Hi,
ab 01.12.21 tritt ja die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft.
In Zuge dessen dürfen sich ja Verträge nach der Mindestvertragslaufzeit nur noch jeweils um einen weiteren Monat verlängern.
Weiss jemand hier, ob dies für neue sowie bestehende Verträge rückwirkend gilt?
Lösung von Vilureef
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