Hallo Community,
für unsere Ferienwohnung, die eigentlich ab Anfang März (durch eine Agentur) vermietet werden sollte, haben wir im Herbst 2022 einen DSL-Anschluss beantragt. Drei Technikertermine (notwendig wegen 1. Anschluss des Telefonkabels am Hausverteiler und 2. Anschluss des Kabels an der installierten Telefonsteckdose in der Wohnung) im Dez. 22, Jan.23, und Feb. 23 sind bis jetzt verstrichen, ohne dass wir darüber davor informiert wurden, dass der Techniker nicht kommen kann. Da es sich um eine Ferienwohnung handelt, die ohne Internet laut Agentur heutzutage nicht zu vermitteln ist, ist uns bis jetzt schon durch entgangene Vermietung ein Schaden entstanden. Zudem sind für die vergeblichen Anfahrten zu den Terminen (je 320 km) auch erhebliche Fahrtkosten entstanden. Dafür genommene Urlaubstage zählen wohl nicht als Schaden, wie ich in verschiedenen Beiträgen gelesen habe.
Unsere Frage: Hat jemand Erfahrung mit Schadensersatz/Aufwandsentschädigung nach BGB für bezifferbare Kosten (z.B. Fahrtkosten), oder empfiehlt es sich, die Sache direkt an einen Anwalt zu geben?
Über jeden Tipp sind wir dankbar!
Grüße
MafaldaII
Lösung von o2_Giulia
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