schwammige Vorwürfe gegen mich.

Vielleicht mal zurück zum ursprünglichen Thema, falls das noch jemanden interessiert:

Nach ewigen Runden der hin-und-her-Verbinderei sagte mir vorhin mein letzter telefonischer Gesprächspartner von O2, er werde nun ein Ticket erstellen, damit die zuständige Abteilung meinen Anschluss/Vertrag (?) kurzfristig freischaltet (technisch/kaufmännisch?).

So, was für eine geniale Idee von dem guten Mann!

Auszug aus meinem bereits eingangs erwähnten Chat vom 7.01.:

ich: “Könnte ich bitte eine Nr. für ein Störungsticket bekommen [...]?”

Mr. Top-Secret: “Es gibt kein Störungsticket. Es ist leider "nur" eine Verzögerung aufgrund eines technischen Fehlers.”

O2 can do.   Stand: 10.01.2020, 20:00 Uhr

Benutzerebene 7

@entnervtVonO2,

schreib doch bitte (wie weiter oben angefragt) eine private Nachricht an @o2_Support und nenn uns dort deine Kundendaten, damit wir uns deinen Datensatz anschauen können :)

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