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Erstellung einer zweiten Rechnung nach Verkauf eines Smartphone

  • 28 September 2016
  • 6 Antworten
  • 255 Aufrufe

Benutzerebene 1
Hallo liebe Community,

ich habe kürzlich über einen privaten Verkäufer ein "Samsung Galaxy S7" in schwarz erworben. Dieser erstand seinerseits das Gerät bei einem anderen privaten Verkäufer, der dieses wiederum von O2 zu einer Vertragsverlängerung erhielt. Diese Person spricht nun aber nicht so besonders gut deutsch, kann uns daher nicht verstehen und händigte meinem Verkäufer nur den Lieferschein zu dem Gerät aus, mit dem ich hinsichtlich des Abschlusses einer Handyversicherung nicht viel anfangen kann. Selbst ein Kaufvertrag, der von mir und dem letzten Verkäufer abgeschlossen und unterschrieben wurde, wird von den Versicherungen nicht anerkannt. Daher würde ich gern wissen ob es möglich ist von O2 eine zweite Rechnung für dieses Gerät zu erhalten, weil der ursprüngliche Verkäufer sich nicht mehr meldet und es daher nahezu unmöglich ist an die Erstrechnung zu gelangen.

Ich weiß mir sonst echt keinen Rat mehr. Die Anschrift des ursprünglichen Verkäufers ist mir durch den ausgehändigten Lieferschein bekannt, genauso wie die Kundennummer des Vertrages, zu dem das Gerät ausgeliefert wurde, manche Versicherungen würden auch den Lieferschein akzeptieren, wenn denn darauf die Seriennummer des Gerätes angegeben wäre, diese fehlt aber komischerweise. Daher kann damit nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass genau dieses Smartphone ausgeliefert wurde und kein anderes.

Über hilfreiche Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.

Gruß

Mick

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Lösung von MickPilz 11 October 2016, 14:58

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6 Antworten

Die Unterlagen kann nur der Vertragsinhaber anfordern und sonst niemand.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und ich frage mich ob das Handy bereits abbezahlt ist, sonst durfte der Vertragsinhaber es nicht mal weiterverkaufen.

Benutzerebene 1
Dies ist für mich als Zweitkäufer nicht nachvollziehbar, dies hätte der Käufer vor mir in Erfahrung bringen müssen. Ich muss daher davon ausgehen dass der Verkauf legal war. Dennoch brauche ich natürlich die Rechnung. Im schlimmsten Fall müsste ich, weil "mein" Verkäufer das Gerät mitsamt Rechnung angeboten hat, aber nur ein Lieferschein ausgehändigt wurde, den Kaufvertrag mit "meinem" Verkäufer anfechten und von diesem letztendlich zurücktreten. Das wäre aber wirklich die letzte Möglichkeit.

Gruß

MickPilz

Hier darf dir, wie erwähnt, aus datenschutzrechtlichen Gründen, keiner weiter helfen. Wende dich an den Verkäufer.

Benutzerebene 1
Hi, das Thema hat sich erledigt.

Nachdem ich nun vor einigen Tagen das O2-Team in Facebook kontaktierte wurde mir heute die Rechnung über das Galaxy S7 des privaten Verkäufers per Mail zugesandt. Ich musste einfach nur darlegen um welche Person es sich handelte und das sie der erste Eigentümer des Gerätes und Vertragskunde von o2 war.

Dies finde ich eine sehr nette Geste von O2, vielen herzlichen Dank noch Mal, hätte ich nicht mit gerechnet!

Ich auch nicht. Danke für das Feedback.

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