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Sperre bei beiden Verträgen


Hallo,

leider habe ich derzeit eine Sperre (warte seit Monaten auf Gelder, lange Geschichte). Jedoch wurde die Mobilfunk Rechnung bezahlt und ist ein anderer Vertrag als Festnetz. Laut O2 Chat sollte mein Handy funktionieren. Tut es aber nicht. Ausgehende Anrufe gehen nicht und mobiles Internet auch nicht.

Ich weiß das es gestern die Störung gab, jedoch kann ich wieder angerufen werden. Daher schätze ich das diese vorbei.

Daher, darf O2 beide Verträge sperren, auch wenn nur einer im Minus ist? Der Betrag fürs Festnetz ist knapp über 100 Euro. 

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Lösung von Vilureef 18 November 2022, 07:44

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7 Antworten

Hallo,

laufen beide Verträge unter einer Rechnung? Dann gilt es für das Kundenkonto und nicht für den einen Vertrag.

LG

Hallo,

seit November gibt es eine Rechnung ja. Frag mich nur warum mir im Chat von O2 dann was völlig anderes erzählt wurde.

 

LG

Hallo,

warum wohl!😉

LG

Hallo @filosima ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

So wie Vilureef bereits sagte, gehen die Sperrungen nach dem jeweiligen Account, wenn die Verträge also unter einer Rechnung laufen, dann sind hier auch beide gesperrt. Wenn du die Summe nicht komplett ausgleichen kannst, dann wende dich an die Mahnabteilung in der Hotline oder im Chat, dort kann dann auch eine entsprechende Zahlung in Raten für den offenen Posten vereinbart werden. Wenn du den Betrag ausgeglichen hast, werden die Verträge innerhalb von 48 Stunden ab Zahlungseingang wieder entsperrt.

 

Schöne Grüße, Sven

 

Die BNetzA meint dazu:

Sperrung Ihres Anschlusses

  • Das Sperren ist nun nicht mehr nur für Telefon geregelt, sondern auch für Internet im Festnetz und Mobilfunk.
  • Der Anbieter kann ab einer Zahlungsverzugsgrenze von 100 Euro Ihren Anschluss sperren (bis jetzt 75 Euro).
  • Die Sperrung betrifft nur die Leistung, für die ein Zahlungsverzug gilt. Wenn Sie also für Ihren Festnetzanschluss nicht bezahlt haben, darf Ihr Mobilfunkanschluss nicht gesperrt werden.
Ein Problem ist es jetzt u.U. beide Verträge über eine Rechnung laufen zu lassen. Wird aber zweckgebunden ein Vertrag bezahlt, dann darf eigentlich keine Sperre erfolgen lt. TKG. Das muss man nur entsprechend erklären.

Da muss man dann schauen wie man es bei den zwei Verträgen auf einer einzigen Rechnung begründet, aber auch dafür wäre dann das Mahnwesen der richtige Ansprechpartner.

 

Schöne Grüße, Sven

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