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Seit 12 Jahren Kunde - Jetzt nicht mehr!


Liebes grandioses O2 Team,

 

ich war immer wieder erstaunt über eure Unfähigkeit, aber das was ich heute erlebt habe, lässt selbt einem Gewohnheitstier wie mir nichts anderes Übrig als einer Kündigung.
Vor zwei Jahren wollte ich den Vertrag von meiner Mutter auf mich wechseln und habe alle nötigen Unterlagen hierfür mit in einen O2-Store genommen.
Raus kam dabei anscheinend, dass der Name gleich geblieben ist, alle sonsitgen Sachen wie Geburtsdatum etc. allerdings sich auf meinen geändert haben.
Nun bei erneuter gewollter Vertragsverlängerung stellte sich dies herraus.
Der Herr im Store sagte zu mir, dass ich doch bitte Online den Namen ändern soll.

Dies Funktionierte leider auch nicht, wie so vieles bei euch, weshalb ich die Hotline anrief.
Diese sagte mir, dass Sie auch nichts machen können.
Auf meine Frage "Was soll ich dann bitte tun? Gibt es überhaupt noch irgendwie eine Möglichkeit den Namen zu ändern?" eine interessante Antwort bekam.
Keine.
Die unglaublich kompetente und aufgeschlossene Dame legte einfach auf.

Und genau aus diesem Grund liebes O2-Team könnt ihr mich mal kreuzweise.
Da wechsel ich lieber zu einem der anderen tausend Anbieter auf dem Markt.
Die sind bestimmt genauso bescheuert wie Ihr, nur besitzen die hoffentlich den Anstand nicht aufzulegen.

Schönen Tag noch.

P.S. Jetzt weiß ich warum alle Mitarbeiter bei o2 aussehen wie Verbrecher die in o2 Shirts gesteckt worden sind und gerade mal 3,5 deutsche Sätze beherschen. Weil alle bei o2 Verbrecher sind!

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Lösung von o2_Stephan 14 March 2014, 17:04

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113 Antworten

Benutzerebene 3
Hallo MirReichtEs,

 

da ist wohl einiges schief gelaufen. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Ich habe dir dazu eine PN geschickt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

 

Beste Grüße

Stephan

Die oben beschriebene Inkompetenz und Unfähigkeit kann ich nur bestätigen, aber diese ist noch harmlos im Vergleich dazu wass ich seitens O2 erleben durfte.

 

Man hat mir Internetnutzung berechnet, die es nie gegeben hat, diese mit automatischen Updates meines Smartphones begründet, obwohl ich nachgewiesen habe dass dies technisch unmöglich ist, weil das Handy nur per USB upgedatet werden kann; die Kundenbetreuung hat mir mitten im Gespräch den Hörer aufgelegt, man hat verweigert die angebliche Internetnutzung nachzuweisen, man hat eine Zahlung für den technischen Prüfbericht verlangt, obwohl der Anbieter gesetzlich beweisbelastet ist, hat gegen meinen Willen einen Tarifwechsel durchgeführt und mir den teuren Internettarif über Monate berechnet, obwohl ich schriftlich Widerspruch eingelegt und den Vertrag gekündigt habe, man hat mir gedroht und mich genötigt und, und, und. Auf diese Weise hat O2 sich über Monate einen Rechnungsbetrag von über 500,00 € zusammen geträumt, obwohl meine Handyrechnung davor über Jahre nie 5,00 €/Mon. überstiegen hat.

 

Hinter diesen kriminellen Geschäftspraktiken steckt ganz offensichtlich System. Ich denke nicht dass es gute und böse Anbieter gibt und dass so etwas bei anderen nicht passiert, aber wenn man sich nicht zur Wehr setzt und massenhaft Druck ausübt, wird sich daran auch nichts ändern.

 

Hier nur die letzten zwei von vielen Schreiben an O2 im Zeitraum von etwa einem Jahr. Das erste ist von meinem Anwalt und das zweite wurde entsprechend der seitens O2 bisher an den Tag gelegten Willkühr und Arroganz noch nicht einmal beantwortet, weshalb ich mich nun gezwungen sehe Strafanzeige gegen O2 zu stellen:

 

 

27.08.2013


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir auf Ihre E-Mail vom 07.08.2013 zurück. Ihre Ausführungen über die Möglichkeiten moderner Smartphones sind falsch, im Übrigen für diesen Fall irrelevant. Vorliegend geht es nicht um ein Smartphone, sondern um ein Handy des Typs LG KM900, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 30.05.2013 bereits feststellten. Dieses Handy ist entgegen Ihrer unzutreffenden Auffassung schon technisch nicht in der Lage, eigenständig Internetverbindungen herzustellen, Updates durchzuführen o.ä. Wir empfehlen insoweit die Lektüre der für Sie auszugsweise beigefügten Bedienungsanleitung dieses Handys; das komplette Handbuch steht Ihnen bei Bedarf im Internet als Download zur Verfügung.

Sie behaupten, das hohe Verbindungsaufkommen in Ihrem System erst am 29.05.2013 festgestellt und „umgehend“ reagiert zu haben, da Sie der Annahme waren, die Internet-Verbindungen seien versehentlich hergestellt worden. Hierzu ist richtigstellend auszuführen, dass Sie auf das angeblich hohe Verbindungsaufkommen erst dann reagiert haben, als Sie von unserem Mandanten schriftlich darauf hingewiesen wurden; ferner müssen Sie das angebliche hohe Verbindungsaufkommen offensichtlich schon deutlich früher festgestellt haben, da Sie bereits in Ihrer Rechnung Nr. xxxxxxx790/04 vom 16.05.2013 unserem Mandanten eine „Gutschrift“ auf die Internetverbindungen erteilt haben; außerdem haben Sie unseren Mandanten niemals über dieses hohe Verbindungsaufkommen informiert, obwohl dieses erheblich von dessen bisherigem Nutzungsverhalten abweicht.

 

Anstatt zugunsten unseres Mandanten dessen Handy automatisch zu stoppen, wie das bei einer normalen Kappungsgrenze logischerweise der Fall gewesen wäre, haben Sie – ohne Zustimmung unseres Mandanten und ohne diesen schriftlich entsprechend zu informieren – eigenständig und gegen den ausdrücklich noch am 27.05.2013 schriftlich geäußerten Willen unseres Mandanten, der Sie zur Sperrung sämtlicher Internetfunktionen aufgefordert hatte, da er diese weder nutzt noch benötigt, einen neuen Internet-Tarif aktiviert.

Ihre Behauptung, die Grundgebühren seien zwar in den monatlichen Rechnungen aufgeführt, würden jedoch jeweils in demselben Abrechnungszeitraum rabattiert mit der Folge, dass unser
Mandant keine Grundgebühr bezahlen würde, ist ebenfalls falsch. Ab Ihrer Rechnung Nr. xxxxxxx622/04 vom 18.06.2013 stellen Sie unserem Mandanten sehr wohl Grundgebühren in Rechnung (für den vereinbarungswidrig aktivierten Tarif Internet-Pack-M plus).

Ferner ist auch Ihre Behauptung, unserem Mandanten stehe in diesem Fall kein ausreichender Grund zu, der gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtige, unzutreffend. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam mit in den Vertrag einbezogen wurden. Das ist hier aber nicht der Fall, da unserem Mandanten von Ihnen nach Vertragsende telefonisch explizit zugesichert worden war, dass für den Fall einer Vertragsverlängerung insbesondere keine Grundgebühren, keine feste Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist vereinbart werden. Infolge einer solchen expliziten Vereinbarung finden etwaige entgegenstehende AGBs keine Anwendung.

Des Weiteren ist auch Ihre Behauptung, einer Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes hätte es angeblich nicht bedurft, falsch, insbesondere schon angesichts des längeren vorangehenden
Schriftwechsels zwischen Ihnen und unserem Mandanten.

Selbstverständlich darf ein Mobilfunkunternehmen nur die Leistungen in Rechnung stellen, die es auch tatsächlich erbracht hat und die der Nutzer gewollt hat. Ebenso selbstverständlich
ist, dass das Mobilfunkunternehmen und nicht dessen Kunde die Beweislast dafür trägt, dass Verbindungen zustande gekommen sind o.ä.; die Einzelverbindungsübersicht allein stellt insoweit
keinen ausreichenden Nachweis dar, ebenso wenig wie Ihre Behauptung, Ihr Abrechnungssystem habe angeblich alle Verbindungen unseres Mandanten korrekt ausgewiesen.

Nachdem Sie daneben nicht in der Lage waren, die gewünschten Ergebnisse der technischen Prüfung für die angebliche Internetnutzung unseres Mandanten binnen acht Wochen nach Beanstandung vorzulegen, erlöschen außerdem gemäß § 45i Abs. 1 TKG Ihre bis dahin entstandenen Ansprüche aus Verzug.

Die Entsperrung, die Sie veranlasst haben, erfolgte verspätet, da die beiden betreffenden Rufnummern bereits nicht mehr genutzt werden. Aufgrund Ihres bisher in dieser Sache an den
Tag gelegten Verhaltens hat unser Mandant mittlerweile zwei weitere Rufnummern (Fa. O2, Nr. 0176/xxxxx597 und 0176/xxxxx178) bei der Fa. mobilcom debitel gekündigt.

Dass Ihnen daher vorliegend keinerlei Ansprüche gegen unseren Mandanten zustehen, dürfte angesichts der obigen Umstände und Ausführungen keiner weiteren Erwähnung bedürfen. Im Gegenzug steht diesem aber ein Rückzahlungsanspruch gegen Sie in Höhe von € 71,78 zu, weshalb wir Sie auftragsgemäß letztmalig auffordern, diesen Betrag umgehend, spätestens bis 13.09.2013 auf eines unserer Konten zu erstatten. Innerhalb der obigen Frist erwarten wir auch unsere bereits entstandenen Gebühren in Höhe von derzeit € 46,41 auf einem unserer Konten (vgl. unser Schreiben vom 30.07.2013).

Eine Verrechnung dieser Beträge mit zukünftigen Rechnungsbeträgen, die Einleitung gerichtlicher Schritte o.ä. Maßnahmen behalten wir uns vor.

 

 

 

 

24. Februar 2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihre Partnerfirma BFS-Inkasso lässt mich mit ihrem Schreiben vom 20.01.2014 wissen, dass Sie Ihre Rechnungen ab April 2013 mir gegenüber nicht mehr geltend machen und somit anerkennen dass Ihnen keinerlei Ansprüche gegen mich zustehen. Allerdings ist Ihnen entgangen dass sich dies auch auf Ihre Rechnung xxxxxxx234/04 vom 18.03.2013 bezieht und mir daraus ein Rückzahlungsanspruch gegen Sie in Höhe von € 71,78 für nicht nachgewiesene Internetverbindungen zusteht.

 

Nachdem Sie sich unter fadenscheinigen Ausreden geweigert haben die angeforderten Ergebnisse der technischen Prüfung für die angebliche Internetnutzung gemäß § 45i Abs. 1 TKG vorzulegen und stattdessen illegitime Bedingungen und Forderungen gestellt haben und versucht haben mir gegen meinen Willen einen teuren Internettarif aufzuzwingen, war ich darüber hinaus gezwungen einen Rechtsanwalt zu engagieren um meine Interessen durchzusetzen. Deswegen sind Sie verpflichtet die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 46,41 ebenfalls zu erstatten.

 

Hiermit fordere ich Sie auf den Gesamtbetrag von € 118,19 umgehend, spätestens bis 14.03.2014 auf mein nachfolgendes Konto zu erstatten:

IBAN: DExxx

BIC: xxx

 

Im Falle Ihrer positiven Entscheidung, verzichte ich hiermit auf jegliche rechtlichen Schritte gegen Sie. Andernfalls weise ich Sie darauf hin dass Sie sich des Betruges strafbar machen und teile Ihnen schon hiermit mit, dass ich in diesem Falle Strafanzeige wegen Betruges und versuchten Betruges (gemäß § 263 StGB) sowie Erpressung (gemäß § 253 StGB) und Nötigung (gemäß § 240 StGB) gegen Sie stellen werde. Neben der strafrechtlichen Sanktion machen Sie sich damit zivilrechtlich gem. § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig. Mit dem bisherigen Schriftverkehr in dieser Sache, liefern Sie der Staatsanwaltschaft mehr als ausreichend belastende Beweise gegen sich.

Benutzerebene 3
Abzeichen
Hilfe scheinst du ja hier keine zu suchen, sondern nur mitteilen zu wollen, was dein Anwalt alles tolles kann. Deswegen habe ich es vorgezogen, das ganze Pamphlet nicht bis zum Ende zu lesen, da es für sowas Leute gibt, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Eine Sache ist mir aber aufgefallen, bei der ich mir ein kleines Lächeln nicht verkneifen konnte:

 

niemehrotwo schrieb:
[...] da unserem Mandanten von Ihnen nach Vertragsende telefonisch explizit zugesichert worden war, dass für den Fall einer Vertragsverlängerung insbesondere keine Grundgebühren, keine feste Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist vereinbart werden.

 

Es sollte sich eigentlich inzwischen auch bis in den letzten Winkel rumgesprochen haben, daß kein Mobilfunkprovider (nein, auch nicht o2) komplett kostenlose Verträge anbietet. Das sind alles Unternehmen, die mit dem Verkauf ihrer Leistungen Geld verdienen wollen. Verschenken ist da kontraproduktiv. 😉

 

Ansonsten alles Gute für dich und unbekannterweise schöne Grüße an deinen Anwalt. Nix für ungut ... 😛

Benutzerebene 2
pirol430 schrieb:Es sollte sich eigentlich inzwischen auch bis in den letzten Winkel rumgesprochen haben, daß kein Mobilfunkprovider (nein, auch nicht o2) komplett kostenlose Verträge anbietet. Das sind alles Unternehmen, die mit dem Verkauf ihrer Leistungen Geld verdienen wollen. Verschenken ist da kontraproduktiv. 😉

 

Ich gehe sogar soweit zu behaupten das das keine Firma macht. 😛

 

Ansonsten fällt es mir nur sehr schwer das zu glauben. Über welche Tarife sollen sie sich denn 500 € "erschlichen" haben?

 

Briefe von Anwälten sind schön und gut. Aber für uns fehlen ja die Aussagen von o2. Z. B dieser Part ist so absolut sinnlos.

 

Ferner ist auch Ihre Behauptung, unserem Mandanten stehe in diesem Fall kein ausreichender Grund zu, der gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtige, unzutreffend.


pirol430 schrieb:
Hilfe scheinst du ja hier keine zu suchen, sondern nur mitteilen zu wollen, was dein Anwalt alles tolles kann.

Das hast du gut erkannt, Hilfe suche ich hier tatsächlich nicht, denn helfen kann ich mir selbst. Um Werbung für meinen Anwalt geht es auch nicht, sondern um die Darstellung der unseriösen und illegitimen Argumentierung von O2 und der entsprechenden Gegenargumentierung des RA.

 

Wie schon gesagt, glaube ich nicht an gute und böse Anbieter, aber wenn niemand von diesen Machenschaften weiss, wird auch niemand seine Stimme dagegen erheben.

 

Ich denke dass es viele Kunden gibt die mit gleicher Willkühr und Arroganz behandelt werden und so können diese sehen dass sie kein Einzelfall sind und vielleicht diese Argumentierung zur eigenen Gegenwehr nutzen. Mein Wunsch ist es eine Diskussion darüber anzuregen um auf diese Weise Druck auf O2, aber auch auf andere Anbieter auszuüben, damit sie begreifen dass es sich nicht lohnt so respektlos mit ihren Kunden umzugehen.

 

Übrigens, dieses Forum ist technisch offenbar so eingestellt, dass es von Suchmaschinen nicht indexiert wird. Mit anderen Worten, soll es - unter anderem - auch als Auffangbecken für Kundenbeschwerden dienen, aber so das alles intern bleibt und nicht nach aussen dringt.

 

Es gibt dabei nur einen Haken: O2 hat mehrere Millionen Kunden und wenn auch nur ein Bruchteil davon diese Zeilen liest und dann auch selbst etwas gegen die Willkühr von O2 unternimmt, ergibt das einen massiven Hebel mit dem etwas bewegt werden kann.

 

pirol430 schrieb:
... Deswegen habe ich es vorgezogen, das ganze Pamphlet nicht bis zum Ende zu lesen, da es für sowas Leute gibt, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen...

Obwohl du das ganze "Pamphlet" nicht gelesen hast, hast du trotzdem das Bedürfnis es schlau zu kommentieren. Spricht zwar nicht für deine Kompetenz, ist aber ganz im Sinne einer regen Diskussion. Danke dafür.

 

 pirol430 schrieb:Es sollte sich eigentlich inzwischen auch bis in den letzten Winkel rumgesprochen haben, daß kein Mobilfunkprovider (nein, auch nicht o2) komplett kostenlose Verträge anbietet. Das sind alles Unternehmen, die mit dem Verkauf ihrer Leistungen Geld verdienen wollen. Verschenken ist da kontraproduktiv.

Zu dieser ausgesprochen tiefgründigen Bemerkung folgende Erklärung: 2008 habe ich meinen damaligen O2-Vertrag gekündigt. Ich wurde seitens O2 angerufen und es wurde mir zugesagt, dass ich weiterhin ohne Vertragslaufzeit und Grundgebühr telefonieren könne, wenn ich bei O2 bleiben würde. Diesem Angebot habe ich zugesagt und O2 hat bis März 2013 diese Bedingungen auch eingehalten. Als Beweis meiner Worte siehe einige Abrechnungsübersichten im Anhang.

Benutzerebene 3
Abzeichen
Es bleibt dir unbenommen, hier so eine Diskussion nach deiner Vorstellung zu führen. Nur solltest du dazu der Fairness halber auch die Argumentation der Gegenseite (nämlich o2) offenlegen. Ansonsten ist das nur eine Seite der Medaille, und einem Außenstehenden ist es nicht möglich, sich eine Meinung als Grundlage einer Diskussion zu bilden.

 

Desweiteren sehen deine Rechnungsübersichten so aus, als ob o2 dir im Jahr 2008 den Tarif o2o angeboten hat. Dieser beinhaltet tatsächlich keine Grundgebühr. Eine Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist gibt es trotzdem, nämlich jeweils 30 Tage. Außerdem ist der o2o ein regulär angebotener Tarif. Deswegen unterliegt er selbstverständlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kulanzregelung oder eine speziell auf dich zugeschnittene Rabattierung, wie das dein Anwalt vermutlich annimmt.

Libermann schrieb:
pirol430 schrieb:Es sollte sich eigentlich inzwischen auch bis in den letzten Winkel rumgesprochen haben, daß kein Mobilfunkprovider (nein, auch nicht o2) komplett kostenlose Verträge anbietet. Das sind alles Unternehmen, die mit dem Verkauf ihrer Leistungen Geld verdienen wollen. Verschenken ist da kontraproduktiv. 😉

 

Ich gehe sogar soweit zu behaupten das das keine Firma macht. 😛

Aufgrund der dargelegten Abrechnungsübersichten, ist deine Behauptung inhaltslos.

 

Libermann schrieb:
 

Ansonsten fällt es mir nur sehr schwer das zu glauben. Über welche Tarife sollen sie sich denn 500 € "erschlichen" haben?

Da es dir so schwer fällt meinen Worten zu glaubern, anbei noch einige Unterlagen die beweisen dass die Summe des geforderten Betrages und des im März 2013 unrechtmäßig abgebuchten und nicht zurückerstatteten Betrages von 71,78 € insgesammt ca. 550,00 € beträgt. So kannst du dir selbst ein Bild davon machen auf welche Weise man versucht hat sich diesen Betrag zu erschleichen.

Libermann schrieb:
Briefe von Anwälten sind schön und gut. Aber für uns fehlen ja die Aussagen von o2. Z. B dieser Part ist so absolut sinnlos.

Ich wollte die Geschichte in lesbarem Rahmen halten und habe die Argumentierung von O2 deshalb weggelassen, weil man sich diese aufgrund der Gegegargumentierung des RA gut ausmalen kann. Aber um sachlich zu bleiben, im Anhang nur die letzte Antwort von O2. Alles Spätere waren sowieso nur leere Inkassodrohungen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wie bereits mehrfach erwähnt stellen deine Ausführungen, bzw. die deines Anwalts (auch mit den nur bedingt aussagekräftigen Dokumenten, die du angehängt hast) nur die Argumentation einer Seite dar, und können ohne die entsprechenden Ausführungen von o2, bzw. ihrer Anwählte keine Diskussionsgrundlage dienen. Warum kopierst du nicht auch diese anonymisiert hierein?

 

Es ist schliesslich die Aufgabe eines Anwalts seinen Mandanten zu vertreten und möglichst alle Argumente vorzutragen, die zum Erfolg führen könnten. Insofgern sind seine Argumente nachvollziehbar. Ob er damit tatsächlich Erfolg haben wird bleibt dahingestellt, seiner Argumentation folge ich persönlich nur teilweise (vor allem was die angeblich begangenen Straftaten angehen). Fakt ist, der Anwalt bekommt so oder so sein Geld (von dir, von der RSV oder, falls dein Fall tatächlich vor Gericht geht und gewonnen wird, von o2). Aus diesem Grund ist es auch mir nicht ganz klar, was deine extrem langen Posts hier bewirken sollen.

 

Übrigens: Das Forum wird sehr wohl von Suchmaschinen indexiert (und zwar ziemlich schnell), nur ist es fraglich, ob es viele Leute gibt, die deinen Beitrag komplett lesen würden, und wenn sie es tun, ob sie sich davon beeinflüssen lassen.

 

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg mit deiner juristischen Auseinandersetzung.

pirol430 schrieb:
Es bleibt dir unbenommen, hier so eine Diskussion nach deiner Vorstellung zu führen.

Vielen Dank für diese Großzügigkeit.

 

pirol430 schrieb:
Ansonsten ist das nur eine Seite der Medaille, und einem Außenstehenden ist es nicht möglich, sich eine Meinung als Grundlage einer Diskussion zu bilden.

Wird gemacht.

pirol430 schrieb:
Desweiteren sehen deine Rechnungsübersichten so aus, als ob o2 dir im Jahr 2008 den Tarif o2o angeboten hat. Dieser beinhaltet tatsächlich keine Grundgebühr. Eine Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist gibt es trotzdem, nämlich jeweils 30 Tage. Außerdem ist der o2o ein regulär angebotener Tarif. Deswegen unterliegt er selbstverständlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kulanzregelung oder eine speziell auf dich zugeschnittene Rabattierung, wie das dein Anwalt vermutlich annimmt.

Du liegst in allen Punkten falsch:

  • In den Rechnungen stand bis Juni 2013 der Tarif O2-Genion. Die Grundgebühr wurde berechnet und in der gleichen Rechnung wieder gutgeschrieben, was man auch den Schreiben entnehmen kann.
  • Von Beruf bin ich Informatiker und kann technische und damit in Bezug stehende rechtliche Sachverhalte gut verstehen und außeinander halten. Im Jahre 2008 wurde explizit festgelegt dass es keine Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist geben wird. Ich bräuchte die Nummer nicht schriftlich zu kündigen, sondern es genüge wenn ich einfach aufhören würde die Nummer zu nutzen und bekäme keine Abrechnung mehr. Also nimmt mein RA nichts an, sondern schildert den tatsächlichen Sachverhalt. Ob das ungewöhnlich oder eine speziell auf mich zugeschnittene Rabattierung ist, weiß ich nicht, aber es ist für die Sache auch ohne jeglichen Belang.
 

 

 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
niemehrotwo schrieb: Im Jahre 2008 wurde explizit festgelegt dass es keine Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist geben wird. Ich bräuchte die Nummer nicht schriftlich zu kündigen, sondern es genüge wenn ich einfach aufhören würde die Nummer zu nutzen und bekäme keine Abrechnung mehr. Also nimmt mein RA nichts an, sondern schildert den tatsächlichen Sachverhalt. Ob das ungewöhnlich oder eine speziell auf mich zugeschnittene Rabattierung ist, weiß ich nicht, aber es ist für die Sache auch ohne jeglichen Belang. 

 

Das hast du von o2 schriftlich?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Da die Aussage Schwachsinn ist, wird sie wohl auch nicht schriftlich vorliegen.

Benutzerebene 3
Abzeichen
niemehrotwo schrieb:
Im Jahre 2008 wurde explizit festgelegt dass es keine Vertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist geben wird. Ich bräuchte die Nummer nicht schriftlich zu kündigen, sondern es genüge wenn ich einfach aufhören würde die Nummer zu nutzen und bekäme keine Abrechnung mehr. Also nimmt mein RA nichts an, sondern schildert den tatsächlichen Sachverhalt. Ob das ungewöhnlich [...]
Das ist höchst ungewöhnlich, aber ich nehme es erstmal so als gegeben hin. Einzig, du kannst diese Vereinbarung von damals heute nicht mehr beweisen, weil sie ausschließlich telefonisch erfolgte. Und das wird wohl am Ende der Grund dafür sein, warum dieser Streit nicht zu deinen Gunsten ausgeht. Außerdem ist mein Hinweis auf die Gültigkeit der AGB insofern korrekt, da es sich ja beim berechneten o2 Genion ebenfalls um einen regulär angebotenen Vertrag handelte. Ob der durch eine 100 %-ige Gutschrift am Ende zu Null läuft, spielt dabei meines Erachtens keine Rolle.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
stefanniehaus schrieb:
Da die Aussage Schwachsinn ist, wird sie wohl auch nicht schriftlich vorliegen.

Davon gehe ich ja aus und daher dürften die Forderungen ebenfalls größtenteils unbegründet sein. Aber vielleicht überrascht er uns und lädt ein entsprechendes Schreiben hoch  😮

bs0 schrieb:
...(auch mit den nur bedingt aussagekräftigen Dokumenten, die du angehängt hast)
 

Für Betroffene die eine ähnliche Erfahrung mit O2 durchmachen oder bereits durchgemacht haben, sprechen diese Dokumente Bände.

 

bs0 schrieb:
... und können ohne die entsprechenden Ausführungen von o2, bzw. ihrer Anwählte keine Diskussionsgrundlage dienen.

Aber wieso denn nicht? Dass sich bereits in kürzester Zeit an einem Sonntagnachmittag eine rege Diskussion zwischen Kennern, Gurus, Legenden, Unerreichten und meiner Kleinigkeit entwickelt hat, zeigt doch genau das Gegenteil.

bs0 schrieb:
Warum kopierst du nicht auch diese anonymisiert hierein?

So viel Zeit wollte ich gar nicht investieren, aber ich mache es trotzdem gerne. Nur brauche ich etwas Zeit um den ganzen Schriftverkehr dafür vorzubereiten.

bs0 schrieb:
...Ob er damit tatsächlich Erfolg haben wird bleibt dahingestellt, seiner Argumentation folge ich persönlich nur teilweise (vor allem was die angeblich begangenen Straftaten angehen).

Hier scheinst du Einiges verpasst zu haben. Ich helfe dir gerne auf die Sprünge: Wie Du dem bisher hochgeladenen Schriftverkehr entnehmen kannst, werden die ausstehenden Forderungen seitens O2 nicht mehr geltend gemacht und zwar aus dem einfachen Grund nicht, weil sie vor Gericht nicht haltbar sind. Ziel Nr. 1 erreicht!

 

Nun geht es um Ziel Nr. 2: Rückforderung des unberechtigt eingezogenen Betrages von 71,78 € für die nicht existenten und nicht nachgewiesenen Internetverbindungen, sowie der entstandenen Anwaltskosten.

 

Was die Straftaten angeht, solltest du dir über den Wortlaut der entsprechenden Paragraphe im Klaren sein, bevor du dich dazu äußerst, denn für alle aufgeführten Punkte ist der Straftatbestand eindeutig und unmissverständlich erfüllt:

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

 

bs0 schrieb:
Fakt ist, der Anwalt bekommt so oder so sein Geld (von dir, von der RSV oder, falls dein Fall tatächlich vor Gericht geht und gewonnen wird, von o2). Aus diesem Grund ist es auch mir nicht ganz klar, was deine extrem langen Posts hier bewirken sollen.

Noch einmal, der Fall wird seitens O2 nicht eingeklagt, weil O2 - im Wissen dass ihre Forderungen nicht rechtens sind - auf die Zahlung verzichtet hat (siehe Anschreiben der Inkasso-Firma). Und da kommen wir zum Ziel Nr. 3 und die Antwort auf deine Frage nach dem Sinn dieses extrem langen Posts: Andere Betroffene darüber zu informieren, dass sie sich eine derartige Dreistigkeit und Respektlosigkeit nicht gefallen lassen müssen und wie sie sich dagegen zur Wehr setzen können.

bs0 schrieb:
Übrigens: Das Forum wird sehr wohl von Suchmaschinen indexiert (und zwar ziemlich schnell), nur ist es fraglich, ob es viele Leute gibt, die deinen Beitrag komplett lesen würden, und wenn sie es tun, ob sie sich davon beeinflüssen lassen.

Respekt was du als normaler O2-Kunde so alles weisst! Das sind ja tolle Neuigkeiten, denn dann ist ja der lange Text umso zielführender. Mehr Text = mehr Schlüsselwörter = bessere Auffindbarkeit und Platzierung bei Suchmaschinen! Den Beitrag muss nicht jeder komplett lesen. Er muss nur für die Betroffenen gut auffindbar sein und die werden ihn lesen und zwar mit Vergnügen und bis zum letzten Komma. Und beeinflussen muss der Beitrag sie nicht, sondern nur informieren und zum handeln anregen. Für ausreichende Motivation hat O2 sich schon gekümmert.

bs0 schrieb:
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg mit deiner juristischen Auseinandersetzung.

Vielen Dank, aber den brauche ich nicht, da es keine juristische Auseinandersetzung geben wird. Hier handelt es sich um ein Strafverfahren und dieses wird von der Staatsanwaltschaft geführt und läuft anders als eine normale Klage.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
niemehrotwo schrieb:
 

bs0 schrieb:
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg mit deiner juristischen Auseinandersetzung.

Vielen Dank, aber den brauche ich nicht, da es keine juristische Auseinandersetzung geben wird. Hier handelt es sich um ein Strafverfahren und dieses wird von der Staatsanwaltschaft geführt und läuft anders als eine normale Klage.

Natürlich. Dafür muss aber erstmal Anklage erhoben werden! Anzeige -> Ermittlung -> Anklage (oder Verfahren wird eingestellt). Paragrafen kann ja auch jeder zitieren. Als Jurist kenne ich diese auch sehr gut, danke, aber das ändert nichts daran, das es sich hier zu Teil um vorsätzlich begangene Straftaten handelt. Und den Vorsatz muss die Staatsanwaltschaft nachweisen können.

 

Bezüglich der Rückerstattung: wenn o2 sich weigert, das Geld zurückzuzahlen gehst du dann nicht mehr zivilrechtlich vor? Und was machst du wegen der Anwaltskosten wenn o2 diese nicht zahlen will? Genau dafür habe ich dir viel Erfolg gewünscht.

 

Dass du bereits zum Teil erfolgreich warst sei dir selbstverständlich gegönnt, aber das heisst noch lange nicht, dass du recht hast, bzw. hattest. Nicht mehr wollte ich damit sagen als ich die einseitige Argumentation (und fehlende schrifliche Bestätigung der angeblichen Vertragskonditionen) bemängelt hatte. Ja, o2 will wohl deswegen nicht vor Gericht gehen, da der Fall in der Tat offensichtlich nicht eindeutig ist und bestimmte Risiken (für beide Seiten) mit sich bringt, aber wie du den beiden Schreiben entnehmen kannst hat o2 aus Kulanz die Entsperrung vorgenommen und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf die Forderung verzichtet. Das kann dir natürlich egal sein  😉

 

Zu den anderen Punkten bleiben wir einfach einer anderer Meinung. Andere Forumteilnehmer können sich ggf. gerne dazu äußern.

 

Einen schönen Abend noch  ☺️

bs0 schrieb:Das hast du von o2 schriftlich?

Mit den Abrechnungsübersichten habe ich das bereits nachgewiesen, für die Sache ist es aber vollkommen irrelevant, denn darum geht es gar nicht.

 

Der Punkt ist, dass ein Anbieter nicht willkürlich einen Tarifwechsel mit einer unhaltbaren Begründung durchführen kann und auf der Zahlung dieses willkührlichen Tarifs bis zum Vertragsende beharrt, trotz schriftlichen Widerspruchs und der schriftlichen Aufforderung sämtliche Internetfunktionen zu sperren, weil diese nicht benötigt werden und zwar BEVOR dieser Tarifwechsel überhaupt stattgefunden hat.

 

Das sind Betrug und Nötigung wie sie im Bilderbuch stehen und das kann man gar nicht anders machen als vorsätzlich.

 

Also, wenn für dich der einzige strittige Punkt ist, ob ich das schriftlich habe, kannst du vollkommen beruhigt sein, denn selbst wenn es diesen Vertrag mit Vertragslaufzeit tatsächlich gegeben haben soll, dann hätte dieser weiterhin bis zum Vertragsende ohne Grundgebühr laufen müssen. Da ich diese Nummern (es geht um 2) aus Protest sowieso nicht mehr genutzt habe, hätte ich bis zum Vertragsende, sollte es denn tatsächlich eins gegeben haben, 0 € zahlen müssen.

 

Klar soweit?

stefanniehaus schrieb:
Da die Aussage Schwachsinn ist, wird sie wohl auch nicht schriftlich vorliegen.

Da diese Aussage Schwachsinn ist, ist sie eines ausführlichen Kommentars nicht würdig.

Benutzerebene 3
Welchen Tarif hast du denn seit dann Juli 2013?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
niemehrotwo schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Da die Aussage Schwachsinn ist, wird sie wohl auch nicht schriftlich vorliegen.

Da diese Aussage Schwachsinn ist, ist sie eines ausführlichen Kommentars nicht würdig.

Dann belege deine Aussage doch... du tust alles als falsch ab, belegen kannst du aber rein gar nichts.

bangex schrieb:
Welchen Tarif hast du denn seit dann Juli 2013?

Nicht seit Juli, sondern seit Juni 2013, Internet-Pack-M plus und zwar von Monat zu Monat auch ncch vollkommen willkürlich abgerechnet, obwohl die Nummern in dieser Zeit gar nicht mehr genutzt wurden: 26,73 €; 39,99 €; 34,99 €; 44,99 €; 19,99 € (siehe Rechnungsübersicht).

stefanniehaus schrieb:
niemehrotwo schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Da die Aussage Schwachsinn ist, wird sie wohl auch nicht schriftlich vorliegen.

Da diese Aussage Schwachsinn ist, ist sie eines ausführlichen Kommentars nicht würdig.

Dann belege deine Aussage doch... du tust alles als falsch ab, belegen kannst du aber rein gar nichts.

Für diejenigen die lesen wollen - und das sind die echten O2-Kunden die ebenfalls von solchen Machenschaften betroffen sind - wurden ausreichende Beweise und Unterlagen hier bereits präsentiert. Aber da du ja an der Sache so großes Interesse zeigst, keine Sorge, es kommt noch mehr.

 

Für diejenigen die auf der Gehaltsliste von O2 stehen und in diesem Forum herumgeistern um als angebliche Kunden andere zu diskreditieren, wirken meine Worte natürlich als Honigtopf und Alarmglocke zugleich. Für diese armen Schlucker empfinde ich nur Mitleid. Was für ein mieser und trauriger Job muss das sein?

 

 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du weichst ja wieder aus.

Und zudem das übliche Verhalten: Wenn einem die Argumente ausgehen, einfach die anderen beleidigen.

Davon werden deine Aussagen aber auch nicht richtiger.

Benutzerebene 3
@niemehrotwo : Das ist aber nur ne Option. Hat sich denn in diesem besagten Monat was geändert? Neues Handy oder so? Was hast du denn damals für eines benutzt? 

 

 

stefanniehaus schrieb:
Du weichst ja wieder aus.

Womit weiche ich denn, bitte schön, aus? Noch mal für besonders hartnäckige - erst alle Beiträge lesen, dann begreifen dass der Punkt an dem du so hängst für die Sache vollkommen ohne Belang ist, weil ein willkührlicher Tarifwechsel trotz schriftlichen Widerspruchs damit nichts zu tun hat und erst dann kommentieren. So machen es normalerweise diejenigen die echtes Interesse an einem Beitrag haben.

stefanniehaus schrieb:
Und zudem das übliche Verhalten: Wenn einem die Argumente ausgehen, einfach die anderen beleidigen.

Welche Argumente gehen mir denn aus? Und wofür denn? Ich wurde doch neulich beschuldigt hier zu viele Argumente zu präsentieren, was den Post zu lange macht. Und jedes Wort habe ich bisher mit Unterlagen untermauert. Also?

 

Und welche anderen habe ich denn beleidigt? Ich habe niemanden namentlich genannt und auch keine Beleidigung, sondern mein Mitgefühl ausgesprochen. Inwiefern soll das eine Beleidigung sein? Fühlst du dich etwa angesprochen? Oh, das tut mir aber leid. Dann nehme ich alles was ich über O2-Mitarbeiter gesagt habe die sich in diesem Forum als Kunden ausgeben um andere zu diskreditieren hiermit zurück. Geht's jetz besser? Alles wieder gut?

stefanniehaus schrieb:
Davon werden deine Aussagen aber auch nicht richtiger.

Welche Aussagen werden nicht richtiger?

 

 

 

bangex schrieb:
@niemehrotwo : Das ist aber nur ne Option.

 

Ach so, es ist kein Tarif, sondern eine Option? Danke für die Aufklärung, jetzt bin ich wesentlich schlauer. Aber macht dieser Unterschied das Ganze dann rechtens? Und erklärt er die willkürlichen monatlichen Beträge obwohl die Nummern gar nicht genutzt wurden?

 

Wenn O2 das wirklich geglaubt hätte, dann wären die mit dieser Argumentierung auch vor Gericht gegangen. Sie haben aber bevorzugt das nicht zu tun. Warum wohl?

bangex schrieb:
Hat sich denn in diesem besagten Monat was geändert? Neues Handy oder so? Was hast du denn damals für eines benutzt?

 

In diesem Monat hat sich gar nichts geändert. Kein neues Handy oder sonst was. Genutzt habe ich LG KM900, was aber völlig ohne Belang ist.

 

Ich habe damals lediglich den technischen Prüfbericht für die letzten 90 Tage angefordert, weil mir Internetverbindungen abgerechnet wurden die es nie gegeben hat. Und wenn mir jetzt einer mit der Frage kommt: "Kannst du das auch beweisen?", vorab schon mal: Ich muss das nicht beweisen, denn die Beweislast liegt beim Anbieter und der hat sich geweigert diesen zu liefern, sondern hat mir stattdessen, ohne mich zu fragen und entegegen meinem schriftlich geäußertem Willen, diese OPTION dazugeschaltet.