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Widerruf per Email nicht erkannt - my-handy-vertrag

  • September 18, 2022
  • 5 Antworten
  • 114 Aufrufe

Ich schreibe hier für meine Mama - die sich in einem O2 Shop ein „teures“ IPhone hat mit aufschwatzen lassen, im Nachgang haben wir das wesentlich günstiger gefunden. 
Den Widerruf hat sie per Email übermittelt. Leider wurde dieser nicht anerkannt - mit Verweis auf den Shop. Im Vertrag steht aber man kann direkt per Email an O2 widerrufen. Nach diesen Einwand hat sie nichts mehr von O2 gehört. 
Was tun? 

Lösung von schluej

Moin,

für Waren die in einem Geschäft gekauft werden gibt es normalerweise kein Widerrufsrecht.

Das gibt es regulär nur für Online-Käufe.

Häufig wird in den Vertragen aus dem Laden-Geschäft der Widerruf der Nutzung der persönlichen Daten mit dem dem Widerruf des Kaufs verwechselt. Ich fürchte das ist auch hier der Fall.

Ihr müsstet tatsächlich mit dem Laden eine eventuelle Rücknahme verhandeln, eine Rücknahme wäre dann Kulanz vom Laden.

5 Antworten

schluej
Legende
  • Lösung
  • September 18, 2022

Moin,

für Waren die in einem Geschäft gekauft werden gibt es normalerweise kein Widerrufsrecht.

Das gibt es regulär nur für Online-Käufe.

Häufig wird in den Vertragen aus dem Laden-Geschäft der Widerruf der Nutzung der persönlichen Daten mit dem dem Widerruf des Kaufs verwechselt. Ich fürchte das ist auch hier der Fall.

Ihr müsstet tatsächlich mit dem Laden eine eventuelle Rücknahme verhandeln, eine Rücknahme wäre dann Kulanz vom Laden.


  • September 18, 2022

@TanLo 

hi, bitte lies dir das mal durch und handle entsprechend,

wenn noch möglich und die Rahmenbedingungen zutreffen.

mfg

 

Gerät oder Vertrag gefällt dem Kunden doch nicht

Wenn Sie mit dem erworbenen Gerät doch nicht zufrieden sind oder einen zu teuren Mobilfunkvertrag wieder loswerden möchten, haben Sie in der Regel dann keine Chance auszusteigen, wenn der Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde. Ein Widerrufsrecht von einem im Ladengeschäft erworbenen Gerät kann Ihnen jedoch zustehen, wenn Händler:innen das Gerät finanzieren, der Preis über 200 Euro liegt und Sie die Raten länger als 3 Monate abzahlen müssen.

Bei Bestellungen per Katalog, Telefon oder Internet haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

  • Der Widerruf des Mobilfunkvertrages muss an die Mobilfunkanbieter:in gerichtet werden.
  • Der Widerruf für das Gerät muss an die Händler:in gerichtet werden.
  • Rein vorsorglich sollten beiden Parteien das jeweilig andere Widerrufschreiben aber auch zur Kenntnis zugeschickt bekommen.

Achtung: Der Widerruf sollte aus Beweisgründen per qualifiziertem Fax (der Sendebericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Seite) oder mindestens mittels Einwurfeinschreiben erklärt werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/probleme-beim-smartphonekauf-das-sind-ihre-rechte-13164


schluej
Legende
  • September 18, 2022

@fritz04 Wichtiger Hinweis wäre, das der Laden der Empfänger des Widerrufs ist…


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 18, 2022

@TanLo

hi, bitte lies dir das mal durch und handle entsprechend,

wenn noch möglich und die Rahmenbedingungen zutreffen.

mfg

 

Gerät oder Vertrag gefällt dem Kunden doch nicht

Wenn Sie mit dem erworbenen Gerät doch nicht zufrieden sind oder einen zu teuren Mobilfunkvertrag wieder loswerden möchten, haben Sie in der Regel dann keine Chance auszusteigen, wenn der Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde. Ein Widerrufsrecht von einem im Ladengeschäft erworbenen Gerät kann Ihnen jedoch zustehen, wenn Händler:innen das Gerät finanzieren, der Preis über 200 Euro liegt und Sie die Raten länger als 3 Monate abzahlen müssen.

Bei Bestellungen per Katalog, Telefon oder Internet haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

  • Der Widerruf des Mobilfunkvertrages muss an die Mobilfunkanbieter:in gerichtet werden.
  • Der Widerruf für das Gerät muss an die Händler:in gerichtet werden.
  • Rein vorsorglich sollten beiden Parteien das jeweilig andere Widerrufschreiben aber auch zur Kenntnis zugeschickt bekommen.

Achtung: Der Widerruf sollte aus Beweisgründen per qualifiziertem Fax (der Sendebericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Seite) oder mindestens mittels Einwurfeinschreiben erklärt werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/probleme-beim-smartphonekauf-das-sind-ihre-rechte-13164

Vielen Dank 🙏🏻 
 

Genauso ist das - nur für das Fax ist es leider jetzt zu spät. Werde dann mal mit den Emails/Bestätigungen nochmal den Shop zusammen mit meiner Mama aufsuchen, um eine Lösung zu finden. 

 


o2_Jennifer
  • Team
  • September 26, 2022

Hallo @TanLo und herzlich Willkommen in unserer Community.

Auch wenn das Anliegen kein schönes ist, hast du bereits klasse Unterstützung von fritz04 und schluej erhalten. 💙

Wie ist denn aktuell die Lage? Konntet ihr das Handy wieder zurück geben?

Viele Grüße

Jennifer