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Router kann nicht freigeschaltet werden


Hallo Liebe Community,

Folgendes Problem liegt vor. Ich habe Anfang April 2 Techniker da gehabt, der eine konnte den Router nicht freischalten, da im Keller keine Leitungen der Telekom zum Internetverteilerkasten bestehen, da der Hauseigentümer einen Vertrag mit der NetCologne hat und ich so nur diesen als DSL Anbieter nutzen kann. Der zweite Techniker hatte es über den verteilerkasten an der Straße versucht, da war eine Freischaltung ebenfalls nicht möglich. Somit soll ich nun für den Anschluss der überhaupt nicht funktioniert bezahlen, eine sonderkündigung hatte ich 2 mal geschrieben. Persönlich finde ich es eine Frechheit von den Technikern der Telekom das diese nur mitgeteilt haben, das der Auftrag erledigt worden wäre.

Wünsche allen einen schönen Tag

Mit freundlichen Grüßen

AnneAuer

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Lösung von o2_Lars 14 August 2020, 11:17

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8 Antworten

Somit soll ich nun für den Anschluss der überhaupt nicht funktioniert bezahlen,

Hängt vermutlich mit der falschen Telekom-Meldung zusammen. Das klärt sich bestimmt. Grundsätzlich gilt “ohne Leistung kein Geld!”. Hast Du den Sachverhalt auch nachvollziehbar geschildert? War das ein Umzug? 

Benutzerebene 7

Hallo @AnneAuer und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Wenn der Anschluss nicht so läuft, wie er soll, ist das natürlich immer ärgerlich, das kann sicherlich jeder nachvollziehen.

Ich habe mir den Fall einmal angeschaut, wir hatten in den letzten Wochen mehrere male versucht, in Kontakt mit Dir zu treten und Dir auch Briefe geschickt, mit der Bitte, dass Du Dich einmal mit unserer DSL Technik in Verbindung setzt. Dies ist zwingend erforderlich, damit dieser Vorgang abgeschlossen werden und eine Lösung herbei geführt werden kann.

Falls es noch offene Beträge geben sollte, empfehle ich, diese ebenfalls zeitnah zu begleichen, um eine Sperrung und im schlimmsten Fall eine Abgabe der Forderungen an ein entsprechendes Büro zu verhindern. Denn eine Prüfung eines Anschlusses kann natürlich nur erfolgen, wenn dieser nicht gesperrt ist :-)

Wenn sich dann anschließend heraus stellt, dass in der Tat eine Leistung nicht erbracht werden konnte, werden wir selbstverständlich auch bezüglich eventuell gezahlter Gebühren für den Anschluss eine Lösung für Dich finden :-)

Gruß,

Lars

 

Hallo o2_lars

das Problem ist das der Zugang schon gesperrt wurde, da von Seiten der Techniker keine Fehler festgestellt werden konnten. Ich kann auch nicht zurückrufen da Mobilfunkvertrag und DSL wohl zusammen über eine Rechnung laufen. Für meinen Mobilfunk hab ich schon überwiesen, aber sehe nicht ein für ein DSL zu zahlen was überhaupt nicht geht. 

Lg Anne

April ???

Es gilt eine Reklamationsfrist für Rechnungen von 8 Wochen. Hast Du etwa innerhalb der Frist nicht schriftlich und nachweisbar reklamiert (vergl. AGB)? Dann bleibt Dir eigentlich nur Zahlung unter Vorbehalt und den Sachverhalt schriftlich darzulegen. Vermutlich ist die Sache so verfahren, das Dir selbst ein Moderator nicht mehr helfen kann. 

Natürlich hab ich in der Frist reklamiert, hab sogar ein schreiben vom Vermieter hingeschickt das die einen Vertrag mit NetCologne haben zu dem widerrufsschreiben. es wurde ja alles so in die Länge gezogen und versucht den Router frei geschaltet zu kriegen das die Frist dann natürlich verstrichen ist. Bis jetzt hat ich auch nie Probleme mit o2 nur mit diesem DSL Anschluss geht gar nicht's aber da liegt der Fehler nicht bei mir, da ich mich an alles gehalten habe, nach dem 2 Techniker Besuch hatte ich den widerrufungsbogen ausgefüllt und hingeschickt dafür hab ich vom o2 Shop auch eine Bestätigung. Die haben dazu gesagt das ich wahrscheinlich sonderkündigen muss.

… nach dem 2 Techniker Besuch hatte ich den widerrufungsbogen ausgefüllt und hingeschickt 

Alles von der Schilderung nachvollziehbar, aber eigentlich das völlig falsche Vorgehen. Dann liegt das Schreiben in der “Widerrufsabt.”, gehört aber in die “Störstelle”, die sich um Schaltungen kümmert. Solche Dinge bringen Unternehmen völlig durcheinander, da es Workflows gibt. 

Widerruf wäre ab Vertragsschluß und nicht nach Schaltungstermin möglich gewesen. Du siehst  das Problem? 

Genaugenommen liegt eine nicht rechtskonforme Sperre vor, denn die Sperre hängt an Fristen und Formen und bei strittigen Fällen darf nicht gesperrt werden. Vermutlich dürfte o2 sogar Deinen Anwalt zahlen, wenn Du den harten Weg gehst und Deine Darstellung belegbar ist. Andererseits stellt sich die Frage warum Du die Kontaktversuche von o2 nicht beantwortet hast. Eine Mitwirkungspflicht besteht immer.

Dadurch das mein Handyvertrag und DSL wohl zusammen hängen und in den Briefen steht ich soll mich telefonisch melden, geht das durch die Sperre nicht. Meine Mobilfunkrechnung hab ich ja beglichen. Außerdem hat O2 das schreiben meines Vermieters das es einen Rahmenvertrag mit der NetCologne gibt. Bei meinem Anwalt war ich gewesen und er versteht nicht warum man mich nach dem schreiben nicht aus dem DSL Vertrag lassen.

Hallo @AnneAuer 

Du solltest hier schnell aktiv werden und wie von Lars beschrieben den offenen Betrag zahlen, damit der Anschluss freigeschaltet und wir dann die Entstörung vorantreiben oder die außerordentliche Kündigung in Angriff nehmen können.

Sollten weiterhin keine Zahlungen eingehen werden irgendwann beide Verträge (Mobil und DSL ) von unserer Seite gekündigt und die offene Forderung an ein Inkassobürp abgegeben, was zusätzliche Kosten nach sich zieht, daher ist es wichtig 

das du jetzt zeitnah den offenen Posten ausgleichst. Sollte sich dann im Rahmen der Entstörung herausstellen, das der Anschluss nie hätte aktiviert werden können bekommst du alle berechneten DSL Grundgebühren zurück und der Vertrag wird umgehen abgeschaltet.

Bei meinem Anwalt war ich gewesen und er versteht nicht warum man mich nach dem schreiben nicht aus dem DSL Vertrag lassen.

Ich vermute eher, dass es technisch schon möglich ist, dort bei dir einen DSL Anschluss eines anderen Providers zu aktiveren, der Vermieter hat in den Schreiben ja auch nur bestätigt, dass es einen Rahmenvertrag mit der NetCologne gibt und dir dieser mit der Miete in Rechnung gestellt wird. 

VG Matze 

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