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Papierrechnung bald wieder inklusive?


Hallo O2,

 

darf ich davon ausgehen, das die Papierrechnung bald wieder (wie damals) kostenlos versendet wird?

Ich denk das BGH Urteil v. 09.10.2014 - Az.: III ZR 32/14

sollte ja auch auf Telefonrechnungen zutreffen?

 

MFG

GK


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15 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Da bei einem Festnetzanschluss eigentlich auch immer ein Internetanschluss ohne Zusatzkosten inkludiert ist, dürfte das Urteil gar keine Auswirkungen haben.

Die Urteilsbegründung bezog sich nicht auf Internetanschlüsse, sondern:

Ich zitiere mal exemplarisch (http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organisation/schlappe-fuer-mobilfunkanbieter-120630.php?link=1)

 

Natürliche Pflichten

Für rechtlich unzulässig hielten die Richter auch die Berechnung einer Gebühr für die Übersendung einer Mobilfunkrechnung. Die Übersendung einer Rechnung gehöre nämlich zu den natürlichen Pflichten eines Unternehmens, sodass dafür in der Regel keine Gebühr berechnet werden darf. Eine Ausnahme ist nach Meinung des Gerichts nur in Fällen denkbar, in denen Verträge ausschließlich auf elektronischem Weg über das Internet abgeschlossen werden können.

„Nur wenn dies der Fall wäre, könnte die Beklagte davon ausgehen, die gegenüber allen ihren Vertragspartnern bestehende Pflicht zur Rechnungserteilung vollständig und umfassend durch Bereitstellung der Rechnung in ihrem Internetkundenportal zu erfüllen“, heißt es dazu in der

 

Urteilsbegründung.

Da das Mobilfunkunternehmen auch Verträge anbietet, die nicht über das Internet abgeschlossen werden, darf es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht davon ausgehen, dass sämtliche seiner Vertragspartner über einen Internetzugang verfügen und so dazu in der Lage sind, die ihnen erteilten Rechnungen elektronisch abzurufen. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform gehört folglich weiterhin zu den Vertragspflichten der Beklagten, für die sie kein gesondertes Entgelt verlangen darf.

 

Und da O2 Stores hat sollte das Urteil auch auf O2 zutreffen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
gk-edv schrieb:
Die Urteilsbegründung bezog sich nicht auf Internetanschlüsse, sondern:

Nein, es ging eben um Mobilfunkanschlüsse und daher auch nicht um das Festnetz. Und bei o2 gibt es keine klassischen Festnetzanschlüsse, denn diese sind VoIP-Anschlüsse und (zumindest aus technischer Sicht) Bestandteil der DSL (Internet-)anschlüsse. Aus diesem Grund kann man meines Erachtens davon ausgehen, dass dieses Urteil - im Bereich des Festnetzes - nicht auf o2 zutrifft. Und im Bereich des Mobilfunks bedeutet das Urteil wohl eine Änderung der bisher geltenden Regelung, dass die Rechnung kostenlos (aber ggf. online) zur Verfügung gestellt werden muss. Leider gibt es soweit ich sehen kann noch keine einschlägigen Kommentare zum Urteil, so, dass man noch nicht wirklich sagen kann, ob andere Mobilfunkanbieter unmittelbar davon betroffen werden. Der Urteilsbegründung nach müsste man aber konsequent alle Unternehmen, die nicht ausschließlich Verträge online vertreiben, dazu verpflichten, kostenlose Papierrechnungen zu versenden. Sollte so eine gesetzliche Vorgabe kommen, wären natürlich auch DSL-Anbieter betroffen, die auch offline Verträge anbieten.

Benutzerebene 2
bs0 schrieb: 

Der Urteilsbegründung nach müsste man aber konsequent alle Unternehmen, die nicht ausschließlich Verträge online vertreiben, dazu verpflichten, kostenlose Papierrechnungen zu versenden. Sollte so eine gesetzliche Vorgabe kommen, wären natürlich auch DSL-Anbieter betroffen, die auch offline Verträge anbieten.

Diese Schlussfolgerung ist nicht ganz richtig: Der BGH hat lediglich eine Klausel in den AGB für unwirksam erklärt, nach der alle Kunden selbst dann nur eine Online-Rechnung erhalten, wenn der Anbieter auch Offline-Kunden hat. Daraus lässt sich im Gegenzug nicht herleiten, dass auch Online-Kunden zukünftig eine Rechnung erhalten müssen. Eine Regelung, nach der bei online abgeschlossenen Verträgen eine Online-Rechnung und nur bei offline abgeschlossenen Verträgen eine Papierrechnung kostenlos ist, wäre somit mit dem Urteil vereinbar. 

 

Und eine gesetzliche Regelung muss es in keinem Fall geben, da es hier um AGB-Kontrolle geht. 

 

Auf DSL-Anbieter ist es jedenfalls auch nicht ohne Weiteres übertragbar, da stimme ich dir zu. Es ist jedenfalls nicht klar, wie der BGH einen entsprechenden Fall entschieden hätte. Zwar stimmt es, dass jede O2-DSL-Kunde einen solchen technisch zur Verfügung hat. Es ist aber nicht automatisch so, dass dieser auch genutzt wird: Für 20 oder 25 Euro (je nach Verfügbarkeit des Kombi-Vorteils) bekommt man von o2 einen Telefonanschluss mit Full-Flat. Bei der Telekom zahlt man 30 € für einen Telefonanschluss nur mit Festnetzflat. Also durchaus auch ohne Nutzung des Internetanschlusses attraktiv. Und das ist nicht nur theoretisch so: In meiner Familie gab es bis vor kurzem zwei solcher Fälle, bei denen der DSL-Anschluss nur zum Telefonieren genutzt wurde.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
phonefux schrieb:
bs0 schrieb: 

Der Urteilsbegründung nach müsste man aber konsequent alle Unternehmen, die nicht ausschließlich Verträge online vertreiben, dazu verpflichten, kostenlose Papierrechnungen zu versenden. Sollte so eine gesetzliche Vorgabe kommen, wären natürlich auch DSL-Anbieter betroffen, die auch offline Verträge anbieten.

Diese Schlussfolgerung ist nicht ganz richtig: Der BGH hat lediglich eine Klausel in den AGB für unwirksam erklärt, nach der alle Kunden selbst dann nur eine Online-Rechnung erhalten, wenn der Anbieter auch Offline-Kunden hat. Daraus lässt sich im Gegenzug nicht herleiten, dass auch Online-Kunden zukünftig eine Rechnung erhalten müssen. Eine Regelung, nach der bei online abgeschlossenen Verträgen eine Online-Rechnung und nur bei offline abgeschlossenen Verträgen eine Papierrechnung kostenlos ist, wäre somit mit dem Urteil vereinbar. 

 

In der Begründung ging es um Unternehmen mit Offlinekunden, und nicht um eine Unterteilung zwischen Online- und Offlinekunden.

 

phonefux schrieb:
 Und eine gesetzliche Regelung muss es in keinem Fall geben, da es hier um AGB-Kontrolle geht. 

 

Hier in diesem Urteil ja und zwar explizit bei Mobilfunkanbietern, aber wenn Unternehmen im allgemeinen dazu verpflichtet werden sollen (was ich damit gemeint habe), Kunden grundsätzlich kostenlos eine Papierrechnung zukommen zu lassen, dann wohl doch.

Benutzerebene 2
bs0 schrieb:
In der Begründung ging es um Unternehmen mit Offlinekunden, und nicht um eine Unterteilung zwischen Online- und Offlinekunden.

Genau. Wenn ein Unternehmen auch Offline-Kunden hat, dann ist eine Klausel unwirksam, nach der alle nur eine Onlinerechnung bekommen. Das sagt das Urteil. Es sagt nichts über die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, die nur für Offline-Kunden eine Papierrechnung vorsehen, nicht aber für Online-Kunden.

 

Deshalb ist der Schluss falsch, dass alle Anbieter mit Offline-Kunden zukünftig allen Kunden kostenfrei eine Papierrechnung schicken müssen. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
OK, in dem Punkt stimme ich dir auch zu 😉

Wenn es keine klassischen Festnetzanschlüsse mehr geben würde, wäre ich schon lange woanders, da ich den Spass mit VoIP und Fax zur genüge kenne.

Mal abgesehen von der Notspeiseproblematik (mein ISDN Telefon funktioniert auch noch ohne Haus-Strom).

 

Mal abgesehen das eine Auftrennung in Online- und Offlinekunden schwierig wäre (ich bin bei O2 nur Online um meine Rechnung herunterzuladen),

ist nach meinem Verständnis dies hier der Kernsatz:

 

Die Übersendung einer Rechnung gehöre nämlich zu den natürlichen Pflichten eines Unternehmens, sodass dafür in der Regel keine Gebühr berechnet werden darf.

Eine Ausnahme ist nach Meinung des Gerichts nur in Fällen denkbar, in denen Verträge ausschließlich auf elektronischem Weg über das Internet abgeschlossen werden können.

„Nur wenn dies der Fall wäre, könnte die Beklagte davon ausgehen, die gegenüber allen ihren Vertragspartnern bestehende Pflicht zur Rechnungserteilung vollständig und umfassend durch Bereitstellung der Rechnung in ihrem Internetkundenportal zu erfüllen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

 

Heißt für mich, nur wenn ein Unternehmen ausschließlich Online Verträge anbietet, wäre es rechtens nur Online Rechnungen anzubieten.

-> Umkehrschluss keine Gebühr für gedruckte Rechnung.

 

 

Benutzerebene 2
Und genau dieser Schluss ist nicht richtig. Der BGH entscheidet keine abstrakten Rechtsfragen, sondern immer konkrete Fälle. Und in diesem ging es um eine Klausel, die es dem Unternehmen erlaubte, allen Kunden lediglich Online-Rechnungen zu schicken. Und dazu hat der BGH ausgeführt, dass eine solche Klausel in den AGB nur zulässig wäre, wenn alle Kunden ihre Verträge online abgeschlossen hätten. Mit keinem Wort hat der BGH gesagt, dass es unzulässig ist, Online-Kunden eine kostenfreie Rechnung nur elektronisch zu senden.

 

Die Beklagte wendet sich mit ihrem Angebot, wie in der mündlichen Verhandlung des Senats noch einmal verdeutlicht wurde, nicht ausschließlich an Kunden, die mit ihr die Verträge auf elektronischem Weg über das Internet abschließen. Nur wenn dies der Fall wäre, könnte die Beklagte davon ausgehen, die gegenüber allen ihren Vertragspartnern bestehende Pflicht zur Rechnungserteilung vollständig und umfassend durch Bereitstellung der Rechnung in ihrem Internetkundenportal zu erfüllen (...). Da die Beklagte aber nicht allein diesen Kundenkreis bedient, kann sie ihrem Geschäftsbetrieb nicht die Erwartung zugrunde legen, dass ihre Vertragspartner praktisch ausnahmslos über einen Internetzugang verfügen und in der Lage sind, die ihnen erteilten Rechnungen elektronisch aufzurufen.

 

Das Zitat beantwortet auch die Frage, wie Online- und Offline-Kunden nach dem BGH abzugrenzen sind.

 

 

Allerdings stellt sich die Frage hier ja gar nicht, da o2 ja gerade keine Differenzierung nach Online- und Offline-Kunde vornimmt. Hier ist dann die Frage, ob das Urteil auch auf DSL-Verträge zu übertragen ist.

 

Da aber viele Verträge noch per Fax abgeschlossen werden, oder gar in den Filialen, wird es auch bei O2 sehr viele "Offline" Verträge geben. (es ging konkret um die Art des Abschlusses)

Und generell: Zwischen können und wollen ist auch noch ein Unterschied.

Mich nervt es regelmäßig bei O2 eine Rechnung runterzuladen, aber 2,50 € finde ich etwas heftig für einen vollautomatischen Brief pro Monat.

Und im konkreten Fall, gab es sehr wohl eine Papierrechnung, jedoch für 1,50 pro Monat.

 

Und das Urteil lieferte auch folgende Begründung gegen Extrakosten der Papierrechnung:

 "Die Erteilung einer Rechnung in Papierform gehört folglich weiterhin zu den Vertragspflichten der Beklagten, für die sie kein gesondertes Entgelt verlangen darf"

 

Spätestens bei Kunden ohne DSL ist die Differenzierung da, das können dann wohl Offlinekunde sein.

O2 könnte sich nun natürlich erstmal zurücklehnen und auf eine eigene Klage warten, oder aber (wieder) kundenfreundlich eine Papierrechnung ohne Extrakosten anbieten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dir ist aber klar, dass wenn o2 eine kostenlose Rechnung einführt, die Kosten auf etwas anderes umgelegt werden?
Du meinst wieder einführt, bzw. die Kosten wieder abschafft.

Ich denke die Kosten würden sich sehr in Grenzen halten, wenn es eine Opt-In Papierrechnung wäre.

 

phonefux schrieb:
Und genau dieser Schluss ist nicht richtig. Der BGH entscheidet keine abstrakten Rechtsfragen, sondern immer konkrete Fälle. Und in diesem ging es um eine Klausel, die es dem Unternehmen erlaubte, allen Kunden lediglich Online-Rechnungen zu schicken. Und dazu hat der BGH ausgeführt, dass eine solche Klausel in den AGB nur zulässig wäre, wenn alle Kunden ihre Verträge online abgeschlossen hätten. Mit keinem Wort hat der BGH gesagt, dass es unzulässig ist, Online-Kunden eine kostenfreie Rechnung nur elektronisch zu senden.

Völlig richtig! Wobei aber gerade für das Thema DSL folgender Satz interessant sein könnte, auch wenn man eben nicht ohne Weiteres von einem Urteil Mobilfunk betreffend auf DSL schliessen kann.

 

Da die Beklagte aber nicht allein diesen Kundenkreis bedient, kann sie ihrem Geschäftsbetrieb nicht die Erwartung zugrunde legen, dass ihre Vertragspartner praktisch ausnahmslos über einen Internetzugang verfügen und in der Lage sind, die ihnen erteilten Rechnungen elektronisch aufzurufen.

Da stellt sich dann natürlich die Frage, wann ein Anbieter davon ausgehen könnte. Bei DSL-Verträgen kann man zumindest schon eher davon ausgehen, dass ein Internetzugang vorhanden ist, aber eben ist trotzdem nicht jeder automatisch in der Lage die Rechnungen runterzuladen. Es soll ja z.B. tatsächlich auch noch die Kunden geben, die nur Telefonie benutzen. Man beachte übrigens auch das Wort "praktisch", was "ausnahmslos" ja wieder, wenn auch nur in geringem Maße, relativiert.

 

Für die Mobilfunkverträge von o2 sollte das dann schon übertragbar sein. Bevor jetzt alle jubeln und sich schon auf die Papierberge im Briefkasten freuen: explizit wurde in der Urteilsbegründung auf ein anderes Urteil aus dem Jahre 2009 verwiesen, in dem damals eplus verklagt wurde. Dort hatte das Gericht festgestellt, dass es sehr wohl zulässig ist, bei bestimmten Tarifen nur die Online-Rechnung kostenlos anzubieten, da der Kunde ja die Wahl hat, ob er solch einen Tarif nimmt oder eben einen mit kostenloser Papierrechnung. Bei allen Verträgen, die online abgeschlossen wurden, kann ein Anbieter ja auch davon ausgehen, dass der Kunde einen Internetzugang hat bzw. auch wenn er sich zu einem Bekannten oder ins Internetcafé setzt, um online einen Tarif mit gewissen Vorteilen für ihn (10% Online-Rabatt) abzuschliessen, dass es ihm dann zugemutet werden kann, auch die Rechnungen nur online zu erhalten. Das gilt natürlich aber nur, wenn es eben für an der Hotline oder im Shop geschlossene Verträge die Papierrechnung kostenlos gibt. Damit wären wir dann auch wieder auf dem Stand von vor ein paar Jahren, wo es eben genauso war. Für kleine "Schmankerl" (SMS, Datenvolumen, Rabatt) kriegt der Kunde die Rechnung eben nur noch als Download.

 

Kurze Trivia zum Urteil: verklagt wurde wegen Kosten für Papierrechnungen und Kartenpfand die "D. Telecom". Unter anderem begründete die Gesellschaft das Kartenpfand damit, dass dies deswegen verlangt wird, um einen "Datenskandal" durch ausgelesene deaktivierte SIM-Karten zu verhindern. Das Gericht fand aber, dass es bei anderen Anbietern ohne Kartenpfand auch nicht zu Datenskandälen gekommen ist, insbesondere wurde hier der große Anbieter "T. D. GmbH" genannt.

 

Wer kann raten, um welche Anbieter es hier geht? :-)

Also ich habe meine DSL Verträge noch per Fax abgeschlossen.

Und bei meinem O2 Mobilvertrag kommt die Rechnung auch völlig

selbstverständlich ohne Aufpreis per Post.

 

Aber es wäre schön, wenn sich O2 hier auch mal äußern würde.

https://

O2 erhebt keine Gebühren mehr.