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Zugesagte Napsterflat nicht kostenfrei enthalten


edit stefanniehaus: Chat wegen persönlicher Daten entfernt


Kennt ihr das. Ich macht im CHAT eine Vertragsverlängerung und dann macht O2 einfach was anderes?
Ich habe 10GB, Napster und Conct für 19.99 verhandelt und bekomme nur den Vertrag.

Dann bei der Nachverhandlung wirf mir das Sonderkündigungsrecht nicht mitgeteit und NAPSTER einfach für 7.99 aktiviert.

Das ist für mich Betrug in REINFORM

Hat da schon mal jemand geklagt?

Was ist Zivilrechtlich. Die Person ist ja bekannt?

 

Edit by o2_Katja: Titel ergänzt

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Lösung von Hafe1 14 October 2019, 07:59

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35 Antworten

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Hafe1, auch wenn ich deinen Standpunkt nachvollziehen kann und du im Grunde Recht hast was die übereinstimmenden Willenserklärungen angeht, du machst es dir in der Praxis leider wieder einmal zu einfach 😉 Was im Chat besprochen wird ist genauso wie das was im Laden oder am Telefon besprochen wird: ein vorvertragliches Gespräch. Maßgeblich ist immer der Vertrag, sonst könnte ein Mitarbeiter alles Mögliche anbieten und o2 wäre daran gebunden. Da die Napsterflat weder im Vertrag steht noch sonst derzeit von o2 kostenlos angeboten wird, muss die Kundin widerrufen wenn sie damit nicht einverstanden ist. Tut sie das nicht kann sich o2 nämlich auf eine Duldung berufen, da sie vom Vertragsinhalt Kenntnis hat. Deswegen ist es immer wichtig, die Vertragsunterlagen zu prüfen und ggf. zu widerrufen (sofern der Vertragspartner keinen Fehler anerkennt). Im Gegensatz zu Gesprächsprotokollen ist beim Vertrag eine Auslegung in der Regel nicht erforderlich, und auch wenn man das Chatprotokoll als Vertragsgrundlage ansehen würde, gibt es immer noch den Einwand des Irrtums.

Natürlich kann man theoretisch auch anders vorgehen, aber das Widerrufstecht ist u.a. für solche Fälle da und die einfachste, bequemste und kostengünstigste Lösung. Am Ende gibt es hier nur zwei mögliche Ergebnisse: der Vertrag wird storniert (möchte jetzt die Kundin) oder er wird zu den im Vertrag bestätigten Konditionen erfüllt (möchte o2).
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@Hafe1 Du bist rechtlich auf dem Holzweg.
Hallo,

das Widerrufsrecht hat die Intention, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, die Online gekaufte Ware zu prüfen, analog zu einer Prüfung im Geschäft. Dies hat nichts mit eventuellen Unstimmigkeiten in der Vertragsauslegung zu tun. Es wird jedoch auch gerne zu diesem Zweck genutzt, damit man sich Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern z. B. bei einem telefonischen Verkaufsgespräch ohne Mitschnitt erspart.

Eine Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtum bedeutet nicht, dass man den Vertrag einfach mit einer Erklärung "Ich habe mich geirrt" beenden kann. Daran werden erhebliche Anforderungen gestellt, die hier mit Sicherheit nicht erfüllt sind. Auch wenn die Napsterflat aktuell nicht mehr kostenlos angeboten wird, kann diese in den kalkulierten Endbetrag enthalten sein. Wieso liegt folglich ein Irrtum vor?

Unter uns ist Strittig, wann in einem Chat der Vertrag als geschlossen gilt. Ist die Abgabe des Angebots zur VVL durch einen O2 Mitarbeiter und die Annahme durch den Kunden der Vertragsabschluss? Ich gehe zumindest davon aus, denn genau das entspricht dem BGB. Anders ist dies im Shop, dort stellt man einen Antrag auf VVL bzw. Vertragsabschluss, die Shop Mitarbeiter sind nur Vermittler und keine O2 Mitarbeiter.

Vergleichen wir dies mit einem Verkaufsgespräch im Einzelhandel. Der Vertrag kommt dort durch das Angebot des Verkäufers und die Annahme des Kunden zustande. Wo liegt der Unterschied zum Chat? Der Chatmitarbeiter (Verkäufer) bietet das gewünschte Produkt (hier VVL zu bestimmten Bedingungen) an und der Kunde erklärt die Annahme. Ganz klar ein Vertrag, sofern es im Chat keine Einschränkungen (unverbindlich, muss noch geprüft werden, ...) gibt.

Unabhängig davon bedarf es bei strittigen Punkten keines Widerrufs des geschlossenen Vertrags. Man muss lediglich die schriftlichen Unterlagen prüfen und bei Abweichungen diese reklamieren.

Ein Widerruf bedeutet, der Kunde zieht seinen Wunsch auf VVL zu den vereinbarten Konditionen zurück, eine Reklamation bedeutet, dass bei der Umsetzung der verträglichen Vereinbarung ein Fehler passiert ist, den O2 korrigieren möge.

Ich würde reklamieren!

Gruß

Hafe
"Vergleichen wir dies mit einem Verkaufsgespräch im Einzelhandel. Der Vertrag kommt dort durch das Angebot des Verkäufers und die Annahme des Kunden zustande. Wo liegt der Unterschied zum Chat? Der Chatmitarbeiter (Verkäufer) bietet das gewünschte Produkt (hier VVL zu bestimmten Bedingungen) an und der Kunde erklärt die Annahme. Ganz klar ein Vertrag, sofern es im Chat keine Einschränkungen (unverbindlich, muss noch geprüft werden, ...) gibt."

Zuerst einmal:
Beide Situationen sind leider nicht vergleichbar (Stationärer Handel gegen Fernabsatz).

Dann kommt bei dem Einzelhandelsbeispiel dazu: wann hast du da noch Verkaufsgespräche und wenn du diese hast, nennt dir der Verkäufer welchen Preis?
Richtig, den am Regal ausgeschilderten Preis.
Und für am Regal ausgeschilderte Ware gilt "invitatio ad offerendum“.
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@Hafe1
Sie hat schon reklamiert.

Ersetze in deiner Erklärung Ware durch Leistung und es passt mit dem Widerruf. Der Kunde hat nicht das bekommen was er bestellt hat. Ware schickt er zurück, die Leistung storniert / widerruft er.

Sächsin hat, glaube ich, den Fehler gefunden: Du gehst davon aus, dass der Mitarbeiter ein Angebot abgibt und der Kunde im Chat dieses annimmt. Das ist verkehrt herum. Der Kunde gibt ein Angebot ab, der Mitarbeiter nimmt dieses entgegen, und o2 bestätigt es (oder lehnt es ab) mit der Auftragsbestätigung.

Wie du sagst, streng genommen ist der Vertrag mangels übereinstimmender WIllenserklärungungen nicht zustande gekommen. Der Kunde muss aber reagieren. denn sonst kommt eben Duldung ins Spiel.

Widerruf: Schnell, einfach, keine Rückfragen.
Anfechtung: Dauert länger, umständlicher, muss geprüft werden.

Wie der Kunde vorgehen möchte ist natürlich seine Entscheidung.
Außerdem wird im Einzelhandel der Kauf "sofort erfüllt " durch Zahlung.
Auch dort kommt es gelegentlich zu Problemen. An der Ware steht 10€, auf dem Regal steht 8€ und im Aktionsprospekt steht 10% Rabatt auf UVP. Und diese Abweichungen werden dann an der Kasse zu klären sein, so wie es der Auftragsbestätigung im Fernabsatz entspricht.
Hallo,

das Widerrufsrecht hat die Intention, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, die Online gekaufte Ware zu prüfen, analog zu einer Prüfung im Geschäft. Dies hat nichts mit eventuellen Unstimmigkeiten in der Vertragsauslegung zu tun. Es wird jedoch auch gerne zu diesem Zweck genutzt, damit man sich Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern z. B. bei einem telefonischen Verkaufsgespräch ohne Mitschnitt erspart.

Eine Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtum bedeutet nicht, dass man den Vertrag einfach mit einer Erklärung "Ich habe mich geirrt" beenden kann. Daran werden erhebliche Anforderungen gestellt, die hier mit Sicherheit nicht erfüllt sind. Auch wenn die Napsterflat aktuell nicht mehr kostenlos angeboten wird, kann diese in den kalkulierten Endbetrag enthalten sein. Wieso liegt folglich ein Irrtum vor?

Unter uns ist Strittig, wann in einem Chat der Vertrag als geschlossen gilt. Ist die Abgabe des Angebots zur VVL durch einen O2 Mitarbeiter und die Annahme durch den Kunden der Vertragsabschluss? Ich gehe zumindest davon aus, denn genau das entspricht dem BGB. Anders ist dies im Shop, dort stellt man einen Antrag auf VVL bzw. Vertragsabschluss, die Shop Mitarbeiter sind nur Vermittler und keine O2 Mitarbeiter.

Vergleichen wir dies mit einem Verkaufsgespräch im Einzelhandel. Der Vertrag kommt dort durch das Angebot des Verkäufers und die Annahme des Kunden zustande. Wo liegt der Unterschied zum Chat? Der Chatmitarbeiter (Verkäufer) bietet das gewünschte Produkt (hier VVL zu bestimmten Bedingungen) an und der Kunde erklärt die Annahme. Ganz klar ein Vertrag, sofern es im Chat keine Einschränkungen (unverbindlich, muss noch geprüft werden, ...) gibt.

Unabhängig davon bedarf es bei strittigen Punkten keines Widerrufs des geschlossenen Vertrags. Man muss lediglich die schriftlichen Unterlagen prüfen und bei Abweichungen diese reklamieren.

Ein Widerruf bedeutet, der Kunde zieht seinen Wunsch auf VVL zu den vereinbarten Konditionen zurück, eine Reklamation bedeutet, dass bei der Umsetzung der verträglichen Vereinbarung ein Fehler passiert ist, den O2 korrigieren möge.

Ich würde reklamieren!

Gruß

Hafe

 

Danke erstmal für das etwas “weiter denken”. Dafür hat sich der Thread hier schon gelohnt.
Mein Rechtsverständnis geht auch eher in deine Richtung.

Ohne wieder jemanden etwas zu unterstellen. Es liegt ganz klar in der Intention des Anbieters möglichst wieder 2 Jahres Verträge abzuschließen, … denke das muss man nicht diskutieren.

Und ich erschrecke mich immer wieder wie nervig das ist,wenn die 2 Jahre um sind. Habe sonst nur noch mtl.  kündbare Verträge (Mann und 2 Kinder...) und würde NIEMALS vier  2-Jahres Verträge abschließen, hab echt keine Langeweile und da man immer Leistung bezahlt, die für 2 Jahre aktraktiv sein soll... - das kann gar nicht funktionieren… und die Vertragsverlängerung nervte bisher immer …..

Die “bezahlten MODs” sind hier zu erkennen und geben sehr einfühlsame Kommentare.
Die Motivation der anderen hier versteh ich nicht (würd mich aber ehrlich interessieren) und jeder kann ja mit seiner privaten Zeit machen was er will, auch wenn ich persönlich nicht glauben kann, dass es OHNE monetären Vorteil passiert (in diesem UMFANG), ich bin selber ehrenamtlich tätig und seh wie schwierig es ist EHRENAMTLICHEs Engagement zu finden.
Außerdem würd ich als o2 genau das wollen  ,-) Aber ich bin hier ja auch nicht im FORUM vom Verbraucherschutz, alles jut! Die Aussagen waren ja auch nicht falsch und haben im Prinzip geholfen!

Fändes es wirklich gut, wenn es mit einem Klick (für jeden verständliche) die  Möglichkeit gäbe den CHAT zu Protokolieren (oder ich kenn sie nicht?!),…. In meinem CHAT hab ich von ANFANG an nach Napster gefragt und es wäre sehr einfach gewesen zu sagen, “das gibt es nicht kostenlos”. Ein ALLGEMEINWISSEN, wie hier ja mehrfach geschrieben, … so bleibt einfach ein fader Beigeschmack.

Ich geb jetzt auch auf, da ich einfach ANGST habe, jetzt zu widerrufen, meine alte Kündigungsfrist meines alten Vertrages ist nächste Woche (da man dann ohne neues Angebot alle bisherigen Vergünstigungen verliert), zudem hab ich jetzt ne Woche Urlaub und will keine Tarife vergleichen, ...

… und ein Anbieterwechsel ist für eine normalsterbliche auch nicht mal so nebenbei gemacht,… (ja ja stell dich nicht so an ,-)

ergo hab ich eh nicht die Wahl und “MÜSSTE” (upss, ja ja freier Wille, also “WILL”)
dann das nächstbeste Angebot von o2 annehmen und ob das “besser” ist?


Bis in 2 Jahren ,-) und danke an alle!

 

 

Die Motivation der anderen hier versteh ich nicht (würd mich aber ehrlich interessieren)

Wenn es Dich wirklich interessiert - mir wurde anfangs mal hier gut geholfen und so versucht man selbst beizutragen. Außerdem sind hier viele, die wie ich selbst ehrenamtlich oder sozial tätig sind. Wer früher Waldbrände gelöscht hat, der hilft dann heute eher aus dem Ohrensessel mit Maus und Tastatur. Ist halt Pech, wenn die eigene Lebenserfahrung und daraus resultierende Beiträge  nicht den Wünschen des Threaderstellers entsprechen.

Die Motivation der anderen hier versteh ich nicht (würd mich aber ehrlich interessieren)

Wenn es Dich wirklich interessiert - mir wurde anfangs mal hier gut geholfen und so versucht man selbst beizutragen. Außerdem sind hier viele, die wie ich selbst ehrenamtlich oder sozial tätig sind. Wer früher Waldbrände gelöscht hat, der hilft dann heute eher aus dem Ohrensessel mit Maus und Tastatur. Ist halt Pech, wenn die eigene Lebenserfahrung und daraus resultierende Beiträge  nicht den Wünschen des Threaderstellers entsprechen.

 

Ah, ok danke dir für deine ehrliche Antwort - dann wären das ja mal erfreuliche Tendenzen im Internet!
Dieses “Nachtreten” am Ende bezieh ich mal nicht auf mich. Das sind Sachen die führen zu einem EWIGEN  KREISLAUF, ….. gerade im Netz,  wo man Ironie, Augenzwinkern, usw,.  nicht erkennen kann

LG und weiter so, Ehrenamt ist wichtig!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Schade, dass man erstmal erklären muss, was ein Diskussionsforum ist und warum Leute hier schreiben / diskutieren, aber gut, dass das du die “Motivation” jetzt verstehst. Wie du siehst gibt es unterschiedliche Meinungen, die du nicht unbedingt teilen musst. Dazu sind Foren ja da!

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