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Sonderkündigungsrecht des Vertrages


Hallo zusammen,

 

ich bin im Grunde zufriedener Kunde von O2. Doch leider ist es so, dass die Netzabdeckung scheinbar deutlich schlechter wird. Ich beobachte dies schon seit einigen Monaten und habe diesbezüglich bereits mit der Hotline gesprochen. Diese hat mir sogar bestätigt, dass hier und da Probleme bestehen und diese auf Grund von Netzarbeiten auch weiterhin bestehen werden. (natürlich nicht für immer...)

 

Die Probleme, die ich habe sind vielseitig: Netzunterbrechung, Verbindungsfehler, extrem langsames Internet mit und ohne UMTS, Erreichbarkeitsprobleme meinerseits und und und.

 

Ehrlich gesagt habe ich dafür keinen Mobilfunkvertrag! Die Hotline erlaesst mir vorerst die Grundgebühr; dennoch, das Netz wurde dadurch nicht besser. 

 

Ich kann den Vertrag in dieser derartigen Situation nicht mehr wirklich nutzen und beruflich darauf angewiesen, erreichbar zu sein.

 

Gibt es auf Grund der "Kurzschilderung" eine Art Sonderkündigungsrecht? Natürlich habe ich bekannte Suchmaschinen dazu befragt, aber diesbezüglich geht die Meinung halt sehr start auseinander, so dass ich mir dachte, mal direkt hier im O2 Forum zu fragen - letztlich war ich mit dem Support bisher immer sehr! zufrieden.

 

Viele Grüße aus dem Norden

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Lösung von bs0 14 May 2012, 21:18

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21 Antworten

Benutzerebene 2
Tux55 schrieb:
 

Gibt es auf Grund der "Kurzschilderung" eine Art Sonderkündigungsrecht? Natürlich habe ich bekannte Suchmaschinen dazu befragt, aber diesbezüglich geht die Meinung halt sehr start auseinander, so dass ich mir dachte, mal direkt hier im O2 Forum zu fragen - letztlich war ich mit dem Support bisher immer sehr! zufrieden.

 

Nein, das gibt es nicht!

 

Jeder Netzanbieter verspricht eine Netzabdeckung bis zu... (Beispiel o2: 97 Prozent). D.h., wenn eine Gegend "unterversorgt" ist, leitet sich hiervon kein Sonderkündigungsrecht ab.

Das ist nicht nur bei o2 so, sondern auch bei den anderen Netzbetreibern. Keiner kann eine 100%tige Versorgung garantieren.

 

Zumindest positiv in deinem Fall, dass die Grundgebühr redzuziert bzw. erlassen (?) wurde! Das ist nämlich sehr ungewöhnlich und schon ein echtes Entgegenkommen von o2.

Einen Anspruch hättest du nämlich nicht drauf!

 

Gruß

Lexmark

Lexmark du vergleichst hier Äpfel und Birnen

 

Hier geht es nicht darum, dass die Netzabdeckung nicht da ist, sondern darum, dass die Abdeckung schlechter wird. Es war also die Abdeckung da, allerdings, vermute ich, wohnt der OP in einem Gebiet, das Netzengpässe hat. Und das kann man den Kunden auf dauer nicht zumuten.

 

Ob man dadurch ein ausserordentliches Kündigungsrecht ableiten kann weiss ich nicht. Wahrscheinlich hätte man vorher mahnen müssen und schriftlich eine Frist setzen.

 

Anbei ein paar Links, die sich mit dem Thema befassen. Vielleicht wohnt der OP in einer der betroffenen Städten.

http://wir-sind-einzelfall.de

http://www.teltarif.de/o2-wir-sind-einzelfall-auswertung-bauer-meldungen-faelle/news/44787.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,798550,00.html

Sandroschubert schrieb:

Wahrscheinlich hätte man vorher mahnen müssen und schriftlich eine Frist setzen.

Ist für diesen Fall wohl notwendig (§ 314 Abs. 2 BGB).

 

 

(Zum Lesen markieren)§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

§ 314Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Benutzerebene 2
@sandroschubert:

Ich vergleiche hier nicht Birnen mit Äpfel, sondern habe den Beitrag des TE halt gelesen!
Netzabbrüche, langsames Internet deuten halt auf Probleme der Netzversorgung hin.
Diese äussern sich n i c h t nur, dass man schlechte Verbindungen hat, sprich zu wenige Basisstationen in der Gegend sind, sondern auch, dass das Netz mehr User zu verkaften hat.
Und dies ist bei o2 nunmal der Fall!

Ich würde an dieser Stelle mal den Netztest der connect lesen.
Dort wird halt bestätigt, dass das Netz von o2 mehr Kunden zu verkraften hat und sich dies durch langsames Internet, Gesprächsabbrüche, etc. aüßert.

Ein Sonderkündigungsrecht wird sich davon aber wohl schwerlich ableiten lassen.

Gruß
Lexmark
Sonderkündigung ist immer schwierig.

 

Für den Fall der fehlenden Netzabdeckung würde ich dies sogar ausschließen. Für den vorliegenden Fall, wo (vermutlich) aufgrund von Netzüberlastung großflächige Störungen auftreten, kann ich mir dies aber schon eher vorstellen.

Benutzerebene 2
@ bielo

Selbst bei Netzüberlastung würde ich vermuten, dass eine Kündigung nicht angenommen wird.
Schließlich kann man den Netzbetreibern, egal wer das nun ist, schlecht vorwerfen, dass sie zuviel Kunden haben, die nun das Netz überlasten.
Ärgerlich ist es natürlich auf alle Fälle, da gebe ich dem TE Recht.
Auf der anderen Seite hat er ja wohl schon die Grundgebühr erlassen bekommen und dürfte somit eine Kompensation erhalten haben.

Gruß
Lexmark
lexmark schrieb:

 

[...] 

Jeder Netzanbieter verspricht eine Netzabdeckung bis zu... (Beispiel o2: 97 Prozent). D.h., wenn eine Gegend "unterversorgt" ist, leitet sich hiervon kein Sonderkündigungsrecht ab.

Das ist nicht nur bei o2 so, sondern auch bei den anderen Netzbetreibern. Keiner kann eine 100%tige Versorgung garantieren.

 

Zumindest positiv in deinem Fall, dass die Grundgebühr redzuziert bzw. erlassen (?) wurde! Das ist nämlich sehr ungewöhnlich und schon ein echtes Entgegenkommen von o2.

Einen Anspruch hättest du nämlich nicht drauf!

 

Gruß

Lexmark

Ein ganz klein wenig anders liegt der Fall ja schon, da ich ja seit Jahren zufrieden mit dem Netz war. Es gibt immer wieder irgendwo mal eine kleine Unterversorgung, aber mir geht es ja darum, dass die Qualität zunehmend schlechter wird und damit die Nutzung des ursprünglich geschlossenen Vertrages nicht mehr möglich erscheint.

 

Das heisst also zusammengefasst, ich muss mich aus dem Vertrag herauskaufen, um zumindestens meine O2 Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können. Bei einem Parternertrag kommen so locker €440 zusammen ;-(

 

Sandroschubert schrieb:
 

[...]

 

Anbei ein paar Links, die sich mit dem Thema befassen. Vielleicht wohnt der OP in einer der betroffenen Städten.

http://wir-sind-einzelfall.de

http://www.teltarif.de/o2-wir-sind-einzelfall-auswertung-bauer-meldungen-faelle/news/44787.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,798550,00.html

 

sehr interessante Links - Danke!

 

Unter'm Strich kann ich mich nun zwar in die 8000'er einreihen werde aber ansonsten nicht wirklich was davon haben - kann irgendwie doch auch alles nicht richtig sein?

 

Ich meine, letztlich wird mir ein Dienst angeboten, den ich derart gar nicht mehr nutzen kann und trotzdem habe ich dafür zu zahlen...

 

Benutzerebene 2
@Tux55:

Wir können dir hier nur unsere persönliche Meinung bzw. Erfahrung geben.
Natürlich kannst du schriftlich bei o2 versuchen, aus dem Vertag rauszukommen mit dem Hinweis auf die Qualitätseinbußen.
Ob die sich darauf einlassen, kann dir keiner sagen.

Und gerichtlich bzw. mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, steht dir ja auch frei. Nur sehe ich persönlich wenig Chancen auf Erfolg dafür.

Gruß
Lexmark
lexmark schrieb:

Selbst bei Netzüberlastung würde ich vermuten, dass eine Kündigung nicht angenommen wird.


Davon ist auszugehen. Rechtlich gesehen ist eine Annahme aber nicht notwendig. Die Kündigung erfolgt ohne eine Annahme durch den Kündigungsempfänger. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es daher unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht.

 

Doch dann können halt andere Probleme auftreten, wo man sich halt sicher sein muss, dass man im Recht ist. O2 wird den TE dann höchstwahrscheinlich verklagen. Dann muss der TE vor Gericht darlegen, warum er sich im Recht sieht. Dann entscheidet der Richter. Alles in allem vielleicht zu viel Aufwand, da dem TE ja auch noch die Grundgebühr erlassen wurde. Dies spricht zudem auch gegen eine wirksame Kündigung.

 

Ohne RA würde ich die Sache nicht angehen wollen.

Tux55 schrieb:

 

Ich meine, letztlich wird mir ein Dienst angeboten, den ich derart gar nicht mehr nutzen kann und trotzdem habe ich dafür zu zahlen...

 

Ich denke, dir wurden die Grundgebühren erlassen? Da hast du vielen Kunden was voraus. Aus diesem Grunde glaube ich auch nicht (siehe letzter Post von mir), dass du hier wirksam außerordentlich kündigen kannst.

@lexmark

 

schon klar ;-)

 

Ich werde mich schriftlich an O2 wenden und dann mal sehen, was passiert. Derzeit teste ich mit vodafone in Hamburg rum und muss sagen, dass die Qualität deutlich! besser ist. Solange also O2 sich nicht rührt, eiere ich also mit Rufumleitungen herum ;-(

 

Danke euch allen für die Kommentare / Tips!

Hallo, mische mich hier mal mit meinen ähnlichen Problemen ein.

Habe nämlich o2 blue 100. Super Preis leistung, gar kein Thema 

NUR habe ich das Problem dass ich in einer relativ großem Stadt wohne soger Zentrum und GAR NICHT INS INTERNET komme. Sogar vorm o2 Shop wo ja angeblich ein Netzverstärker hängen soll, nix passiert, die nette Kollegin die im Shop stand meinte nur kann sein dass ihr Handy noch auf altem Stand ist. Nun ja is klar Android update gemacht inkl. Webbrowser update und alle mögliche internetverbindungsanbieter ausprobiert (normaler Browser, Mobile websites, Opera,....und und und..) 

Falls jemand weis wie ich aus dem Vertrag raus kommen könnte BIIIIITTTEEE antwort.

Habe schon diverse Stunden mit mitlerweile aberhunderte von o2 Hotline leuten telefoniert aus der un der Abteilung u.s.w. aber die meinten es läge immer am Handy. Was tut man also, ich holte mein Freund sein HTC Sensation, ähnliche Vertragsbedingungen und vergleiche seine Internetverbindung mit Meiner Karte in seinem Handy und siehe Da nichts ändert sich immer noch total lahm. ICH wurde weder ´gebremst´ noch sonst etwas. 

ALSO BITTE FALLS JEMAND HELFEN KANN BITTE ALLES POSTEN WAS HELFEN KANN. Ganz großes DANKE im voraus.

Eine Frage habe ich. Welche verfügbare Geschwindigkeit wird im Display angezeigt? 

 

  • G
  • E
  • 3G
  • H
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es ist bekannt, dass das o2-Netz in manchen Städten (vor allem die größeren) noch gravierende Kapazitätsprobleme hat und der Ausbau nur langsam vorangeht. Aus dem Vertrag kommst du deswegen dennoch leider nicht frühzeitig raus, weil 1. keine Garantie im Vertrag steht, wie schnell deine Internetverbindung an einem bestimten Ort ist und b) der Vertrag nicht nur die Internetverbindung beinhaltet.

 

Was du eventuell machen kannst, ist ein Moderator über PN zu kontaktieren. Sofern in deiner Stadt allgemein Probleme auftreten, weil das Netz dort noch nicht so gut ausgebaut ist, kann dir auf Kulanz vielleicht ein Preisnachlass gewährt werden. Die anderen Dienstleistungen kannst du uneingeschränkt nutzen, oder?

Habe ich das richtig verstanden, andere Handies haben im o2-Shop normales Internet, aber Deines funktioniert nicht? Deine SIM-Karte im HTC hatte langsames Internet, aber das HTC mit der SIM-Karte vom HTC hat im o2-Netz am gleichen Ort schon Internet? Oder ist das HTC sonst in einem anderen Netz unterwegs?

 

Kannst Du mal eine andere o2-Karte in Dein Handy legen und sagen wie das Internet dann funktioniert?

 

Sisyphos

 

 

 

Habe das gleiche Problem seit dem o2 diese kack Apfel Handys anbietet kommen alle nach o2, komme voll schlecht ins Internet habe eine App die mir die Signalstärke anzeigt die geht von -125 bis -70 und umso niedriger der Wert desto besser der Empfang. Habe auch öfters jetzt verzerrte Telefongespräche und so knarzen während des Gesprächs.
Hatte eine v2 sim Karte die von o2 meinten mit der neuen v3 sim Karte soll alles besser werden, nichts da genau der gleiche Mist wie davor. Hier mal ein Screenshot heute gemacht das war auf dem weg nach hause auf einer Bundesstraße.

http://i.imagebanana.com/img/4nfurevr/Screenshot_20121105174338.png

Und das in der Stadt wo normal so etwas nicht sein dürfte

http://i.imagebanana.com/img/2y226p6x/Screenshot_20121105174420.png

Am handy liegt das net ist ein S3 hatte vor 1 Monat eine Vodafone Karte drin da gab es diese Probleme nicht.

Die haben das heute aufgenommen und Anbieter technische Abteilung weitergegeben, was habe ich für Chancen?
Also ich will ungern im Netz bleiben ich bekomme nicht wie der TE die Grundgebühr erstattet.
http://www.inside-handy.de/news/9983-schlechte-netzabdeckung-o2-kunden-haben-sonderkuendigungsrecht
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Ein 8 Jahre alter Artikel... super...

stefanniehaus schrieb:
Ein 8 Jahre alter Artikel... super...

... der zudem die Ansicht eines Rechtsreferenten darstellt. Mir ist kein Gerichtsurteil bekannt, das die Meinung dieses einzelnen Herrn bestätigen würde.

 

Google & Co. sind echt eine feine Sache. Man findet immer irgend etwas, das einen in seiner Meinung oder in seinem Wunschdenken bestätigt. 😉

Einen Anspruch (Recht) erkenne ich auch nicht. Gleichwohl kann man es mit guten Argumenten und Nachweisen versuchen. Es geht schon, man muss nur clever sein und Geduld haben. Ich gehe da eher in Richtung Kulanz. Man braucht aber nicht mit Vertragsbruch oder ähnlichem kommen.