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Widerrufsrecht - Widerruf abgelehnt


Edit: verschoben und Betreff angepasst.

 

hallo, eine frage von mir. ich lese hier immer widersprüchliche aussagen? was ich nicht verstehe, denn das GESETZ sagt das doch ausdrücklich und deutlich! wie in meinem fall: 18.11. gibt man mir die umstellung bekannt (schreiben). router neu angeschlossen, soweit ok. falle alle paar sekunden aus dem netz. störung 1x gemeldet, nix passiert. 2. tag nachgefragt, nix passiert. kollege am telefon meinte, warum man mir keine ticket-nummer gegeben hätte? hä? am 3. tag nachgefragt, wird bearbeitet und außerdem liegt bei mir KEINE störung vor! am 4. tag bekomme ich sms, störung behoben, alles erledigt, es gibt keine störung! (so nebenbei: bis heute 02.12. noch immer das gleich!!! - alles paar sekunden falle ich aus dem netz) Als ich dann am 5. tag mit einem techniker sprach, dieser sauer wurde und einfach auflegte, habe ich mein *widerspruchsrecht* genutzt und den vertrag widerrufen. man lese nochmal nach: am 18.11. sollte umstellungstermin sein, am 23.11. erst per eamil, dann gleich schriftl. per post widerrufen. 3 tage später bekomme ich eine email, die frist zum widerspruch sei überschritten, kann nicht storniert werden? vertrag läuft weiter. hä? bis zum heutigen tag hat sich nichts geändert, außer das ich zig telefonate geführt habe und zum guten schluß kommt es heute noch schriftlich, daß ich dem vertrag nicht widersprechen kann, der vertrag läuft mindestens noch bis 06.11.2015. WIESO das bitteschön? gibt es keine gesetze, die das genaustens regeln? oder nur für die anderen, nur für O2 nicht? so etwas ist mir noch nicht untergekommen, echt! habe jetzt, damit ich weihnachten nicht ohne telefon und internet sitze einen anderen anbieter beauftragt, die kündigung zu übernehmen. das gleiche ergebnis, es geht hier rein gaaaar nix! wie kann das denn sein? ich KUNDE habe die frist eingehalten, aber O2 wimmelt einfach ab? wie kann das sein? komme mir entmündigt vor, indem man mir einfach dinge erzählt, die so einfach nicht wahr sind!? ich KUNDE bin stiksauer!!! vom 18.11. - 23. 11. sind nach adam riese 5 tage, keine 14 tage? wieso nimmt man sich die dreißtigkeit heraus und behauptet einfach was anderes? ich * kunde* sitzt nun ohne anschluß da, oder wie? ich frage mich so langsam, wo ich lebe? wo bitteschön bleiben MEINE rechte als kunde? es werden einfach unwahrheiten erzählt oder gar nicht geantwortet oder einfach abgewürgt? wo gibt es denn so etwas? habe heute aber erfahren, daß es eine bundesnetzagentur gibt. diese werde ich jetzt schnellstmöglich einschalten, um mein festgeschriebenes recht zu bekommen, oder wie? gruß reginchen

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Lösung von bielo 3 December 2014, 13:26

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23 Antworten

Du solltest nicht in fremde Themen posten, denn hier liegt ein anderer Sachverhalt vor und der unstrukturierte Text tut ausserdem den Augen weh. Vielleicht zieht auch ein "Berechtigter" den Beitrag in ein eigenes Thema raus?

 

 

 

Benutzerebene 6
Sehr geehrte Gina2012,

 

du hast den Vertrag sicherlich ein paar Wochen vor Freischaltung gebucht und kurz darauf alles per E-Mail bestätigt bekommen, inklusive Widerrufsbelehrung. Ab diesem Zeitpunkt läuft meines Wissens die Frist, deswegen hat O2 wohl recht und deine Frist ist überschritten.

 

Solange O2 den Vertrag mit den Konditionen einhält, die du bestätigt bekommen hast, kannst du da wohl wenig erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Benutzerebene 2
Korrekt. Bei Dienstleistungen (darunter fällt ein DSL-Anschluss) beginnt die Widerrufsfrist am späteren der beiden Ereignisse Vertragsschluss oder Widerrufsbelehrung. Bei einem Vertrag über die Lieferung von Sachen beginnt die Widerrufsfrist in der Tat nicht vor Lieferung.

@ Stenzel: 

So ist das zu pauschal.

 

1. ist unklar ob Fernabsatzgeschäft

2. ist unklar ob und wie die Widerrufsbelehrung aussieht

    (diese ist nach Beispielen, die ich gesehen habe rechtlich wackelig)

... und dort steht dring wann überhaupt Fristbeginn ist.

3. Oft kommt gar keine Widerrufsbelehrung und dann gilt die Frist von einem Jahr !!!  😉

Benutzerebene 2
Genau, das gilt natürlich erstens nur bei Fernabsatzgeschäften oder Haustürgeschäften und zweitens bei korrekter Widerrufsbelehrung. 

 

Der Fristbeginn ist allerdings gesetzlich geregelt, den kann man in Widerrufsbelehrung zumindest nicht vorverlegen. Wird nicht oder nicht korrekt belehrt, gilt keine Jahresfrist, sondern überhaupt keine Frist.

Benutzerebene 6
Sehr geehrter VoIP-Droide,

 

die Fragestellerin spricht von einem Widerrufsrecht, wir können also davon ausgehen, dass sie den Vertrag im Fernabsatz geschlossen hat ... sonst wäre der Fall sowieso klar.

 

Bis zur Freischaltung dauert es hier immer einige Wochen. Von daher hat sie ihre Frist nicht eingehalten. Die Widerrufsbelehrung erhält man vollautomatisch (wenn man die richtige E-Mail-Adresse angegeben hat) in der Regel am Tag der Buchung.

 

Im Anhang die aktuelle Widerrufsbelehrung (erhalten Ende Oktober).

 

Mit freundlichen Grüßen

Danke! Trotz Neuvertrag und Produktwechsel wurde MIR keine Belehrung gesendet.

Und die Belehrung ist eine Lachnr., da O2 dem Kunden ein Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Warenlieferung einräumt (Satz 3).  Bräuchten sie aber nicht ... Und der Satz ist so unklar, das man sich in 2 Rechtsforen schon köstlich darüber amüsiert hat.  Von 312f will ich gar nicht erst anfangen.

Und die Hardware kommt 2-3 Tage vor Schaltung. Jetzt wissen wir aber noch nicht wann die Hardware kam.

Und die Aussage der Hotline ist wie so oft ... naja ... eher sub-kompetent ...

👍

 

PS: Und so häufig wird ein generelles Rücktrittsrecht angenommen. Daher erscheint mir der Hinweis auf Fernabsatz sinnvoll!

 

 

Benutzerebene 2
Die zum DSL-Vertrag gelieferte Hardware macht den Vertrag aber nicht zum Verbrauchsgüterkauf, weil der Router nicht gekauft wird. Also ist ausschließlich der Vertragsschluss maßgeblich, wann der Router geliefert wird ist irrelevant. Bei anderen Anbietern sieht das natürlich anders aus.

Benutzerebene 6
Sehr geehrter VoIP-Droide,

 

wie phonefux schon schrieb, gilt der Router nicht als Ware, es wird extra ein Smartphone als Beispiel genommen. Also hat sie 14 Tage Zeit ab Vertragsschluss (online/telefonisch) und die sind bei Freischaltung sicher schon vorüber. So 3 Wochen sind realistisch bis zur Freischaltung.

 

Der Hinweis, naja ... sinnvoll, wenn man davon ausgeht, dass viele Kunden zu blöd zum eigenständigen Handeln/Verträge machen sind. Aber so pauschal würde ich das nicht sagen. Klar gibt es solche Fälle, aber das sind dann doch eher Ausnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Stenzel schrieb:
 die Fragestellerin spricht von einem Widerrufsrecht, wir können also davon ausgehen, dass sie den Vertrag im Fernabsatz geschlossen hat.

 

Eben nicht, denn viele Leute wissen scheinbar nicht, dass es bei Verträgen, die im Laden geschlossen werden, kein Widerrufsrecht gibt. Hier im Forum gibt es immer wieder Beiträge von Kunden, die meinen, ihnen steht grundsätzlich ein "Rücktrittsrecht" o.ä zu, weils ja "im Gesetz steht".

@Gina2012 du musst O2 eine 14 tägige Frist zur Nachbesserung setzen , wenn innerhalb dieser Zeit dein Anschluss nicht funktioniert kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
ob du kündigst, oder nicht kündigst ist bei O2 doch völlig uninteressant! du bekommst keine bestätigung und WENN, dann wenn die frist abgelaufen ist, mit der bemerkung, die frist ist abgelaufen! noch ne frage? so erging und ergeht es mir! immer das gleiche, da steckt system dahinter, sollte man vermuten, oder? du hast einen vertrag und basta, alles andere wird nicht akzeptiert. du bekommst keine leistung? >>>> störungsstelle störungsstelle >>>>> sms alles in ordnung, was willst du? nochmal störungsstelle>>>> alles in ordnung, wir können keine störung erkennen! fristgerechte kündigung?>>>> vertragsabschlußdatum wird einfach frei erfunden und ins system gesetzt, fertig! hast du keinen einfluß drauf und wirst auch nicht gefragt. wenn du dann meinst, (innerhlab 5 tagen kannst du widerrufen) bekommst ein schreiben>>>> frist überschritten! fertig! was willst du? da kannst du mailen, da kannst du anrufen, nix passiert! fertig! hauptsache du bezahlst pünktlich deine rechnungen, was anderes zählt nicht! tschuldigung, ist mir so ergangen, meine erfahrungen seit 2 jahren. SOFORT kündigen und sich einen anderen anbieter suchen. O2 macht keinen sinn! wenn man meint, man ist hier kunde, hat man sich gewaltig geschnitten. man ist anschluß-nummer und rechnugsbezahlen sonst rein gar nix! ich finde, sowas gehört verboten und firma *geschlossen*, ist nur abzocke und schwindel, sonst gar nix! ich habe diese leidensgeschichte jetzt seit fast 3 wochen hinter mir. unzählige mails, unzählige *unschöne* telefonate und was ist bis jetzt passiert: NIX! störung noch immer das gleiche, sonderkündigung wird mit fadenscheinigen gründen abgelehnt und weiter? ....NIX...steh noch immer auf dem schlauch, habe noch immer keine internet-verbindung! FALSCH..... sorry, alle 2-3 sec. habe ich internet...grins aber: ich werde jetzt einen anwalt einschalten UND die bundesnetzagentur, es reicht mir! schönen tag noch...(wenn ich denn diese nachricht abschicken kann...grins)
vielen dank für die belehrung, soweot war ich auch schon. genau da liegt der hase im pfeffer! ich bekomme ein 1. schreiben von O2: 07.11.14 wortwörtlich: Änderungsbestätigung zum O2-anschluß = umstellung erfolgt am 18.11. zw. 2 und 12 uhr. bitte beachten sie, daß sie BIS zu deisem zeitpunkt keine änderungen an ihren dsl-anschluß vornehmen können! Einige tage vor der umstellung erhalten sie ein paket mit dem neune highspeedWLAN-router. bitte schließen sie diesen ERST am tag der umstellung an! 2 tage später, am 10.11.14 - 2. schreiben: durch kurzfristige lieferverzögerungen können wir leider nicht den geplanten router zur verfügugn stellen und schicken ein alternatives gerät....... am 18.11.14 schließe ich das *alternative* gerät an, internet läuft nicht, ich falle alle 2-3 sec aus dem netz. zeitweise ging das telefon nicht mehr, aber mit eingabe der pin geht es wieder. NUR das internet streikt bis HEUTE. wie schon erwähnt, unzählige emails, unzählige *unschöne* telefonate wurden geführt, bis ich am 21.11.14 die nase voll hatte, den 3 wochen steht weihnachten vor der tür, dann stehe ich ohne telefon und internet da, oder wie? geht ja wohl gar nicht! deshalb habe ich per email am 21. 11 14 mein widerspruchsrecht wahr genommen und gekündigt, wollte anbieter wechseln. schreiben per post hinterher und gut ist, dachte ich. pustekuchen! jetzt redet man sich raus, frist und was weiß ich? ist echt eine schande, wie man hier mit kunden umgeht. ich vermute mal, O2 hat noch zu viele? wenn ich schriftl. mitgeteilt bekomme, ERST am tag der umstellung den router anzuschließen und keine änderungen vorzunehmen, dann habe ich auch absolut keine frist versäumt!!! wenn hier keine leistung ankommt, die ich ja erst am umstellungstag beurteilen kann, kann ich auch erst dann widerufen! PUNKT! ... und wie gesagt: bis HEUTE habe ich keine bestehende internetverbindung! das war aber das letzte was ich hier poste, hat eh alles keinen sinn und ist reine zeitverschwendung. ich schalte jetzt die bundesnetzagentur ein und werde mich dort über derartige praktiken beschweren. ich als kunde habe ABSOLUT keine möglichkeit mich hier zur wehr zu setzen. bin ich spielball, oder wie? SO geht das jedenfalls nicht, auch O2 hat sich an gesetze zu halten! gruß gina
Benutzerebene 2
Du scheinst zwar beratungsresistent zu sein, aber noch einmal in aller Kürze: du hast kein Widerrufsrecht wahrgenommen, denn die Widerrufsfrist war abgelaufen. Es ist eben nicht erforderlich, dass mit der Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt schon begonnen wurde. Das Widerrufsrecht dient bei Dienstleistungen nicht dazu, die Leistung zu beurteilen. Und auch bei einem Warenkauf ist das nur sehr eingeschränkt so. Etwas anderes wird dir auch die BNetzA nicht sagen.

 

Das ändert natürlich nichts daran, dass du ein Recht darauf hast, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wird. 

auch wenn ich scheinbar so beratungsresistent sein sollte, es kann nicht sein! DAS ich eine leistungsbeurteilung schon VOR der leistung erbringen KANN!?w wie soll das bitteschön funktionieren? da bist DU auf dem holzweg. ich kaufe einen fernseher im geschäft, ob der läuft, kann ich auch erst beurteilen, wenn ich ihn zuhause angeschlossen habe! oder willst du mir was anderes erzählen? kann es sein, daß dieser fernseher dann 1 woche läuft und dann nicht mehr? diese möglichkeit besteht doch, oder was willst du mir erzählen, ich stehe im wald? kann doch wohl nicht sein! wo lebst denn du? es ist doch wohl ganz offensichtlich WER hier NUTZNIESSER dieser praktiken ist, oder der kunde jedenfalls nicht! der kunde ist aber noch immer wichtig, sonst könnte O2 den laden schließen, oder seh ich das auch falsch? wenn ich diese probleme nicht hätte, würde ich wohl auch nicht eine derartige meinung vertreten, oder? DAS ist meine meinung und ich lasse mich auch nicht verbiegen! wo lebe ich denn?
hallo barchen, danke für deine antwort. seit dem 18..11. SIND 14 tage vergangen, bis HEUTE hat sich NICHTS geändert. ICH HABE angeblich keine störung! das widerspruchsrecht habe ich aber nur 14 tage. habe nach 5 tagen schon widersprochen und wollte wechseln, eben DAMIT die frist nicht verstreicht? schon *angeblich* nach 5 tagen sei die frist abgelaufen! und nu?
 ich kaufe einen fernseher im geschäft, ob der läuft, kann ich auch erst beurteilen, wenn ich ihn zuhause angeschlossen habe! oder willst du mir was anderes erzählen?
Sofern du ein Fernseher im Geschäft kaufst, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf ein Widerruf des Vertrages.

 

kann es sein, daß dieser fernseher dann 1 woche läuft und dann nicht mehr?
Dann hast du die gesetzliche Gewährleistungspflicht oder die freiwillige Garantie.

 

diese möglichkeit besteht doch, oder was willst du mir erzählen, ich stehe im wald? kann doch wohl nicht sein! wo lebst denn du? es ist doch wohl ganz offensichtlich [....] DAS ist meine meinung und ich lasse mich auch nicht verbiegen! wo lebe ich denn?
Leider verkennst du die rechtliche Situation. Deine Meinung kannst du behalten. Sie ist aber falsch.

Benutzerebene 2
Gina2012 schrieb:
auch wenn ich scheinbar so beratungsresistent sein sollte, es kann nicht sein! DAS ich eine leistungsbeurteilung schon VOR der leistung erbringen KANN!?w wie soll das bitteschön funktionieren? da bist DU auf dem holzweg. ich kaufe einen fernseher im geschäft, ob der läuft, kann ich auch erst beurteilen, wenn ich ihn zuhause angeschlossen habe! oder willst du mir was anderes erzählen? kann es sein, daß dieser fernseher dann 1 woche läuft und dann nicht mehr? diese möglichkeit besteht doch, oder was willst du mir erzählen, ich stehe im wald? kann doch wohl nicht sein! wo lebst denn du?

Nein, du bist auf dem Holzweg. Du verwechselst Widerruf bei Fernabsatzgeschäften und Gewährleistungsrechte. Wenn du einen Fernseher im Laden kaufst und zuhause feststellst, dass er nicht funktioniert, hast du kein Recht, den Kauf zu widerrufen oder den Fernseher aus einem anderen Rechtsgrund gegen Gelderstattung zurück zu geben, sondern der Verkäufer darf versuchen, den Fernseher zunächst zu reparieren. 

 

Ähnlich ist es bei einem DSL-Vertrag. Auch hier hat der Anbieter zunächst das Recht zu versuchen, die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu versuchen. Schafft er das auch nach mehrmaligen Anlauf nicht, kann es ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vertrages geben. 

willst du mich jetzt verkohlen und wie? darum geht es doch nicht! es geht um die beurteilung der leistungsfähigkeit oder nicht. das hier keine leistung bei mir eingeht, kann ja wohl auch NUR ich beurteilen oder? wie würde dir das denn gefallen: bekommst versprochen ****surfen ohne ende*** und fliegt alle paar sekunden aus dem netz? weißt du wie nervig das ist. kannst ja mal ausprobieren? es rödelt und rödelt, daß seit 14 tagen und ich merke absolut nichts, daß man bemüht ist, hier was zu ändern?
okay..okay. ist mir jetzt echt zu blöd. scheinbar willst du nicht verstehen, oder kannst nicht? lassen wir das, bringt rein gar nix. ich habe jedenfalls eine widerrufsbelehrung bekommen. haben diesen vertrag NICHT im geschäft gemacht, sondern telefonisch. ich habe eine termin von O2 vorgegeben bekommen, kannst du lesen? 18.11.14 heute ist der 03.12. und nichts ist passieert. kannst du lesen? ich habe keine störung! ...lt. O2. lass es gut sein. ist mir echt zu blöd. FAKT ist, ich stürze laufend ab und möchte definitv den anbieter wechseln, eben WEIL hier nichts passiert und nichts läuft! dieses recht habe ich doch, oder? 14 tage keine leistung, es wird nichts unternommen, ich habe keine störung und fertig! maaahn, ich rede doch deutsch, oder wie?
Benutzerebene 2
Es sagt ja niemand, dass du die Situation klaglos hinnehmen musst. Nur ein Recht, den Vertragsschluss zu widerrufen hast du halt nicht mehr. 

 

Offenbar kann o2 ja keine Störung am Anschluss feststellen. Welchen Router hast du dran? Hast du die Verbindungsabbrüche nur über WLAN, oder auch, wenn du dich mit Kabel am Router verbindest? Läuft Telefonie störungsfrei?

 

Edit: Vergiss ist, du willst offenbar nur rumpöbeln und keine Hilfe haben. 

phonefux schrieb:
 

Edit: Vergiss ist, du willst offenbar nur rumpöbeln und keine Hilfe haben. 

Das sehe ich auch so. Ausserdem stand vorne bereits der Hinweis mit der in-Verzug-Setzung und wie man da rauskommt.  Nur rum-bashen statt sinnvoll handeln sagt alles.

So oder so wird es dieses Jahr nix mehr mit Telefon + Indernet 

Benutzerebene 6
Sehr geehrte Gina2012,

 

Gina2012 schrieb:
okay..okay. ist mir jetzt echt zu blöd. scheinbar willst du nicht verstehen, oder kannst nicht? lassen wir das, bringt rein gar nix. ich habe jedenfalls eine widerrufsbelehrung bekommen. haben diesen vertrag NICHT im geschäft gemacht, sondern telefonisch. ich habe eine termin von O2 vorgegeben bekommen, kannst du lesen? 18.11.14 heute ist der 03.12. und nichts ist passieert. kannst du lesen? ich habe keine störung! ...lt. O2. lass es gut sein. ist mir echt zu blöd. FAKT ist, ich stürze laufend ab und möchte definitv den anbieter wechseln, eben WEIL hier nichts passiert und nichts läuft! dieses recht habe ich doch, oder? 14 tage keine leistung, es wird nichts unternommen, ich habe keine störung und fertig! maaahn, ich rede doch deutsch, oder wie?
... das ist doch schonmal wunderbar. Genau ab dem Zeitpunkt läuft deine Frist von 14 Tagen ... da hast du die Änderung wohl in Auftrag gegeben ... zum Zeitpunkt deines Widerrufs war diese Frist wohl überschritten.

 

Du kannst O2 schriftlich (Post/Fax) eine angemessene Frist setzen, bis zu der sie die Probleme bereinigt haben sollen. Dann passiert vielleicht etwas ... und wenn es nach mehreren Anläufen mit den Fristen usw. immernoch nicht geht, kommst du eventuell aus deinem Vertrag heraus.

 

Dein Anwalt wird in Bezug auf die Widerrufsfrist auch nichts erreichen, aber er kann bestimmt die andere Fristsetzung usw. übernehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen