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Moin,

habe meinen O2 Vertrag fristgerecht zum 8.10.2020 gekündigt und das auch im Telefonat bestätigt.

Ein von mir vorschnell abgeschlossenes Verlängeriungsangebot wurde innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist widerrufen  - und nun ? 

Die Kündigung bleibt Aufrecht zum Oktober 2020 ! 

Darüber erhalte ich von O2 weder Informationen noch eine verwertbare Bestätigung! Telefonisch wird mir stets nur mitgeteilt, dass ich das bestätigt bekomme.

Ihr wollt alles per Mail oder Fax oder eingeschriebenen Brief gelöst haben, jedoch erhält der treue Bestandskunde (seit 15 Jahren) keinerlei Informationen über den Vertragsstatus oder den Bearbeitungsstand. Auch hier gelten für den Verbraucher Fristen, die er einzuhalten hat. 

Im Control Center stimmen die Daten NICHT und eine lapidare SMS an die Nutzertelefonnummer halte ich persönlich für armselig - schade O2, da müsst ihr nachbessern.

Vielleicht erhalte ich auf diesem Weg eine brauchbare Information

 

Wann war die Verlängerung (erfolgte diese im Kündigungsbestätigungsanruf?) und wann der Widerruf?


Moin,

 

hast du das VVL Angebot während der telefonischen Bestätigung nach online Vormerkung angenommen? Dann ist keine Kündigung eingetragen. 


@Sächsin : das Angebot zur Verlängerung erfolgte in dem Gespräch in dem ich meine Vertragskündigung telefonisch zu bestätigen hatte (was in sich schon Blödsinn ist und gegen Vertrags-Kündigungen gem. BGB spricht) und das wurde seitens O2 auch flugs bestätigt - und am darauf folgenden Werktag von mir widerrufen (per Mail, per Fax an unterschiedliche O2 Fax-Nummern (eine die ständig besetzt ist und auch noch Extra-Gebühren kostet). Also zwischen Verlängerung und Widerruf lagen 48 Stunden!

@Bollermann: genau so war das, schriftlich in diesem Online Portal gekündigt, dann innerhalb der Frist telefonisch bestätigt und dann kam das Beschriebene.

Aber anscheinend gibt es auch hier seitens O2 keine Kündigungsbestätigung, die ich wiederum für eine Rufnummerportierung brauche. Ich glaube ich werde zu alt für diese Art der Kommunikation. :-)

Habt Dank für Eure Antworten!


@NightflightHH  bei schriftlicher Kündigung (Textform) bedarf es keiner telefonischen Bestätigung der Kündigung. Kündigt man jedoch via Vormerkung, hat man sich an die Vorgaben des Anbieters zu halten. 

 

Der Nachteil ist: nimmt man während der telefonischen Bestätigung ein Angebot zur VVL an, ist die Kündigung nicht vermerkt - du hast quasi nur verlängert - aber nicht gekündigt. 

 

Wenn du per E-Mail an widerruf@cc.o2online.de widerrufen hast, wird dein alter Tarif wieder eingestellt, jedoch musst du neu kündigen.


Das kann ja wohl nicht im Sinne des Kunden sein 

Kundenservice und Freundlichkeit geht tja wohl anders, weil auch diese Vorgehensweise nirgendwo Erwähnt wird 


Hallo @NightflightHH,

herzlich Willkommen bei uns in der Community

Danke @Bollermann für deine schnelle Erklärung!

Schade, dass du deine Vertragsverlängerung widerrufen und deinen Vertrag zwischenzeitlich gekündigt hast @NightflightHH:confused: Darf ich fragen, aus welchen Gründen? Vielleicht können wir dich ja doch noch umstimmen. :blossom::blue_heart:

Da du die Rufnummernmitnahme erwähnst, ist diese F.A.Q. für dich sicher interessant: Die O₂ Rufnummernmitnahme: Rufnummer freigegeben oder nicht?

Lies dich gerne ein und komme bei Rückfragen nochmal auf uns zu. 

Viele Grüße

Vivian 


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