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Vertrag kündigen. An Welche Email Adresse?


Benutzerebene 3
Habe meine Kündigung eingescannt und möchte diese jetzt per Email senden.
Welche Email Adresse ist denn die richtige ?

98 Antworten

Benutzerebene 3
Du vergleichst Platzreservierung im Kino mit der Kündigung eines Mobilfunkvertrages, der Kosten im dreistelligen Bereich verursacht? 

Zumal es durchaus die Situation gibt, dass zum Zeitpunkt der Vormerkung eine postalische Kündigung noch möglich ist und zwei, drei Tage, wenn man die Unerreichbarkeit bemerkt, dann nicht mehr. Genau in diese Lücke scheint mir O2 mit dieser ominösen Masche auch zu grätschen.

PS: Warum werden Kunden mit ihren Sorgen und Nöten hier immer so vorgeführt? Rumpelstilzchen? Die Kunden sind hier nicht zum Spaß, sondern benötigen Rat und Unterstützung.

kunde4711 schrieb:

Die Kunden sind hier nicht zum Spaß, sondern benötigen Rat und Unterstützung.

Ja, ich weiß. Aber wenn der Rat nicht so ausfällt wie gewünscht, sind alle Anderen böööse.

Aber egal. Ich kündige Verträge schon aus Prinzip schriftlich und warte auch nicht bis auf den letzten Tag. So kurzfristig war ich noch niemals mit einem bestehenden Vertrag unzufrieden.

Und das war's hier für mich.

Wirsing

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Hier wird kein Kunde vorgeführt, sondern darauf hingewiesen, das Du es hättest klüger lösen können. Das Du die Frist verpasst hast, ist für Dich tragisch, aber alleine in Deiner Verantwortung. 

Spätestens ein Blick in das Forum, hätte offenbart, das es seit Wochen Erreichbarkeitsprobleme gibt. 

Für Dich ist das unschön, ist aber nun mal nicht mehr zu ändern.

Finde Dich damit ab, das du ein weiteres Jahr bei o2 bist, oder verlängere weitere 24 Monate zu Neu Kundenkonditionen, die Dir ein Moderator hier anbieten kann.

Oder mache einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, kündige diesmal schriftlich und lege die o2 Karte in die Schublade als Erinnerung, das Du es hättest besser lösen können.

Benutzerebene 3
Ich habe die Frist nicht auf diese Weise verpasst, aber ich habe die Erfahrung der Unerreichbarkeit gemacht.

Dennoch sehe ich das nicht ganz alleine in der Verantwortung des Kunden. Wenn dieser in seinem Account die Möglichkeit "Kündigung vormerken" vorfindet, dann geht man erst mal nicht davon aus, dass es über Tage nicht möglich ist, bei der Kündigungshotline durchzukommen. Nicht mal eine Warnung steht dabei, obwohl es O2 seit Monaten bekannt ist.

Ins Forum schaut man erst, wenn es zu spät ist. Wer erwartet denn schon, dass O2 seinen Kundenservice über ein Forum abwickelt, durch Hilfe von Usern? Den alten Base Kunden wurde versprochen, dass sich nichts ändert. Wenn man fast 20 Jahre zufriedener Basekunde war, dann erwartet man so was eben nicht.

Mal ganz offen gesprochen, findest Du das wirklich vollkommen in Ordnung? Geht man so mit Kunden um, die man langfristig halten möchte?

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Mir hat man von heute auf morgen meinen VDSL Anschluss als Geschäftskunde abgeschaltet. 

Mir wurde was von angeblicher Post geantwortet, die ich nicht beantwortet hätte....

Ich gurke seit 15.12. per Thetering durch die Gegend

Unschön

Ich bin aber seit einem analogen Akkustikkoppler und Unternehmen wie Mannesmann usw. im Telefon und Internetgeschäft und ich habe sie alle durch.

Telekom

Vodafone

O2

freenet

Arcor

Mannesmann 

evtl. habe ich einen vergessen.

Meine Erfahrung ist immer die gleiche:

NEVER CHANGE

denn Probleme gibt es immer nur bei einem Wechsel, wenn es läuft, läuft es und läuft es und läuft es....

Und wenn es mal ein Problem gibt, haben bisher alle versagt (im Sinne von schnell fixen).

Natürlich ist es nicht in Ordnung, das man niemanden sofort an den Hörer bekommt. Ich bin jetzt seit 1997 Kunde bei O2 und bis zur Fusion habe ich als GK maximal 1 Minute warten müssen, bis jemand ran ging.

Jetzt hat o2 ein Problem und da kann ich mich aufregen, wie ich will, nutzt mir nix, bringt mir nix und hilft mir nix.

Und noch mal zu Dir, was willst Du jetzt hören? 

Ist wie es ist, jetzt musst du damit leben. Was du machen kannst hatte ich ja schon vorher beantwortet.

Benutzerebene 4
Es gibt auch im Streitfall, also der Empfänger einer Kündigung würde behaupten z.B. einen leeren Umschlag erhalten zu haben, das Mittel der eidesstattlichen Versicherung , in der ich an Eides Statt versichere, die Kündigung eindeutig formuliert und unterschrieben mit Datum ,Ort , Uhrzeit in einen Briefkasten eingeworfen zu haben. Mit Zeuge, also einer anderen Person, die dies beglaubigt , ist noch sicherer. Wenn ich also  ganz sicher gehen will, schreibe ich die Kündigung in Anwesenheit einer zweiten, unbescholtenen Person, mache davon eine Kopie und bringe den Brief zusammen mit dem Zeugen als Einschreiben zur Post, lasse den Zeugen auf der Kopie den Vorgang bezeugen und hefte daran die Einschreibequittung und lege es zu Hause in die Schublade. Ende aus Micky Maus .

Quarkz schrieb:

Es gibt auch im Streitfall, also der Empfänger einer Kündigung würde behaupten z.B. einen leeren Umschlag erhalten zu haben, das Mittel der eidesstattlichen Versicherung , in der ich an Eides Statt versichere, die Kündigung eindeutig formuliert und unterschrieben mit Datum ,Ort , Uhrzeit in einen Briefkasten eingeworfen zu haben.

Muss man nicht das mit dem leeren Umschlag ist ein Mythos der sich nicht ausrotten lässt.

@kunde4711‌ Wir sind ja bei Dir die Erreichbarkeit muss verbessert werden. Aber wenn man kurz vorm Ende der Frist für eine Kündigung ist und niemanden erreicht sollte man nachdenken und einen anderen Weg nutzen. Wir sind mündige Bürger als wir den Vertrag abgeschlossen haben mit Rechten und Pflichten. Es ist natürlich bequem alles auf einen abzuschieben, entweder auf den Kunden oder den Anbieter. Nur geht das so nicht.

Gruß

Benutzerebene 3
Ein Dienstleistungsunternehmen wie o2 (die anderen Mobilfunkprovider natürlich auch) muss sich an anderen Dienstleistungsunternehmen messen lassen. Netflix oder Amazon ist hier eine Messlatte in Punkto Kundenfreundlichkeit und Service. Dort kann ich z.B. per Knopfdruck im Account kündigen. (mache ich aber nicht, weil ich 100% von der Leistung überzeugt bin)

Daher geht das durchaus, "alles" auf den Anbieter zu schieben. Rechtlich kommt man natürlich nicht durch als Kunde.

Aber man stimmt halt in Zukunft mit dem Geldbeutel ab.

Wenn der Preis nicht sonderlich gut ist, das Netz ebenfalls so lala, der Kundenservice nicht existent und es in einigen Geschäftsprozessen wie Kündigung oder telefonische Kundenrückgewinnung zu recht "interessanten Ausprägungen" kommt, was hält Kunden dann noch? Richtig....

Jeder wie er mag. Gutes Beispiel mit Amazon, was haben die mit Mobilfunk zu tun? Hm ich weiss es nicht. Jeder Kunde kann frei entscheiden beim Anbieter, man sollte nur seine Pflichten kennen das gilt auch für andere Anbieter. Die kochen auch nzr mit wasser.

Benutzerebene 3
Dienstleister ist Dienstleister. Ich zahle eine Pauschale, die vertraglich geregelt ist und beziehe dafür Leistungen. Bei Netflix sind es Filme, bei Amazon kostenloser schneller Versand, beim Mobilprovider Kommunikation.

Ab und zu braucht man Kontakt zum Unternehmen, z.B. wenn man Fragen hat oder es Probleme gibt oder weil man den Vertrag kündigen will.

Da spielt es keine Rolle, was der Dienstleister anbietet. Oft teilen sich diese Unternehmen sogar die Callcenter und Logistiker.

Aus Kundensicht bewerte ich den Service daher anhand der gleichen Kriterien.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das stimmt zwar alles, und ich denke niemand (auch nicht die Moderatoren) würden behaupten, der Kundenservice bei o2 ist insgesamt als gut , nicht mal befriedigend zu bewerten, aber da es in diesem Thread hauptsächlich um die Möglichkeiten der Kündigung geht: Amazon und Netflix schreiben die One-Click-Kündigung in ihren Vertragsbedingungen fest, bei o2 ist die Kündigungsvormerkung nirgendwo in den Vertragsbedingungen zu lesen. Ich persönlich finde es sollte auch bei o2 möglich sein, online zu kündigen, aber das möchte Telefonica einfach nicht. Die Kündigungsvormerkung sollte man meiner Meinung nach komplett abschaffen.

Benutzerebene 3
Ja, sehe ich auch so, die Kündigungsvormerkung sollte sofort abgeschaltet werden. Schriftliche Kündigung via Einwurfeinschreiben und gut ist.

Es gibt aber mittlerweile sehr gute Angebote mit monatlicher Laufzeit, die nur 2€ Aufpreis zur 24 Monate-Laufzeit haben. Damit sind Kündigungsfrist und automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr ein für allemal erledigt.

tja aber da musst du 1 stunde in der warteschlange hängen 😉 das morgens.das ist KEINE kundenfreundlichkeit...

kündigungen zählen auch per mail! deswegen gibt es hier keine ! und wer kündigen will muss da ne stunde am telefon warten in der schleife ,das denn ich kunden freundlich......

Benutzerebene 7
Dies ist nicht ganz richtig, denn die neue Gesetzeslage gilt nur für Neuvertäge. Und es ist ein kann und kein muss. 

Einwurfeinschreiben oder Fax, fertig.

Quark!

2 Minuten Kündigung schreiben, ausdrucken, eintüten und ab zur Post, oder

2 Minuten Kündigung schreiben faxen fertig.

lg

Atabey

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
JVNRW schrieb:

Dies ist nicht ganz richtig, denn die neue Gesetzeslage gilt nur für Neuvertäge. Und es ist ein kann und kein muss. 



Das muss ich jetzt kurz richtigstellen. Die Gesetzeänderung gilt für alle Verträge, da die entsprechende Klausel in den AGB damit ungültig geworden ist. Durch die Änderung wurde Schriftform durch Textform ersetzt. Demnach sind Kündigungen auch per E-Mail ausreichend. Was das Gesetz allerdings nicht vorschreibt ist, dass ein Vertragspartner zu diesem Zweck eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen muss. Da o2 keine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, gilt also nach wie vor:

JVNRW schrieb:

 

Einwurfeinschreiben oder Fax, fertig.

Benutzerebene 7
Okay, ich war noch auf den Stand: Neuverträge. Merci für die Klarstellung.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Richtigstellung der Richtigstellung:

Merke: Für frühere Verträge gilt immer das Recht, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war. Hier wird die Neuregelung keine Auswirkungen haben, die Forderung nach der Schriftform bleibt wirksam.
In neuen Übereinkünften ab dem ersten Oktober ist gegebenenfalls nur die Schriftform-Klausel unwirksam – nicht der gesamte Vertrag. Ein Rücktrittsrecht haben Sie dadurch nicht.

Quelle: Bild Service Seite

Benutzerebene 7
Hab meine Kollegin gefragt und die sagt das Gleiche. Es gilt die gesetzliche Grundlage die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss galt. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, ihr habt natürlich Recht. Ich entschuldige mich daher für die Verwirrung. War irgendwie mit den Gedanken woanders.

Email ist auch schriftlich, außerdem seit November 2016 rechtlich erlaubt. Muss also auch per Email akzeptiert werden.
Und dass ein Mobilfunkunternehmen heutzutage nicht per Email erreichbar ist (obwohl es ja offensichtlich geht, wenn DIE was vom Kunden wollen!!), geht gar nicht!!!

Hi @Fluffy78,

erstmal herzlich willkommen in der Community ☺️.

Ich zitiere mal frei @Denner‌ und @JVNRW von ein paar Posts weiter oben:

Richtigstellung der Richtigstellung:

Merke: Für frühere Verträge gilt immer das Recht, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war. Hier wird die Neuregelung keine Auswirkungen haben, die Forderung nach der Schriftform bleibt wirksam.
In neuen Übereinkünften ab dem ersten Oktober ist gegebenenfalls nur die Schriftform-Klausel unwirksam – nicht der gesamte Vertrag. Ein Rücktrittsrecht haben Sie dadurch nicht.

Quelle: Bild Service Seite



Hab meine Kollegin gefragt und die sagt das Gleiche. Es gilt die gesetzliche Grundlage die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss galt. 



Und da der Thread alt, lang und gelöst ist schließe ich hier.

Grüße,

Emanuel



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