Wird das seitens O2 als Vertragsänderung in dem Sinne angesehen, daß dann auch die neuen Drossel-Regelungen, die ja für die jetzigen O2-Tarife bestehen, gelten?
Oder sagt man, daß es formal gesehen ja gar keinen Tarifwechsel gab, der alte, ungedrosselte Tarif bestehen bleibt und lediglich eine "kleine" Option hinzu gebucht wurde - die in dem Fall ja aber mal eben eine komplette Anschluß- und Hardware-Umstellung auf VDSL beinhaltet?
Ich würde da gerne eine absolut verbindliche Aussage bekommen, ehe ich so eine Options-Buchung vornehme.
Lösung von Stenzel
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