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Muss ich meine Fritzbox 7490 zurückgeben?


Ich bin gerade am überlegen, meinen Anbieter zu wechseln.

Da ist mir die Frage aufgekommen, ob ich meinen Router von o2 zurückgeben muss. (Ich habe damals Monatlich für den Router bezahlt)

Ist der Router jetzt so gesagt gekauft oder nicht?

 

LG

 

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Lösung von blablup 25 February 2020, 14:38

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11 Antworten

Ich bin gerade am überlegen, meinen Anbieter zu wechseln.

Da ist mir die Frage aufgekommen, ob ich meinen Router von o2 zurückgeben muss. (Ich habe damals Monatlich für den Router bezahlt)

Ist der Router jetzt so gesagt gekauft oder nicht?

 

LG

 


Das ist idR eine Miete.

Nein kannst behalten. Wird dann von O2 Berechnet, liegt dich unter dem neu Preis.

Oder anders las es, schick das abgerockte Teil zurück. Ne 7530 gibt es für knapp 100€.

 

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Die AVM Fritzbox 7490 wurde von o2 nie verkauft, sondern nur dem Kunden zur Nutzung überlassen. Das Gerät verbleibt im Eigentum von o2. Vertraglich ist Rückgabe bei Vertragsende oder bei Erhalt eines neuen Geräts vereinbart. Wird das Leih/-Mietgerät nicht zurück gegeben, so wird ein Schadensersatz von o2 berechnet. Es kommt dadurch aber kein Kaufvertrag zustande, so dass keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen. 

Eine Fritzbox 7490 ist ein Leihgerät…Hmmmm

Warum bezahlt man dafür?

Ich habe eine Fritzbox von 2016.  Ich habe für die Fritzbox 49 Euro bezahlt.

Eigentlich ist jedes elektronische Gerät nach drei Jahren abgeschrieben. Jetzt möchte O2 nochmal knapp 25 Euro haben.

 

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Warum bezahlt man dafür?

Weil ein einmaliger Bereitstellungspreis für den Router in der Preisliste steht. Das ist auch heute noch der Fall, allerdings zahlt man bei den neueren Verträgen zusätzlich zu den 49,99 EUR Bereitstellungspreis auch noch eine monatliche Miete von 4,99 EUR für die Fritzbox 7490 bzw. 5,99 EUR für die 7590.

o2 verkauft auch dir das Gerät nicht zum Vertragsende, sondern berechnet dir Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts um dich zu vertragskonformen Verhalten zu animieren und das Gerät wie vertraglich vereinbart an o2 zurückzuschicken

Auszug aus den o2 AGB/Leistungsbeschreibung:

Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters. [...] Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.

Von welchen Stand sind die AGB's??

Ich finde diesen Auszug  in meinen AGBs von 2014 nicht.

Von welchen Stand sind die AGB's??

Ich finde diesen Auszug  in meinen AGBs von 2014 nicht.


hi, für welchen Tarif?

Angebot war DSL all-in M 16000er Leitung von 2015, abgeschlossen 2016

Es sollte sich auch aus der damaligen Preisliste erlesen lassen, dass die Router Leihgeräte sind.

PL Stand 21.1.2016

Fußnote 4 bei den Routern beachten.

Benutzerebene 7
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Von welchen Stand sind die AGB's??

Ich finde diesen Auszug  in meinen AGBs von 2014 nicht.

 

Die AGB bestehen aus zwei Dokumenten: Einem allgemeinen Teil und der Leistungsbeschreibung. Der Passus zu den Routern steht im Dokument mit dem Titel Leistungsbeschreibung. Dort war dieser Text auch 2014 schon vorhanden, nur dass der Satz “Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat” fehlt, da die Tarife damals ausschließlich mit Router bestellt werden konnten. 

Darüber hinaus wurde auch in den Preislisten, im Onlineshop, in Faltblättern und in allen anderen Werbematerialien daraufhin gewiesen, dass das Leihgerät bei Vertragsende zurück gegeben werden muss.

Leihgeräte wurden seit jeher von Alice für die DSL-Tarife ausgegeben. Nach der Übernahme von Alice/Hansenet durch o2 hat auch o2 diese Praxis übernommen. Die Fritzbox 7490 wurde daher zu keinem Zeitpunkt von o2 verkauft, sondern ausschließlich dem Kunden zur Nutzung während der Vertragsdauer überlassen. Insofern kann man mit 100% Sicherheit sagen: Wer eine Fritzbox 7490 von o2 bekommen hat, hat ein Leihgerät im Eigentum von o2. Dies gilt ebenso für alle o2 Boxen und alle o2 Homeboxen.

Hallo @Tomate1983,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Bei allen unseren Routern handelt es sich um Leih- oder Mietgeräte, die nach Vertragsende zurückgesendet werden müssen. Wenn ich dich richtig verstehe, wurden dir bereits Gebühren berechnet. Diese können dir zurückerstattet werden, wenn du den Router zurückschickst. Bitte nutze dazu unser Rücksendeportal. Hier kannst du dir auch einen Retourenaufkleber ausdrucken oder eine mobile Paketmarke als QR-Code runterladen. Der Rückversand erfolgt mit DHL und ist kostenfrei.

Lass uns gerne wissen, falls noch Fragen offen sind.

Viele Grüße

Giulia

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