Hallo,
nach erfolgter Vertragsbeendigung sendete ich die von O2 bereitgestellte Hardware fristgerecht mit dem postalisch zugesandten Retourenschein an O2 zurück. Wochen vergingen - in denen in nicht unbeträchtlichem Maße bei der Deutschen Post gestreikt wurde - und zu meiner Verwunderung stellte mir O2 anschließend die Hardware in Rechnung. Den Verbleib der verschickten Sendung konnte ich leider nicht prüfen, da mir der Einsendebeleg zu meinem Bedauern und durch mein Verschulden nicht mehr vorliegt. Dieser ist scheinbar nach mehreren Wochen in den Müll sortiert worden.
Nach unzähligen Telefonaten mit dem "Service" von O2, um die von O2 zugesandte Retourennummer in Erfahrung zu bringen und den Verbleib der Sendung selbst prüfen zu können, wurde mir stets freundlich nicht geholfen. Stellt sich mir die Frage, ob O2 überhaupt ein Interesse an dieser "alten" Hardware hat oder ob ein in der Höhe zweifelhafter Gegenwert in bar favorisiert wird? Letzteres scheint der Fall zu sein, da O2 meines Wissens bislang keine Versuche unternommen hat, um deren verlorengegangenes Eigentum wieder aufzufinden. Eine solche Suche macht ggf. auch mehr Arbeit als eine einfache Rechnungsstellung beim Ex-Kunden.
Nachdem keine Bemühungen bei O2 zu erkennen waren, die zum Aufinden der Sendung beigetragen hätten, wurde die Lastschrift von mir zurückgenommen. Reaktionsschnell im Versenden von Zahlungserinnerungen, aber leider träge im Beantworten von Fragen. Auf von mir postalisch an O2 gerichtete Fragen kam immerhin eine Antwort, die nicht vollends aus ausweichenden Textbausteinen bestand. Der individuelle Part warf leider mehr Fragen auf als er beantwortet hat. Zentrale Frage stellt weiterhin die Retourennummer dar, die O2 leider aus zweifelhaften da unbekannten Gründen nicht mitteilen kann/darf/will. In einem Antwortschreiben von O2 wird auf AGBs verwiesen ("Ohne diesen Einsendebeleg können wir leider keine weitere Prüfung durchführen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Punkt 3.1.2 (AGB bis 23.06.2012) oder Punkt 4.1.3 (AGB ab 24.06.2012) unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen hin."), deren Inhalt ich leider nicht überprüfen kann. Untersagen diese AGBs O2 die Suche nach dem eigenen Eigentum? Weitere Fragestellungen wurden gekonnt missachtet. Hiermit bitte ich nochmals um die Bereitstellung der bzw. Erläuterungen zu den obigen AGBs, welche leider nicht via Google oder auf o2online.de zu finden sind. Desweiteren wäre die Beantwortung der offenen Fragestellungen höflich und wünschenswert.
Über eine kompetente Reaktion von O2 würde ich mich freuen, sodass der Sachverhalt alsbald geklärt werden kann. Ich vermute, dass das Paket die aufgeklebten Informationen zum Adressaten verloren hat oder im Rahmen des Poststreiks auf der Strecke geblieben ist, sodass es nicht mehr zugestellt werden konnte. Dank der freundlichen Rückmeldung der O2 Logistik, dass das Paket nicht angekommen ist, scheint ein Eingang des Pakets bei O2 annähernd ausgeschlossen zu sein. Anderenfalls wäre eine getätigte Lastschrift auch schwer begründbar.
MfG
Matthias
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Gruß
Genau. Das Risiko, dass eine Ware auf dem Versandweg verloren geht trägt in diesem Land der Empfänger. Nur - leider - muss der Versender nachweisen, dass er sie versandt hat, dann wärst du aus dem Schneider.
Danke für die weniger hilfreiche Antwort. Genau diesen Nachweis bin ich versucht zu erbringen, was mit der Kenntnis der Retourennummer ein Leichtes ist. Ich bemängel an der Stelle, dass mir O2 diese Nummer bislang unbegründet nicht mitteilen wollte.
Gruß
Gruß
Was heisst denn wenig hilfreich? Nur weil ich nicht schreibe was du gern hättest?
Und warum soll o2 dir die Nummwr geben? Wenn sie diese hätten hättest du keine Rechnung bekommen.
Nur als Hinweis für Dich ich finde die Retourenabwicklung von o2 bescheiden, aber das entbindet dich nicht Belege aufzuheben einen gewissen Zeitraum. Das sollte man übrigens bei allen möglichen Sachen machen.
Tut mir leid das du nicht das zu hören bekommst was du gern hättest.
Gruß
Und warum soll o2 dir die Nummwr geben? Wenn sie diese hätten hättest du keine Rechnung bekommen.
Nur als Hinweis für Dich ich finde die Retourenabwicklung von o2 bescheiden, aber das entbindet dich nicht Belege aufzuheben einen gewissen Zeitraum. Das sollte man übrigens bei allen möglichen Sachen machen.
Tut mir leid das du nicht das zu hören bekommst was du gern hättest.
Gruß
Wenig hilfreich, da die Erkenntnis des Belegens durch den Versender in meinem Eingangspost zentraler Inhalt ist. Danke auch für Deine allgemeinen Ratschläge.
Die Retourennummer wurde mir mit einem O2-Schreiben postalisch zugesandt. Im Zeitalter der elektronischen DatenVerarbeitung kaum vorstellbar, dass dieser Brief samt Retourennummer O2 nicht mehr vorliegt. Desweiteren wird es ein System zum Generieren dieser Retourennummern geben, in welchem entsprechende Informationen gespeichert sind.
Gruss
Die Retourennummer wurde mir mit einem O2-Schreiben postalisch zugesandt. Im Zeitalter der elektronischen DatenVerarbeitung kaum vorstellbar, dass dieser Brief samt Retourennummer O2 nicht mehr vorliegt. Desweiteren wird es ein System zum Generieren dieser Retourennummern geben, in welchem entsprechende Informationen gespeichert sind.
Gruss
War ein Missverständnis auf meiner Seite, sorry. Ich wünsche Dir das es sich noch entsprechend aufklärt.
Gruß
Gruß
Ja, erstens muss o2 die Retourennr. (noch) reproduzieren können, andererseits muss die Post noch die Retourennummer dann einer Sendungsnummer zuordnen können. Die Chancen stehen dafür mMn nicht gut, aber möglich wäre es ☺️
Die Nummer der Retoure wird bei uns nicht mit der Kundennummer verknüpft.
Wir haben die Nummer daher nicht.
Tut mir leid.
Gruß
Stefan
Wir haben die Nummer daher nicht.
Tut mir leid.
Gruß
Stefan
Warum wird denn nicht auf die Vielzahl an Fragen und offenen Punkten aus meinem Eingangspost eingegangen? Diese Form von Antwort entspricht etwa den Textbausteinen, die mir bereits mehrmals per Post zugesandt worden sind. Entsprechend kann ich diese Antwort leider nur als nicht hilfreich und servicearm bezeichnen.
Gruß
Matthias
P.S.: Welche Informationen werden denn mit meiner Kundennummer verknüpft?
Gruß
Matthias
P.S.: Welche Informationen werden denn mit meiner Kundennummer verknüpft?
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Antwort. Neben der Frage zu den AGBs scheinen meine weiteren Fragen und offenen Punkte leider missachtet worden zu sein. Eine erweiterte Stellungnahme zu diesen Punkte wurde evtl. ja nur vergessen, sodass ich sicher in der nächsten Antwort eine umfassende und ausführliche Antwort erwarten darf.
Zu den AGBs: Auf O2.de bin ich nach Deinem beschriebenen Vorgehen leider nur auf AGBs mit Stand vom Februar 2015 gestoßen. Wie Du sicher beim Lesen meines Eingangspost gesehen hast, bin ich auf der Suche nach AGBs nach einem anderen Stand (siehe Eingangspost), auf die in einem Brief an mich verwiesen wurde. Da meine Begabungen mit diesem Internet halbwegs brauchbar scheinen (aus meiner subjektiven Sicht), bin ich dennoch nicht im Stande die gewünschten AGBs zu finden. Du könntest mir sicherlich mit "kurzem" Suchen behilflich sein, sodass ich mich über zwei Links, über die ich die AGBs erreichen kann, sehr freuen würde. Vielen Dank im Voraus dafür.
Gruß
Matthias
vielen Dank für Deine Antwort. Neben der Frage zu den AGBs scheinen meine weiteren Fragen und offenen Punkte leider missachtet worden zu sein. Eine erweiterte Stellungnahme zu diesen Punkte wurde evtl. ja nur vergessen, sodass ich sicher in der nächsten Antwort eine umfassende und ausführliche Antwort erwarten darf.
Zu den AGBs: Auf O2.de bin ich nach Deinem beschriebenen Vorgehen leider nur auf AGBs mit Stand vom Februar 2015 gestoßen. Wie Du sicher beim Lesen meines Eingangspost gesehen hast, bin ich auf der Suche nach AGBs nach einem anderen Stand (siehe Eingangspost), auf die in einem Brief an mich verwiesen wurde. Da meine Begabungen mit diesem Internet halbwegs brauchbar scheinen (aus meiner subjektiven Sicht), bin ich dennoch nicht im Stande die gewünschten AGBs zu finden. Du könntest mir sicherlich mit "kurzem" Suchen behilflich sein, sodass ich mich über zwei Links, über die ich die AGBs erreichen kann, sehr freuen würde. Vielen Dank im Voraus dafür.
Gruß
Matthias
Hallo Stefan,
weiterhin würde ich mich über eine Antwort freuen. Urlaub?
Kontaktdaten zu einem kompetenten Kollegen, der Einblick in das Intraship-Programm zur Erstellung der Retourennummer nehmen kann, wären wünschenswert. Dort ist die Tracking ID gespeichert, mit der dieser Sachverhalt endlich mal geklärt werden könnte - sofern O2 ein Interesse daran hat.
Gruß
Matthias
weiterhin würde ich mich über eine Antwort freuen. Urlaub?
Kontaktdaten zu einem kompetenten Kollegen, der Einblick in das Intraship-Programm zur Erstellung der Retourennummer nehmen kann, wären wünschenswert. Dort ist die Tracking ID gespeichert, mit der dieser Sachverhalt endlich mal geklärt werden könnte - sofern O2 ein Interesse daran hat.
Gruß
Matthias
Kontaktdaten zu einem kompetenten Kollegen, der Einblick in das Intraship-Programm zur Erstellung der Retourennummer nehmen kann, wären wünschenswert. Dort ist die Tracking ID gespeichert, mit der dieser Sachverhalt endlich mal geklärt werden könnte - sofern O2 ein Interesse daran hat.Es gibt keine Verknüpfung zu deiner Kundennummer. Selbst mit Zugriff auf das Programm wissen wir nicht welchen Retourenschein du bekommen hast.
Gruß
Matthias
Und nein, nicht jede Retoure läuft zwingend über Intraship. Es gibt auch durchaus die Möglichkeit dem Versand- und Druckdienstleister einfach einen Stapel bereits gedruckter Retourenscheine zur Verfügung zu stellen, die dann einfach mit in das Packet/Brief gelegt werden.
Erneut: Du bist in der Nachweispflicht das Packet eingeschickt zu haben. Es gibt keine Möglichkeit unserseits an die Sendungsnummer zu kommen.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Antwort. Deine vorherige Antwort bedeutet also im Klartext, dass O2 alleine nicht im Stande ist sein auf dem Postweg verloren gegangenes Eigentum wiederzufinden? Hört sich für mich sehr unseriös an.
Erneut: Ich bin mir bewusst über meine Nachweispflicht die Retoure abgeschickt zu haben, sodass ich meine bisherigen Bemühungen als Service gegenüber O2 empfinden würde, O2 bei der Suche nach deren Eigentum behilflich zu sein.
An welche Adresse darf ich denn mein Einschreiben senden, in dem ich auf einen Zeugen verweise, der die Abgabe des Pakets bestätigt? Diese Frage stelle ich nur, da ich befürchte, dass ich trotzdem weitere Forderungen/Mahnungen erhalten werde.
In Erwartung einer Beantwortung/Stellungnahme zu allen gestellten Fragen verbleibe ich mit einem Gruß.
Matthias
vielen Dank für Deine Antwort. Deine vorherige Antwort bedeutet also im Klartext, dass O2 alleine nicht im Stande ist sein auf dem Postweg verloren gegangenes Eigentum wiederzufinden? Hört sich für mich sehr unseriös an.
Erneut: Ich bin mir bewusst über meine Nachweispflicht die Retoure abgeschickt zu haben, sodass ich meine bisherigen Bemühungen als Service gegenüber O2 empfinden würde, O2 bei der Suche nach deren Eigentum behilflich zu sein.
An welche Adresse darf ich denn mein Einschreiben senden, in dem ich auf einen Zeugen verweise, der die Abgabe des Pakets bestätigt? Diese Frage stelle ich nur, da ich befürchte, dass ich trotzdem weitere Forderungen/Mahnungen erhalten werde.
In Erwartung einer Beantwortung/Stellungnahme zu allen gestellten Fragen verbleibe ich mit einem Gruß.
Matthias
Gruß
Sehr geehrter Matthias,
am besten suchst du dir schonmal einen Anwalt, denn O2 wird auf den Zeugen wohl kaum etwas geben. Bald kommen dann sicherlich auch Schreiben vom Inkasso und später dann SCHUFA-Eintrag und alles, was dazugehört.
Dir ist deine Nachweispflicht ja bewusst, also viel Glück! (ich glaube dir zwar, aber bringt dir alles nichts)
Mit freundlichen Grüßen
Stenzel
am besten suchst du dir schonmal einen Anwalt, denn O2 wird auf den Zeugen wohl kaum etwas geben. Bald kommen dann sicherlich auch Schreiben vom Inkasso und später dann SCHUFA-Eintrag und alles, was dazugehört.
Dir ist deine Nachweispflicht ja bewusst, also viel Glück! (ich glaube dir zwar, aber bringt dir alles nichts)
Mit freundlichen Grüßen
Stenzel
Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem wie Matthias123...
Hatte Einen Vertrag bei O2 und eine Fritzbox bestellt. Leider war diese gerade nicht lieferbar und ich bekam als Überbrückung eine O2-Box. Nachdem ich die Fritzbox dann geliefert bekam, habe ich mit dem beigefügten Retourenschein den Router (O2-Box) zurück geschickt. Den Beleg hatte ich meines Erachtens irgendwo aufgehoben.
Ein Jahr später habe ich den Vertrag gekündigt und bekam zwei Router in Rechnung gestellt. Die Fritzbox wollte ich ja behalten, weshalb einer der Abbuchungen ja gerechtfertigt war. Die zweite Abbuchung kam mir merkwürdig vor, weshalb ich bei O2 nachfragte wofür das sei. Als mir dann mitgeteilt wurde, dass es sich um diese O2-Box handeln soll, bin ich aus allen Wolken gefallen.
Diesen blöden Nachweis, dass ich das Paket verschickt habe, finde ich natürlich nicht mehr. Nach einem Jahr habe ich schon öfter ausgemistet und da muss er wohl auch das Zeitliche gesegnet haben...
Nach einigen Nachforschungen im Internet, bin ich auf einen Kunden eines anderen Telekommunikationsunternehmens gestoßen, welches mit dem 20. Buchstaben im Alphabet beginnt. Dieser hatte das gleiche Problem wie Matthias123 und ich. Er ging ganz einfach zu einem Shop und fragte nach der Retourennummer. Diese bekam er dann auch promt und mit dieser Nummer wurde dann im System festgestellt, dass diese eingelöst wurde und das Geld wurde erstattet. Hier gab es eine Stelle, die über die Retourenummer bescheid wusste, diese Information aber nicht an den Rest weitergibt, warum auch immer. Aber das Zusammenspiel beider Stellen, hatte hier zum Erfolg geführt.
Ich würde mich ebenso freuen, wenn O2 hier auch in der Retouren-Stelle anfragt, ob hier ein Rückschluss möglich ist. Nur weil die Information nicht in den Kundendaten gespeichert wurde, heißt es ja nicht, dass diese nicht existiert.
Falls es hier noch einmal zu einem positiven Ergebnis für Matthias123 käme, würde ich mich freuen, denn dann hätte auch ich eine Chance auf Erstattung.
PS: Es gibt übrigens keine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen, was Liefernachweise betrifft. Ich hebe eben einen solchen Beleg nicht mein Leben lang auf. Zwei bis drei Monate, ja.... ein Jahr lang, eher nicht.
Viele Grüße
Schnuuupie777
ich habe das gleiche Problem wie Matthias123...
Hatte Einen Vertrag bei O2 und eine Fritzbox bestellt. Leider war diese gerade nicht lieferbar und ich bekam als Überbrückung eine O2-Box. Nachdem ich die Fritzbox dann geliefert bekam, habe ich mit dem beigefügten Retourenschein den Router (O2-Box) zurück geschickt. Den Beleg hatte ich meines Erachtens irgendwo aufgehoben.
Ein Jahr später habe ich den Vertrag gekündigt und bekam zwei Router in Rechnung gestellt. Die Fritzbox wollte ich ja behalten, weshalb einer der Abbuchungen ja gerechtfertigt war. Die zweite Abbuchung kam mir merkwürdig vor, weshalb ich bei O2 nachfragte wofür das sei. Als mir dann mitgeteilt wurde, dass es sich um diese O2-Box handeln soll, bin ich aus allen Wolken gefallen.
Diesen blöden Nachweis, dass ich das Paket verschickt habe, finde ich natürlich nicht mehr. Nach einem Jahr habe ich schon öfter ausgemistet und da muss er wohl auch das Zeitliche gesegnet haben...
Nach einigen Nachforschungen im Internet, bin ich auf einen Kunden eines anderen Telekommunikationsunternehmens gestoßen, welches mit dem 20. Buchstaben im Alphabet beginnt. Dieser hatte das gleiche Problem wie Matthias123 und ich. Er ging ganz einfach zu einem Shop und fragte nach der Retourennummer. Diese bekam er dann auch promt und mit dieser Nummer wurde dann im System festgestellt, dass diese eingelöst wurde und das Geld wurde erstattet. Hier gab es eine Stelle, die über die Retourenummer bescheid wusste, diese Information aber nicht an den Rest weitergibt, warum auch immer. Aber das Zusammenspiel beider Stellen, hatte hier zum Erfolg geführt.
Ich würde mich ebenso freuen, wenn O2 hier auch in der Retouren-Stelle anfragt, ob hier ein Rückschluss möglich ist. Nur weil die Information nicht in den Kundendaten gespeichert wurde, heißt es ja nicht, dass diese nicht existiert.
Falls es hier noch einmal zu einem positiven Ergebnis für Matthias123 käme, würde ich mich freuen, denn dann hätte auch ich eine Chance auf Erstattung.
PS: Es gibt übrigens keine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen, was Liefernachweise betrifft. Ich hebe eben einen solchen Beleg nicht mein Leben lang auf. Zwei bis drei Monate, ja.... ein Jahr lang, eher nicht.
Viele Grüße
Schnuuupie777
PS: Es gibt übrigens keine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen, was Liefernachweise betrifft. Ich hebe eben einen solchen Beleg nicht mein Leben lang auf. Zwei bis drei Monate, ja.... ein Jahr lang, eher nicht.
Es gibt keine Möglichkeit von der Retourennummer auf die Rücksendung zu kommen, daher suche den Beleg und du hast gute Chancen das Geld wiederzubekommen.
Gruß
Hello
I've returned my box internet and had the ruckshein back to prove it on the 31/08 and I'm getting now a rechnung saying I'm being invoiced for 83€ for not returning it??!!
Could you please get in contact with me as there is clearly a mistake on your side
Thanks
Regards
Quentin
I've returned my box internet and had the ruckshein back to prove it on the 31/08 and I'm getting now a rechnung saying I'm being invoiced for 83€ for not returning it??!!
Could you please get in contact with me as there is clearly a mistake on your side
Thanks
Regards
Quentin
Hi Quentin, we will search for the box. Can you send us the sending documents?
Regards
Stefan
Regards
Stefan
Was ist denn am 31.08 passiert??
Danke für den Beleg, geht direkt an die Kollegen der Logistik zur Prüfung.
Gruß
Stefan
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the number on the rückschein is RB 51 201 381 3DE
the adress i send it to is TELEFONICA Germany GMBH
in Hamburg
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